Der Fall Saschin in Fokino

Fallbeispiel

Im April 2023 wurde Aleksandr Sazhin aus der Stadt Fokino zum Verdächtigen in einem Strafverfahren. Am selben Tag durchsuchten die Sicherheitskräfte Aleksandrs Haus, in dem er mit seiner Frau lebt, und in ihrer Garage. Während der Suche wurde die Frau des Gläubigen krank. Der Mann wurde verhört, der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beschuldigt und eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnet. Die Untersuchung ging davon aus, dass das friedliche Glaubensbekenntnis die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt und religiöse Exklusivität fördert. Im April 2024 ging der Fall vor Gericht.

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    A. S. Belashko, Ermittler der Ermittlungsabteilung Bolschoi Kamund, leitet ein Strafverfahren gegen Alexander Saschin wegen seines Glaubens nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) ein.

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    Die Wohnung und die Garage von Aleksandr Sazhin werden durchsucht. USB-Sticks, Mobiltelefone, Foto-CDs, mehrere Exemplare der Bibel und des Korans werden beschlagnahmt. Alexander wird zum Verdächtigen in einem Kriminalfall. In der FSB-Abteilung wird er im Beisein eines Anwalts verhört und dann auf eigenen Wunsch wieder freigelassen.

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    Der Ermittler holt Alexander Saschin als Angeklagten und verhört ihn. Dem Gläubigen wird vorgeworfen, mit anderen Menschen über die Bibel zu diskutieren und Lieder zu singen.

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    Der Fall geht an das Stadtgericht Fokinsky des Primorsky-Territoriums.

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    Mehr als fünfzig Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um Alexander zu unterstützen, und ein Ehepaar darf in den Gerichtssaal.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

    Alexander Saschin spricht mit einer Haltung gegenüber der Anklage. "Man wirft mir vor, die verfassungsmäßige Ordnung Russlands zu untergraben, was sich darin ausdrückt, dass wir gemeinsam mit anderen die Bibel lesen und diskutieren, Lobgesänge zu Gott singen und beten. Aber dieses Recht wird mir durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert. Ich habe nie feindselige oder extremistische Motive gehabt. Alle meine religiösen Aktivitäten haben eine spirituelle Grundlage und sind nur von der Liebe und dem Respekt vor Gott und den Menschen motiviert."

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