Fall Zarew in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Februar 2021 wurde Igor Tsarev, Vater eines minderjährigen Kindes, zu einer 2,5-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Gläubiger aus Birobidschan wurde wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation vor Gericht gestellt. Die Anklage stützte sich auf Videomaterial, das FSB-Beamte beim verdeckten Filmen eines Gottesdienstes erhalten hatten. Das Strafverfahren wurde mehr als ein Jahr lang von Richter Alexej Iwastschenko am Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets geprüft. Die meisten Gerichtsverhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt, angeblich mit dem Ziel, “die Prozessteilnehmer zu gewinnen, damit sie nicht die religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas annehmen”. Obwohl der Staatsanwalt in der Debatte das Recht auf Religionsfreiheit anerkannte, behauptete er gleichzeitig, dass Zarew “nur in sich selbst” glauben dürfe und empfahl eine Haftstrafe von 4 Jahren. Das Berufungsgericht und der Kassationshof bestätigten das Urteil. Im Juni 2022 hob Richterin Yulia Tsykina das aktuelle Urteil auf und hob die Verurteilung des Gläubigen auf.

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    30. Juli 2019

    Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282.2 Teil 2 gegen den 45-jährigen Igor Zarew ein. Der Untersuchung zufolge studierte er "um die Lehre der Zeugen Jehovas zu verbreiten, indem er die Fähigkeiten des Predigens und anderer religiöser Aktivitäten verbesserte, ... die Veröffentlichung der als extremistisch anerkannten "Heiligen Schrift / Neue-Welt-Übersetzung" der Zeugen Jehovas.

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    23. Dezember 2019

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird an den Bundesrichter Alexej Iwaschtschenko überwiesen, der auch den Fall von Jewgeni Egorow und Konstantin Guzev verhandelt. Die Strafsache trägt die Nummer 1-47/2020.

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    27. Januar 2020

    Eine erste Anhörung ist im Gange. Tsarev reicht 3 Petitionen ein. Das Gericht gibt dem Antrag auf Einarbeitung in die Akten des Strafverfahrens (Voruntersuchung) statt und lehnt die Anträge auf Ausschluss eines Rechtsanwalts, auf Zusammenlegung von 10 Strafsachen und deren Rückgabe an die Staatsanwaltschaft ab.

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    3. Februar 2020

    An der Anhörung nehmen 17 Personen teil.

    Während der Gerichtsverhandlung wird Videomaterial von einigen Gottesdiensten gesichtet. Die Aufzeichnungen wurden von FSB-Offizieren im Rahmen geheimer operativer Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellt. Es gibt Probleme mit dem Ton während des Anschauens.

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    10. Februar 2020

    Bei der nächsten Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Birobidschan sind 19 Zuhörer anwesend. Jeder darf in den Saal.

    Der Angeklagte stellte zwei Anträge: auf Zusammenlegung von drei Strafsachen (seine, Konstantin Guzev und Yevgeny Egorov) und auf Ablehnung des Richters. Beides wird abgelehnt. Der Staatsanwalt liest Auszüge aus den Bänden des Falles vor. Insbesondere die Tatsache, dass frühere staatliche Stellen LRO. Beim nächsten Treffen wird das Video gesichtet.

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    16. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Unter Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz des Gerichtsverfahrens kommt der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein nichtöffentliches Verfahren statt. Dem Staatsanwalt zufolge ist es notwendig, die Prozessbeteiligten zu "sichern", damit sie nicht die religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas übernehmen.

    Das Gericht beschließt, dass die Anhörungen von diesem Tag an bis zum Ende des Prozesses hinter verschlossenen Türen stattfinden werden.

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    22. Dezember 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die nächste nichtöffentliche Sitzung findet im Bezirksgericht Birobidschan statt. Igor Tsarev hat nach wie vor eine positive Einstellung. Er legt Zeugnis ab. Richter Alexej Iwaschtschenko unterbricht den Angeklagten und bietet an, diese Information zur Debatte zu stellen. Der Anwalt setzt sich für den Gläubigen ein, und das Gericht hört Zarew bis zum Schluss zu.

    Der Richter schlägt vor, mit der Aussprache fortzufahren. Die Verteidigung erhebt keine Einwände. Der Staatsanwalt bittet um Vorbereitungszeit auf der Grundlage der Aussagen des Angeklagten.

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    31. Dezember 2020 Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussbemerkung

    Die Behandlung des Strafverfahrens gegen Igor Zarew vor dem Bezirksgericht Birobidschan geht in die Endphase. Während der Debatte der Parteien erkannte der Staatsanwalt das in Artikel 28 der russischen Verfassung verankerte Recht der Bürger an, "sich einzeln oder gemeinsam mit anderen zu jeder Religion zu bekennen", und argumentierte gleichzeitig, dass Igor Zarew "nur in sich selbst" glauben dürfe und es unmöglich sei, an biblischen Diskussionen mit Glaubensbrüdern teilzunehmen. Der Staatsanwalt fordert 4 Jahre Gefängnis und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung für den Gläubigen.

