Der Fall Adestov in Kowrow

Fallbeispiel

Im Juni 2021 wurde ein Strafverfahren gegen Roman Adestov eingeleitet. Im darauffolgenden Monat durchsuchten Sicherheitskräfte 7 Wohnungen von Zeugen Jehovas in und um Kovrow. Einer von ihnen war Roman Adestov. Er wurde in der FSB-Filiale der Stadt Wladimir verhört, verhaftet und in eine Haftanstalt gebracht. Die Ermittlungen sahen Extremismus in der Tatsache, dass Roman “an religiösen Zusammenkünften teilnahm … sprach zu ihnen.” Nach 4,5 Monaten wurde der Gläubige unter Hausarrest gestellt, und nach weiteren 7 Monaten wurde ein Verbot bestimmter Handlungen gegen ihn verhängt. Im September 2022 ging das Strafverfahren vor Gericht. Im Juni 2023 verurteilte das Gericht Roman Adestov zu 1 Jahr Haft in einer Strafkolonie und 11 Monaten eingeschränkter Freiheit. Nach der Urteilsverkündung wurde der Gläubige nicht in Gewahrsam genommen, da er bereits die festgesetzte Haftstrafe verbüßt hatte und sich in Untersuchungshaft und Hausarrest befand.

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    Der leitende forensische Ermittler des FSB, D. A. Tjumenjew, leitet ein Strafverfahren gegen den 45-jährigen Roman Adestov ein. Der Gläubige wird verdächtigt, gegen Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verstoßen zu haben - Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.

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    In Kowrow und im Bezirk Kowrow werden die Wohnungen von Aleksey Kupriyanov aus Kovrov und Roman Adestov aus dem Dorf Iwanowo durchsucht. Die Suche in Kowrow wird vom hochrangigen FSB-Agenten Hauptmann Welitschko und im Dorf Iwanowo vom Junior-FSB-Agenten Poljakow geleitet. Die Gläubigen werden zum Verhör in die FSB-Abteilung in Wladimir gebracht.

    Der Ermittler Tjumenev legt Roman Adestov die Entscheidung vor, ihn als Angeklagten vorzuladen. Den Ermittlungen zufolge beging der Mann "aktive Handlungen, die darauf abzielten, illegale Aktivitäten fortzusetzen", "nahm an religiösen Zusammenkünften teil und beteiligte sich an der Sammlung und Systematisierung von Informationen über den Umfang der Arbeit, die geleistet wurde, um die Ideologie der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas in die zivile Masse einzuführen".

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    Der Richter des Bezirksgerichts Oktjabrski der Stadt Wladimir I. A. Egorov wählt eine Maßnahme der Fixierung für Roman Adestov - Haft für einen Zeitraum von 1 Monat und 19 Tagen (bis zum 26. August 2021). Das Gericht trifft diese Entscheidung trotz der Tatsache, dass der Gläubige eine ältere Mutter hat, die von ihm abhängig ist.

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    Das Gericht verlängert die vorbeugende Maßnahme des Gläubigen in Form der Inhaftierung in einer Untersuchungshaftanstalt um weitere 3 Monate.

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    Das Leninskij-Bezirksgericht Wladimir lockert die Zwangsmaßnahmen für Roman Adestov auf und stellt ihn unter Hausarrest.

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    Roman Adestov wird als Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen gewählt. Der Gläubige verbrachte fast 7 Monate unter Hausarrest.

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    Das Strafverfahren gegen Roman Adestov wird dem Stadtgericht Kovrov vorgelegt. Der Schiedsrichter ist Vasily Safronov.

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    Der Staatsanwalt verkündet die Anklage. Roman Adestov erklärt vor Gericht, dass er mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht einverstanden ist.

    Das Gericht lässt das Maß der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen unverändert.

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    Der Staatsanwalt liest die vollständige Abschrift eines Gottesdienstes der Zeugen Jehovas vor.

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    Das Gericht verliest Protokolle der Telefongespräche des Angeklagten, die Ergebnisse einer religiösen Untersuchung und eine Liste der bei der Durchsuchung am 17. Februar 2021 beschlagnahmten Gegenstände. Zusätzlich zu den Prozessteilnehmern sind 7 Zuhörer bei dem Treffen anwesend.

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    Das Gericht lehnt den Antrag des Anwalts auf Milderung der Fixierung ab.

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    Das Gericht schließt die Prüfung der schriftlichen Unterlagen des Falles ab. Zuhörer dürfen den Gerichtssaal nach wie vor nicht betreten. Die Atmosphäre im Gerichtssaal, so der Gläubige, sei freundlich, der Richter "versucht, ihn menschlich zu behandeln".

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    Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Der Zeuge erklärt, dass er Roman Adestov nicht kenne.

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    Der Zeuge der Anklage, Bordunow, ein ehemaliger FSB-Agent in der Region Wladimir, der drei Jahre lang operative Fahndungsmaßnahmen gegen Zeugen Jehovas aus Kowrow, darunter auch Adestov, durchgeführt hat, wird verhört. Es wurden Abhörmaßnahmen, Überwachungen und heimliche Audioaufnahmen durchgeführt.

    Auf die Frage eines Anwalts, was die illegalen Aktivitäten von Roman Adestov gewesen seien, antwortet Bordunow: "Ich erinnere mich nicht - es ist viel Zeit vergangen." Zu anderen Fragen des Angeklagten kann der Zeuge in der Sache nichts sagen. Gleichzeitig behauptet er, dass seitens des Angeklagten "keine Tatsachen von Kämpfen oder Aufrufen zur Gewalt aufgezeichnet wurden".

    Der Zeuge der Anklage, Astanin, der zuvor den Gottesdienst der Zeugen Jehovas in Kowrow besucht hatte, wird vernommen. Er kenne den Angeklagten nicht und habe auch keine Gewaltaufrufe bei Gottesdiensten gehört. Die schriftliche Aussage des Zeugen wird vor Gericht verlesen, obwohl die Verteidigung Einspruch erhebt.

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    25 Leute kommen, um Roman zu unterstützen, 16 von ihnen dürfen in den Besprechungsraum. Die Aussagen von drei Zeugen der Anklage, die nicht vor Gericht erschienen sind, werden verlesen.

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    Ein Zeuge der Anklage, der von 2009 bis 2014 religiöse Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas besuchte, wird vernommen. Der Mann sagt, er habe noch nie Aufrufe zu Gewalt und Hass bei Gottesdiensten gehört; Er spendete auf freiwilliger Basis, "niemand wurde gezwungen".

    Das Gericht hört die Aussage des nächsten Zeugen der Anklage, der zuvor ebenfalls Gottesdienste besucht hatte. Der Mann sagt, er wisse nicht, was Adestov getan habe, und "kenne ihn nicht persönlich". Er bestätigte, dass er einmal die Fenster des Gotteshauses eingeschlagen habe, "um mit Boris Symonenko zu sprechen".

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    Der Anwalt liest die Beschreibung von Roman Adestov vom Arbeitsplatz und seine Bescheinigung vor.

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    Während der Debatte forderte Staatsanwalt Maksim Krotov eine Strafe für Roman Adestov: 4 Jahre Gefängnis und 1 Jahr verschiedene Einschränkungen.

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