Der Fall Kazadaev in Barnaul

Fallbeispiel

Im Mai 2021 warf das Ermittlungskomitee Pawel Kasadajew vor, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben, “auch durch Diskussionen”. Eine massive Razzia mit dem Namen “Armageddon” wurde in den Häusern der Gläubigen in der Altai-Region durchgeführt. Die Ordnungshüter durchsuchten das Haus von Pavels Verwandten im Dorf Lugowoje sowie seine Wohnung in Nowokusnezk (Region Kemerowo), woraufhin er zum Verhör nach Barnaul gebracht wurde. Nach 24 Stunden in einer Haftanstalt unterschrieb er eine Anerkennungsvereinbarung. Ende Juni 2022 ging das Strafverfahren vor Gericht. Im April 2023 wurde Pavel Kazadaev zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe mit Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten und einer Bewährungszeit von 2 Jahren verurteilt. Im August verschärfte das Berufungsgericht das Strafmaß und ersetzte die Bewährungsstrafe durch eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren in einer Strafkolonie.

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    Evgeny Kozyuchenko, leitender Ermittler der ersten Abteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Altai, leitet ein Strafverfahren gegen den 24-jährigen Pawel Kasadajew ein. Die Untersuchung interpretiert die Diskussion über die Bibel unter Freunden als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Gewalt durch Polizeibeamte Vorübergehende Hafteinrichtung Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Während einer polizeilichen Sonderoperation namens "Armageddon" drangen Sicherheitskräfte am frühen Morgen in die Wohnung der Eheleute von Kasadajew in Nowokusnezk (Region Kemerowo) ein. Die Durchsuchung findet auch im Dorf Lugowoi statt, am Ort der Registrierung von Pavel, wo seine Verwandten leben. Neben dem Haus durchsuchen die Ordnungshüter auch die Garage, das Auto, das Badehaus und den Hof. Danach wurden Pavel und seine Frau nach Barnaul gebracht, 350 km von zu Hause entfernt. Der Gläubige wird festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.

    Der Ermittler Jewgeni Kozutschenko wirft Pawel Kasadajew vor, ein Verbrechen nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. In der Resolution heißt es, dass Kasadajew "als aktiver Teilnehmer einer extremistischen Organisation Aktionen durchgeführt hat, um die Existenz der Versammlung in der Region Altai zu unterstützen, unter anderem durch Gespräche".

    Um 6 Uhr morgens kommen sieben Beamte, um die Eheleute von Reschetnikow zu durchsuchen. Polizeibeamte verhalten sich respektvoll und bitten manchmal um Erlaubnis, einen bestimmten Ort durchsuchen zu dürfen. Sicherheitskräfte beschlagnahmen elektronische Geräte, Hochzeitskarten und persönliche Aufzeichnungen.

    Dann werden Mikhail und seine Frau zum Verhör zum örtlichen FSB gebracht. Er erhält die Möglichkeit, sich von einem Pflichtverteidiger beraten zu lassen. Der Ermittler Wladimir Strigunenko bietet Michail Reschetnikow die Zusammenarbeit an. Der Gläubige beruft sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Der Ermittler Kozuchenko beantragt beim Gericht die Verhängung einer Fesselungsmaßnahme für Pawel in Form von Hausarrest. Das Gericht stellt den Gläubigen jedoch unter eine Anerkennungsvereinbarung.

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    Das Strafverfahren gegen Pawel Kasadajew wird dem Industriebezirksgericht von Barnaul in der Altai-Region vorgelegt. Schiedsrichter: Dmitry Malikov.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 80 Personen kommen in den Gerichtssaal, nur die Ehefrau von Pavel Kazadaev und ein weiterer Zuhörer, der sich dem Prozess als Pflichtverteidiger anschließen will, dürfen den Gerichtssaal betreten.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte. Der Richter bittet sie, den Namen "Zeugen Jehovas" richtig auszusprechen. Kasadajew äußert sich zu den Vorwürfen.