    Der Anwalt von Igor Zarew erklärte in der Debatte, dass die Anklage mutmaßlich sei, auf der "Ersetzung von rechtlich bedeutsamen Konzepten und Fakten" beruhe und die Beweise durch "notwendige" Aussagen ersetzt worden seien. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Gerichtsentscheidungen über die Liquidation religiöser Organisationen an sich auf die Schuld eines Gläubigen hindeuten. Der Anwalt verweist auf die Werke des Doktors der Philosophie, S. I. Iwanenko: Jehovas Zeugen "haben einen geistlichen Begriff religiöse Organisation ... mit keiner weltlichen Vereinigung (juristische Person) verbunden ist" und "der Ritus der Taufe bezeugt die Aufnahme ihrer Anhänger in die spirituelle Weltfamilie". Darüber hinaus weist der Anwalt das Gericht darauf hin, dass alle im Rahmen der Ermittlungen gesammelten Beweise nur darauf hindeuten, dass sein Mandant sein verfassungsmäßiges Recht auf Religion ausgeübt hat. Er hat keine illegalen Handlungen begangen, die im Gesetz als Extremismus bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang forderte der Anwalt das Gericht auf, den Gläubigen freizusprechen.

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    1. Februar 2021 Schlussbemerkung

    Igor Tsarev gibt sein letztes Wort.

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    2. Februar 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Verteidiger von Igor Zarew meldet sich in der Debatte zu Wort. Er weist das Gericht darauf hin, dass die Ermittlungen weder die Tatsache der Straftat noch das Vorliegen einer Absicht und eines Motivs zur Begehung der Straftat bewiesen haben. Der Anwalt erklärt, dass bestimmte Gruppen von Birobidschan-Gläubigen mit der Teilnahme an Gottesdiensten gegen keine Gesetze verstoßen hätten. Igor Tsarev war nie Mitglied der LRO der Zeugen Jehovas in Birobidschan und übte sein verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit legal aus.

    Richter Alexej Iwaschtschenko erteilt Igor Zarew das Wort. Der Gläubige erklärt: "Für mich als Gläubigen ist das Konzept des 'Glaubens an sich selbst' inakzeptabel. Der Glaube wird vor allem durch Werke bestätigt. [...] Ich stütze mein Verhalten und meinen Glauben an Gott auf die Bibel. Und es ist ein Weltkulturerbe." Der Angeklagte wurde 1997 als Zeuge Jehovas getauft und versteht nicht, warum ihm nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 - 20 Jahre später - die Taufe zugerechnet wurde. Darüber hinaus wertet die Anklage die Tatsache, dass Igor Zarew zusammen mit seinen Glaubensbrüdern eine Passage aus dem Matthäusevangelium diskutiert hat, als Beweis für extremistische Aktivitäten. Der Angeklagte kommt zu dem Schluss: "Die Staatsanwaltschaft bezeichnet fälschlicherweise die üblichen religiösen Aktivitäten eines Gläubigen als Verbrechen."

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    11. Februar 2021 Schlussbemerkung

    Igor Zarew spricht vor Gericht mit dem letzten Wort und bestreitet die Schuld an extremistischen Handlungen und Absichten. Er sagt dem Gericht, was und warum er glaubt, und betont, dass seine religiösen Überzeugungen keine Gefahr für Staat und Gesellschaft darstellen.

    Der Richter setzt die Urteilsverkündung für den Gläubigen für den 12. Februar 2021 an.

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    12. Februar 2021 Satz erster Instanz

    Schiedsrichter: Oleksiy Ivashchenko. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Birobidschan, Pionerskaja-Straße, 32). Das Urteil wird verkündet: Igor Tsarev gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig zu befinden, ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren mit bedingter Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und einer Bewährungszeit von 2 Jahren zu verurteilen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleiben Sie unter Anerkennung, um nicht zu gehen. Der Gläubige beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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    29. April 2021 Berufungsgericht

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets bestätigt das Urteil gegen Igor Zarew - 2,5 Jahre Bewährungsstrafe, ein Jahr Freiheitsbeschränkung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren.

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    13. Dezember 2021

    Das Neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Wladiwostok lässt das Urteil und die Entscheidung des Berufungsgerichts gegen den Gläubigen unverändert.

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    1. Juni 2022

    Igor Tsarev reichte beim Gericht einen Antrag auf Aufhebung der Bewährungsstrafe und Löschung des Strafregisters ein, da er mehr als die Hälfte der Probezeit verbüßt hatte.

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    30. Juni 2022

    Es findet eine Anhörung statt, um die Petition von Igor Zarew zu prüfen. Der Staatsanwalt und der Inspektor bestätigen, dass der Verurteilte während der Probezeit keine Verstöße begangen hat.

    Richterin Julia Tsykina hebt die Strafe auf und streicht das Strafregister von Igor Tsarev. Er gilt nun als nicht verurteilt.