Der Fall Baikalov in Kemerowo

Fallbeispiel

Im Februar 2022 wurde ein Strafverfahren gegen Wladimir Baykalov aus Kemerowo eröffnet, nur weil er ein Zeuge Jehovas ist. Am nächsten Tag genehmigte das Ermittlungskomitee eine Hausdurchsuchung des Gläubigen. Er wurde beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Den Ermittlungen zufolge bestand Baykalovs extremistisches Vorgehen darin, sich per Videokonferenz über biblische Themen zu verständigen. Im November 2022 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Gefängnis für den Gläubigen, aber im November 2023 verurteilte ihn der Richter zu sechs Jahren auf Bewährung. Vier Monate später bestätigte die Berufungsinstanz dieses Urteil.

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    2. Februar 2022

    Die Ermittlerin Alexandra Isaeva leitet ein Strafverfahren gegen den 58-jährigen Vladimir Baikalov ein. Er steht im Verdacht, vom 11. Oktober bis zum 25. Dezember 2020 an den Aktivitäten einer aufgelösten religiösen Organisation teilgenommen und Gespräche per Videokonferenz geführt zu haben. Tatsächlich diskutierte Wladimir nur mit Freunden über das Internet über die Bibel.

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    3. Februar 2022 Suchen

    Um 6 Uhr morgens erlässt die Ermittlerin Isaeva den Beschluss, die Wohnung von Wladimir Baikalov zu durchsuchen. Sie führt eine Durchsuchung ohne Gerichtsbeschluss durch.

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    4. Februar 2022

    Der Richter des Bezirksgerichts Sawodski der Stadt Kemerowo, Jewgeni Rybnikow, erkennt die Durchsuchung der Wohnung von Wladimir Baikalov als rechtmäßig an.

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    26. Oktober 2022 Anerkennungsvereinbarung

    Die Ermittlerin des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Maria Mitkowa, zieht Wladimir Baikalow als Angeklagten für die Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an und nimmt ihm eine schriftliche Verpflichtung ab, das Land nicht zu verlassen.

    Den Ermittlungen zufolge bestehen die von Baikalov begangenen illegalen Handlungen darin, dass er "... Ereignis, seine Abfolge aufbauend, seinem Anfang und Ende den Lauf geben ... Er lud die Anwesenden ein, Auszüge aus religiöser Literatur vorzulesen, interviewte die Anwesenden zu den Ergebnissen der Lektüre, kommentierte und ergänzte ihre Antworten, fasste das Gesagte zusammen und bot an, religiöse Lieder zu singen.

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    30. November 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Zavodsky der Stadt Kemerowo. Richterin Marina Romanina wird ihn anhören.

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    21. Dezember 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung in der Sache beginnt. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Wladimir Baikalow erklärt, dass er mit der Anschuldigung nicht einverstanden ist und spricht mit einer Haltung dazu. Das Gericht fügt das Schriftstück zu den Akten nehmen.

    Etwa 20 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen, aber niemand darf in den Saal. Die Beklagte beantragt den Zutritt von Zuhörern zur nächsten mündlichen Verhandlung. Der Richter stimmt dem zu, sagt aber, dass es physisch keinen Platz für die Aufnahme aller Ankömmlinge gibt, da die Anhörungen im Büro stattfinden.

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    11. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Von den sechs Zeugen vor Gericht ist nur Wladimirs Frau Irina anwesend. Über ihren Mann sagt sie: "Das Gericht wird keine einzige Person in der Stadt finden, die Wolodja eines Kriminellen beschuldigen würde. Er hat einen ausgezeichneten Ruf und friedliche Beziehungen zu anderen. Die Extremismus-Vorwürfe sind schlichtweg absurd." Sie sagt, dass sie und ihr Mann ein herzliches Verhältnis haben, weil sie biblische Grundsätze anwenden. Irina sagt, dass sie von Wladimir noch nie negative Äußerungen über Anhänger anderer Religionen, Regierungsbeamte oder sonst jemanden gehört habe.

    Der Staatsanwalt verliest die Aussagen von zwei Zeugen, die bei der Durchsuchung der Baikalovs anwesend waren. Der Richter ordnet dann die obligatorische Anwesenheit von drei Zeugen bei der nächsten Anhörung an.

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    25. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Fünf Zeugen der Anklage sprechen zu Wort. Das Gericht verhörte zunächst eine Frau, die mehrere Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte. Sie sagt, dass ihre Aussage nicht korrekt aufgezeichnet wurde und sie das Protokoll unterschrieben hat, ohne es zu lesen, da sie keine geeignete Brille dabei hatte. Die Frau sagt, sie wisse nicht, wer Wladimir Baikalow sei.

