Der Fall Tschertov in Aluschta

Fallbeispiel

Im August 2025 leitete das Ermittlungskomitee der Republik Krim ein Strafverfahren gegen Wladimir Tschertow ein und beschuldigte ihn, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Eine Reihe von Durchsuchungen fand in Aluschta, Jalta, den Dörfern Partenit und Lazurnoje statt. Zwei Tage später entschied sich das Gericht für eine Restriktionsmaßnahme für den Gläubigen – ein Verbot bestimmter Handlungen. Im September wurde er in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen.

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    Die Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees Russlands für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol eröffnet ein Strafverfahren gegen den 52-jährigen Zeugen Jehovas Wladimir Tschertow. Ihm wird vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben (Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Beamte der regionalen Abteilungen des russischen FSB und des Zentrums für die Bekämpfung des Extremismus des russischen Innenministeriums führen mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Durchsuchungen in mehreren Familien von Gläubigen durch. Wladimir Tschertow wird festgenommen und angeklagt.

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    Das Gericht verhängt als Beschränkungsmaßnahme ein Verbot bestimmter Handlungen gegen Wladimir Tschertow.

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    In Alushta werden im Rahmen des Strafverfahrens gegen Wladimir Tschertschov mindestens neun Durchsuchungen in den Häusern von Zeugen Jehovas und Personen, die dieser Religion nicht angehören, durchgeführt. Während Durchsuchungen beschlagnahmen Strafverfolgungsbeamte elektronische Geräte von Gläubigen. Alle werden an ihrem Wohnort verhört. Mehrere Bürger werden krank, das Personal ist gezwungen, einen Krankenwagen für sie zu rufen.

    Einer der Gläubigen, ein Mann mit schweren chronischen Krankheiten, wird von Polizeibeamten niedergeschlagen und zu Boden gedrückt. Sein Blutdruck steigt.

    Während der Suche steigt der Puls der älteren Frau auf 170 Schläge pro Minute, sie wird ins Krankenhaus gebracht.

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    Die Sicherheitskräfte durchsuchen das Büro der Zeugen Jehovas. Sie beschlagnahmten alle elektronischen Geräte, Festplatten und USB-Sticks vom Mann. Der Gläubige wird zur Vernehmung in die örtliche FSB-Abteilung gebracht.

    Die Sicherheitskräfte drohen dem Gläubigen, ihn in Gewahrsam zu halten, bis er zustimmt, zu kooperieren. Der Mann wird krank, ein Krankenwagen wird gerufen und anschließend ins Krankenhaus eingeliefert.

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