    Der Richter kommt den Anträgen der Verteidigung auf Veröffentlichung der Anhörungen und persönliche Vernehmung von Zeugen statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 80 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude. Die Ehefrau und der Vater des Angeklagten dürfen den Gerichtssaal betreten. Das Gericht gibt dem Antrag auf Beiziehung eines Pflichtverteidigers statt. Zeuge Roschnow, ein Mitarbeiter der Abteilung des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Bekämpfung des Extremismus, wird verhört.

    Bei der Beantwortung der Fragen der Anklage zitiert der Zeuge fast vollständig seine Aussage gegenüber dem Ermittler. Die Verteidigung stellt klärende Fragen, welche Handlungen des Angeklagten als extremistisch gelten. Dem Zeugen fällt es entweder schwer, eine Antwort zu geben, oder er verweist auf die Akte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Zeuge der Anklage, der sich an Pavel Kazadaev gewandt hatte, um Reparaturen von Geräten durchführen zu lassen, wird verhört. Er charakterisiert ihn als gewissenhaften Arbeiter.

    Der Staatsanwalt stellt dem Zeugen provokante Fragen, insbesondere, inwiefern sich die Lehren der Zeugen Jehovas von denen anderer Religionen wie der Orthodoxie unterscheiden. Der Zeuge weigert sich, sie zu beantworten und sagt, er sei kein Experte. Er bestätigt auch, dass Kasadajew niemals extremistische Äußerungen gemacht hat, ebenso wie Aufrufe, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben.

    Der Zeuge erklärt, dass Kazadaev nicht zu den Gründern der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas gehören könne, da diese in den Jahren gegründet worden sei, als Pavel noch ein Kind war.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Nur die Ehefrau und der Vater des Angeklagten dürfen den Gerichtssaal betreten. Etwa 55 Menschen bleiben auf der Straße.

    Ein Zeuge der Anklage, der vor 2018 den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht hat, wird verhört. Er charakterisiert den Angeklagten auf der positiven Seite. Der Mann behauptet, dass Gläubige die Religion der Zeugen Jehovas ausüben können, ohne Mitglied einer örtlichen religiösen Organisation zu werden. Er bestätigt, dass er von dem Angeklagten keine Veranlassung zum Abbruch der familiären Beziehungen, eine negative Beurteilung von Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, oder Aufrufe, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, gehört habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Da die Zeugen der Anklage nicht erschienen sind, beginnt das Gericht mit der Prüfung der Verfahrensunterlagen. Der Staatsanwalt liest den ersten Band vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Leiter der Abteilung des Zentrums "E", Jaroslaw Medwedew, wird verhört. Er sagt, dass die Gläubigen überwacht und ihre Telefongespräche abgehört wurden.

    Aus seinen Worten geht klar hervor, dass der Zeuge falsche Informationen hat: Er glaubt beispielsweise, dass sich das 2017 aufgelöste Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland in den Vereinigten Staaten befindet.

    Medwedew bestätigt, dass die Verfassung der Russischen Föderation es nicht verbietet, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen, und äußert gleichzeitig die Meinung, dass ihre Anhänger "eine schwere Strafe verdienen".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Bände zwei bis vier des Falles vor. Im zweiten Band liest er die Listen der Gründer der LRO der Zeugen Jehovas "Barnaul" vor und macht darauf aufmerksam, dass Kazadaev nicht auf diesen Listen steht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    34 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber vier dürfen in den Saal. Der Rest steht auf der Straße, trotz der 25 Grad Frost.

    Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens: den siebten und achten Band. Der Staatsanwalt verliest die Ergebnisse der Vernehmungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Spezialist, der Kandidat der Philologie Pawel Manjanin, wird verhört. Er sagt, dass er keine Kenntnisse in Religionswissenschaft hat, also beantwortet er Fragen nach der Bedeutung einzelner Wörter und Sätze. Er kenne den Angeklagten nicht.