    Der Mitarbeiter bei der Arbeit charakterisiert den Gläubigen äußerst positiv. Er habe seine Pflichten gewissenhaft erfüllt, sich durch Wohlwollen und Hilfsbereitschaft ausgezeichnet. Die Frau hörte von ihm keine negativen Äußerungen oder Appelle extremistischer Art. Dass Baikalov ein Zeuge Jehovas war, erfuhr sie von einem Ermittler.

    Ähnliches Zeugnis gibt ein anderer Kollege von Wladimir. Darüber hinaus merkt er an, dass er ihm nie religiöse Literatur angeboten oder ihn ermutigt habe, einer Organisation beizutreten.

    Der Leiter des Informations- und Apologetikzentrums der Diözese Kemerowo, Dmitri Petrakow, wird verhört. Er beurteilt die Lehren der Zeugen Jehovas negativ, räumt aber gleichzeitig ein, dass er selbst mit dieser Organisation, ihren Aktivitäten und dem Angeklagten nicht persönlich vertraut ist. Petrakow erklärt, dass er seine Religion für wahr hält. Außerdem habe während seiner Amtszeit keiner der Einwohner der Region Kemerowo Anzeige gegen Jehovas Zeugen erstattet, und er wisse nicht, dass die Aktivitäten der Organisation fortgesetzt würden.

    Eine Frau, die die Familie Baikalov seit mehr als 20 Jahren kennt, wird verhört. Sie charakterisiert den Angeklagten als friedfertigen, taktvollen und feinfühligen Menschen.

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    15. Februar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die ersten drei Bände der Akte vor. Darunter befinden sich Aufzeichnungen von Gottesdiensten, in denen es darum geht, wie wichtig es ist, Eigenschaften wie Bescheidenheit und Demut zu zeigen.

    Der Angeklagte beantragt erneut die Zulassung von Zuhörern zur Verhandlung. Der Richter verweist darauf, dass der Raum, in dem die Anhörungen stattfinden, zu klein sei und nicht für alle geeignet sei. Aber es macht ihr nichts aus, wenn sie im Foyer sind.

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    6. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht beginnt, heimlich angefertigte Tonaufnahmen anzuhören. Eines zeigt ein Gespräch zwischen Wladimir und einer Frau über die Wichtigkeit der Befolgung biblischer Gesetze. Auf der zweiten CD ist zu hören, wie der Angeklagte Bibelverse vorliest.

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    13. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 30 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen. Da der Saal, in dem das Treffen stattfindet, sehr klein ist, befinden sich diejenigen, die kommen, im Foyer und auf der Straße. Das Gericht hört sich weiterhin Tonaufnahmen von Gottesdiensten an.

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    1. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter stellt fest, dass beim Anhören der Audioaufnahme des Gottesdienstes die Lieder übersprungen werden. Ihrer Meinung nach sind sie für den Prozess irrelevant. Der Angeklagte widerspricht, woraufhin das Gericht die gesamten Tonaufnahmen anhört und sich die Lieder anhört. Auf den CDs kann man auch hören, wie Wladimir und seine Frau gemeinsam die Bibel lesen und darüber diskutieren, was sie gelesen haben.

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    22. September 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Vier Zeugen der Verteidigung werden vernommen. Mit dreien von ihnen verbindet Vladimir eine 40-jährige Freundschaft. Die Männer berichten, dass sie die Überzeugungen der Angeklagten nicht teilen, aber das stört ihr gutes Verhältnis nicht.

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    2. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Baykalov macht das Gericht darauf aufmerksam, dass sich in den Akten häufig ein Protokoll der Beamten befindet, die operative Durchsuchungsaktivitäten durchgeführt haben: "Gespräche von operativem Interesse wurden nicht aufgezeichnet."

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    20. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Baikalow.

    Bei der Anhörung am 23. Oktober sind die Debatte der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten und die Urteilsverkündung geplant.

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    23. Oktober 2023 Im Gerichtssaal Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe Erfindungen Gutachtergutachten mit Verstößen Ältlich Schlussplädoyers der Verteidigung Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    "Die Bibel hat mich gelehrt, Liebe statt Aggression zu zeigen und statt Schmerz zu verursachen, den Wunsch und die Bereitschaft zu helfen", spricht Vladimir Baikalov sein letztes Wort.

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    21. Februar 2024 Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich