Der Fall Oleg Artemow in Tscheljabinsk

Fallbeispiel

Ende Februar 2024 eröffnete Alexander Tschepenko, ein Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, gleich zwei Strafverfahren gegen einen anderen Einwohner von Tscheljabinsk, Oleg Artemov. Der Gläubige wurde der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und deren Finanzierung verdächtigt, da er an Gottesdienstversammlungen teilnahm und auch für eine Videokonferenzanwendung bezahlte. Artemows Telefon und Bankkarten wurden beschlagnahmt, und er selbst wurde unter Anerkennungsvertrag gestellt. Ein Jahr später ordnete die Untersuchung die Anklage aus dem Artikel über die Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation in die Organisation dieser Aktivität um.

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    Auf der Grundlage der vom Fall Maxim Chamatschin getrennten Materialien leitet der Ermittler des Ermittlungskomitees, Oberst Alexander Tschepenko, zwei Strafverfahren gegen den 28-jährigen Oleg Artemow ein - wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und deren Finanzierung.

    Laut Chepenko hat der Gläubige "in der Zeit vom 06.09.2017 bis zum 08.09.2022 ... mindestens 5 mal absichtlich... an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teilgenommen hat... in Form der Teilnahme an religiösen Versammlungen... Gespräche mit Einwohnern von Tscheljabinsk führen, demonstrieren und Lehrvideos ansehen".

    Artemow steht auch im Verdacht, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation finanziert zu haben, da er angeblich "mindestens 20 Zahlungen ... indem Sie für "Zoom" bezahlen... die Abhaltung von Zusammenkünften der Mitglieder der genannten Religionsgemeinschaft per Videokonferenz zu gewährleisten."

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    Im Büro des Ermittlers werden Bankkarten und ein Smartphone beschlagnahmt.

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    Nach einem 15-minütigen Verhör nimmt der Ermittler Tschepenko Oleg Artemow auf eigenen Wunsch fest. Während des Verhörs erklärt der Gläubige, dass er mit dem Verdacht nicht einverstanden ist und das Recht genießt, nicht gegen sich selbst und seine Angehörigen auszusagen. Er beantragt ferner, die Klage mangels corpus delicti abzuweisen.

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    Wadim Baltatschow, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk, erlässt ein Urteil gegen Oleg Artjomow, um ihn als Angeklagten wegen der Begehung von Straftaten nach Artikel 282.2 Teil 2 und Artikel 282.3 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu bringen.

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    Der Staatsanwalt verweist den Fall zur weiteren Untersuchung und Beseitigung der festgestellten Verstöße zurück. Er ist der Meinung, dass der Fall vom Artikel über die Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation in die Organisation dieser Aktivität (Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) umklassifiziert werden sollte.

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    Die Staatsanwaltschaft billigt die Anklageschrift, wonach Oleg Artjomow beschuldigt wird, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und diese Aktivitäten finanziert zu haben.

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