Der Fall von Tatjana Swoboda und anderen in Komsomolsk am Amur

Fallbeispiel

Im September 2021 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an extremistischen Aktivitäten gegen die friedliche Rentnerin Tatjana Swoboda ein. Im Oktober 2021 wurden sie sowie Elena Nesterova und Tatyana Bondarenko durchsucht. Zehn Monate später, im August 2022, wurden Nesterova und Bondarenko nach zwei Teilen des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gleichzeitig angeklagt. In dem Fall geht es um eine Frau, die Gläubige angeblich dazu überredet haben sollen, sich an extremistischen Aktivitäten zu beteiligen - sie lasen mit ihr in der Bibel und diskutierten über spirituelle Themen. Im November 2022 ging der Fall vor Gericht, und im März des folgenden Jahres erhielten die Frauen fünf Jahre auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, fügte aber eine Freiheitsbeschränkung von einem Jahr und acht Monaten hinzu.

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