Der Fall Vergunov und andere in Abakan

Fallbeispiel

Mehrere Kriminalfälle wurden aus dem aufsehenerregenden Fall der Baranovskiys , einer Mutter und ihrem Sohn, herausgegriffen. Eines davon wurde am 20. April 2020 von der Ermittlungsabteilung von Abakan gegen Aleksandr Vergunov, Matryona Spiriadi und Irina Sidorova eröffnet (sie starb drei Monate später). Zu dieser Zeit leistete Vergunov Zivildienst in einem medizinischen Zentrum, und Spiriadi war der Vormund seines behinderten Enkels. Nach mehr als einem Jahr der Ermittlungen wurde der Fall dem Stadtgericht Abakan der Republik Chakassien vorgelegt. Es wurde von Richter Jurij Lotski geprüft. Am 4. April 2022 verurteilte das Gericht die Gläubigen zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Die Berufung bestätigte das Urteil.

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    Fall eingeleitet

    In Chakassien wurde ein Strafverfahren eingeleitet, in dem sechs Gläubige gleichzeitig angeklagt werden. Dieser Fall ist getrennt von dem Strafverfahren, das zuvor gegen Roman und Valentina Baranovskiy eingeleitet wurde.

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    Verhör Vorladung zur Meldung

    Oberstleutnant O. M. Ermakowa, Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees für die Stadt Abakan der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien, verhört Pjotr Bozykow und Alexander Vergunow, die wegen ihres Glaubens des Extremismus verdächtigt werden. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig zu erscheinen, wenn sie von einer Person, die eine Erstuntersuchung durchführt, einem Ermittler oder einem Gericht vorgeladen wird, und im Falle eines Wohnsitzwechsels unverzüglich zu melden.

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    Verhör Vorladung zur Meldung

    Der Ermittler O. M. Ermakowa verhört Alexej Baikalow und Irina Sidorowa. Die Gläubigen gestehen ihre Schuld nicht ein und sagen, dass sie nie in extremistische Aktivitäten verwickelt waren. Baikalov verpflichtet sich, zu erscheinen.

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    Gestorben während der Ermittlungen

    Irina Sidorova stirbt im Alter von 44 Jahren nach zwei Operationen im Krankenhaus. Ein minderjähriges Kind bleibt ohne Mutter zurück.

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    Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Die Gerichtsverhandlung, bei der das Strafmaß verkündet werden sollte, wurde verschoben.

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    Suchen

    Der leitende Kriminalbeamte des CPE des Innenministeriums der Republik Chakassien, Polizeimajor Artjom Kononow, durchsucht in Begleitung von zwei Beamten und zwei Zeugen von 20:30 bis 22:00 Uhr die Wohnung von Alexander Vergunov. Grundlage ist die Entscheidung des Stadtgerichts Abakan vom 27. März 2021. Bei der Durchsuchung wurden bei einem 23-jährigen Gläubigen ein Laptop und ein altes Systemgerät sichergestellt. Nichts Verbotenes ist in Alexander zu finden.

    Zur gleichen Zeit führen drei FSB-Beamte im Beisein von zwei Zeugen eine Durchsuchung in der Wohnung der 67-jährigen Matryona Spiriadi durch. Sie beschlagnahmen das neue Tablet, persönliche Notizen und Postkarten der Frau.

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    Suchen

    Drei Aktivisten, begleitet von zwei Zeugen, führen von 20:30 bis 22:00 Uhr eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Pjotr Bozykow durch. Persönliche Aufzeichnungen, elektronische Geräte und Datenträger werden dem Gläubigen abgenommen.

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    Art. 282 Abs. 2

    O. M. Ermakowa, Ermittlerin der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees für die Stadt Abakan der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien, nimmt Matrjona Spiriadi als Angeklagte bei der Begehung eines Verbrechens nach Artikel 282 Teil 2 auf. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation).

    Die Ermittlungen halten es für ein Verbrechen, dass die ältere Frau "als Anhängerin der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas" den Gottesdienst besuchte und über die Bibel sprach.

    Der Ermittler Jermakow verfolgt Aleksandr Vergunov als Angeklagten wegen der Begehung eines Verbrechens nach Artikel 282 Teil 2. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation). Der Gläubige hat auch die Aufgabe, über die Bibel zu sprechen.

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    Der Staatsanwalt der Republik Chakassien S. A. Firsov stimmt der Anklage in der Strafsache zu.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Stadtgericht Abakan der Republik Chakassien vorgelegt und dem Richter Juri Lotski vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht befragt 2 Zeugen der Anklage, die Aleksandr Vergunov nicht identifizieren können. Die Aussagen weiterer Zeugen, die nicht zur Anhörung erschienen sind, werden ebenfalls bekannt gegeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Der Einsatzleiter Maganakow sagt, er habe keine extremistischen Äußerungen von Vergunov gehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Einer der Zeugen der Anklage gibt an, dass er Vergunov nicht wiedererkennt, obwohl er ihn früher, während der Voruntersuchung, anhand eines Fotos "identifiziert" hat und seine Aussage die Grundlage des Strafverfahrens bildete.

    Das Gericht beschließt, einen der geheimen Zeugen nicht zu befragen, da die Aussage für dieses Strafverfahren nicht relevant ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt die Anträge ab, die Ansichten der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (GAD) sowie die Erklärung des Außenministeriums, dass Jehovas Zeugen ihren Glauben legal gemeinsam ausüben dürfen, einzubeziehen.

    Richter Lotsky ordnet dem Fall die Charakteristika der Angeklagten zu, woraufhin Alexander Vergunov vor Gericht aussagt.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt beantragt beim Gericht, Aleksandr Vergunov und Matryona Spiriadi zu 5 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen.

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    Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Alexander Vergunov spricht sein letztes Wort. Die Rede von Matryona Spiriadi wird auf der nächsten Tagung stattfinden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Anstatt Alexander Vergunov und Matryona Spiriadi das Urteil zu verkünden, trifft der Richter des Stadtgerichts Abakan der Republik Chakassien, Juri Lotski, die Entscheidung über die Wiederaufnahme der gerichtlichen Untersuchung, bei der materielle Beweise - Audio- und Videomaterial - berücksichtigt werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft Aufzeichnungen von Gottesdiensten aus den Jahren 2017 und 2018.

    Der Staatsanwalt bittet die Angeklagten, die Namen der Personen auf dem Video zu nennen und fragt auch, ob sie die Baranovskis erkennen.

    Am Ende der Vorführung macht Aleksandr Vergunov das Gericht darauf aufmerksam, dass die Aufnahmen nur friedliche Diskussionen über die Bibel unter Glaubensbrüdern enthalten und nichts mit Extremismus zu tun haben.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Ältlich Gestorben während der Ermittlungen Minderjährige Geheimer Zeuge

    Das Gericht befand die Gläubigen für schuldig und verurteilte sie zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Chakassien bestätigt die Verurteilung von Alexander Vergunov und Matryona Spiriadi zu 2,5 Jahren Bewährungsstrafe wegen Glaubens an Gott.

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