    Auf die Frage, ob es in der Religion der Zeugen Jehovas ein Zeichen von Exklusivität gebe, sagt der Sachverständige, dass es nicht in seiner Zuständigkeit liege, eine Rechtsauslegung vorzunehmen. Und wenn er gefragt wird, wer mit Jehovas Organisation, einer juristischen Person oder einem Volk gemeint ist, antwortet er: "Menschen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung der Expertin M. W. Kaschtschajewa, Kandidatin der Geschichtswissenschaften. Auf Nachfrage der Verteidigung räumt sie ein, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation zwar juristische Personen verboten habe, aber nicht die Religion der Zeugen Jehovas selbst. Der Experte stimmt zu, dass diese Entscheidung das Recht der Gläubigen nicht einschränkt, gemeinsame Gottesdienste abzuhalten, Predigten zu halten, Gebete zu halten, geistliche Lieder zu singen und heilige Texte zu diskutieren. Laut Kashchaeva sind all diese Handlungen eine legitime Möglichkeit für Jehovas Zeugen, ihre religiösen Überzeugungen zum Ausdruck zu bringen.

    Auf die Frage, ob es in den Tonaufnahmen der Gottesdienste der Zeugen Jehovas, die vor Gericht vernommen werden, extremistische Äußerungen gebe, verneint der Sachverständige.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 25 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Pavel Kazadaev zu unterstützen. Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens. Der Staatsanwalt liest aus dem 12. bis 15. Band des Falles.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ausschnitte aus den Aufzeichnungen der Gottesdienste werden vor Gericht wiedergegeben. Auf dem Audio ist zu hören, wie Gläubige über biblische Themen diskutieren und entscheiden, wann sie sich das nächste Mal treffen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 45 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um den Angeklagten zu unterstützen. Der Richter fügt der Akte die Eigenschaften von Pavel Kazadaev hinzu.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert eine Strafe für den Gläubigen: 3 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Mehr als 60 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen, nur fünf dürfen in den Saal.

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    Bewährungsstrafe Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Schlussplädoyers der Verteidigung Schlussbemerkung

    Pavel Kazadaev gibt sein letztes Statement ab. "Im Grunde will der Staat, dass ich meinem Glauben abgeschworen habe", sagt er. "Wie kann ich dann meine Religion in Übereinstimmung mit der Verfassung ausüben?"

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Freiheitsentzug
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    Überstellung eines Gefangenen Lebenslange Haftstrafe

    Pawel Kasadajew wird aus der Untersuchungshaftanstalt in die Justizvollzugsanstalt Nr. 5 in Rubzowsk (Altai-Gebiet) gebracht, um dort eine Haftstrafe für seinen Glauben zu verbüßen. Er kann Briefe schreiben.

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    Lebenslange Haftstrafe Bestrafungszelle Buchstaben Strenge Haftbedingungen

    Pawel Kasadajew wird in derselben Kolonie wie Anton Olschewski, Alexander Putinzew und Alexander Seredkin festgehalten. Kazadaev und Olshevsky wurden sofort nach der Quarantäne in die Strafzelle gebracht. Die Dauer ihres Aufenthalts dort wird aus formalen Gründen immer wieder verlängert – in IK-5 gibt es interne Regeln, nach denen Jehovas Zeugen nur unter strengen Bedingungen festgehalten werden und gleichzeitig nicht miteinander kommunizieren dürfen.

    Gleichzeitig haben die Gläubigen gute Beziehungen zu den Mitarbeitern und Gefangenen der Kolonie - sie werden für ihren Anstand und ihre Ehrlichkeit respektiert.

    Obwohl die Briefe mit Verspätung bei den Gefangenen ankommen, hat Pavel bereits mehr als 200 Stück erhalten. Er hat seine eigene Bibel. Kürzlich hatte er ein langes Date mit seiner Frau.

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    Strenge Haftbedingungen Strafe Lebenslange Haftstrafe

    Pavel Kazadaev wurde bis zum 3. Januar 2024 in einem PKT (kammerartiger Raum) untergebracht. Zuvor landete er aufgrund verschiedener Strafen dreimal in der Strafzelle.

    Der Gläubige wird allein in der Zelle gehalten. Um 5 Uhr morgens übergibt er die Matratze, die um 21:00 Uhr zurückgegeben wird. Er darf Briefe schreiben und empfangen, er kann täglich spazieren gehen und im Laden der Kolonie einkaufen. Nach den Haftbedingungen ist es dem Gläubigen jedoch verboten, Besuche und Telefonate zu führen.

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    Kassationshof Beschwerden Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2
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