Der Fall Kukavitsa in Birobidschan
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Richter Vladimir Shibanov genehmigt die Durchführung von operativen Durchsuchungsmaßnahmen in Bezug auf Vladlena Kukavitsa: Abhören von Telefongesprächen, Kontrolle von Post und anderen Nachrichten.
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Der FSB führt operative Fahndungsmaßnahmen in Bezug auf Vladlena Kukavitsa durch.
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Der Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Jüdische Autonome Gebiet A.A. Karawajew leitet ein Strafverfahren gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Vladlena Kukavitsa ein, die in Birobidschan lebt. Den Ermittlungen zufolge kommunizierte der Gläubige zwischen Juli 2022 und Januar 2024 wiederholt über das Internet mit einer gewissen "Valeria Suvorova". Karawajew betrachtete diese Gespräche als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.
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Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region, Vladimirova Y.O., die zuvor vier Einwohner von Birobidschan zu einer Haftstrafe von 3,5 bis 7 Jahren verurteilt hatte, erlässt einen Durchsuchungsbefehl in der Wohnung von Vladlena Kukavitsa und ihrem Ehemann sowie mehrerer anderer lokaler Zeugen Jehovas.
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Es werden Durchsuchungen bei der Familie der Kukaviten und anderen Gläubigen aus Birobidschan, einschließlich der Postnikovs, durchgeführt. Die Suche nach Vladlenas Familie wird von FSB-Ermittler Dmitri Jankin geleitet, der zuvor Strafverfahren gegen andere Zeugen Jehovas in Birobidschan eingeleitet hatte. In der Wohnung werden elektronische Geräte, Speichermedien, persönliche Aufzeichnungen und die Bibel beschlagnahmt. Durch den Einmarsch der Sicherheitskräfte steht die Frau unter starkem Stress.
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Dmitriy Yankin, ein leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands, leitet ein zweites Strafverfahren gegen Vladlena Kukavitsa ein, diesmal nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation). Die Fälle werden in einem Verfahren zusammengefasst.
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Der leitende Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des russischen FSB, Richterhauptmann Jankin, zieht Vladlena Kukavitsa als Angeklagte an und nimmt ihr das Eingeständnis ab, nicht zu gehen.
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Der stellvertretende Staatsanwalt des Jüdischen Autonomen Gebiets, der leitende Justizrat Dmitri Kapinos, billigt die Anklage gegen Wladlena Kukavitsa.
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Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird zur Prüfung an Richter Aleksandr Kulikov überwiesen.