Der Fall Sveshnikov in Kovrov

Fallbeispiel

Im August 2023 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren, in dem Michail Sveshnikov, ein Vater von vier Kindern, angeklagt wurde. Nach der Durchsuchung verbrachte der Gläubige 24 Stunden in einer vorübergehenden Haftanstalt, fast 4 Monate unter Hausarrest, und später wurde er mit einem Hausverbot belegt. Die Ermittlungen stuften seine Teilnahme an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas als Extremismus ein. Im Juli 2024 ging der Fall vor Gericht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung der Stadt Kowrow der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Wladimir J. N. Nikulin leitet ein Strafverfahren gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation) gegen den 54-jährigen Michail Sweschnikow ein.

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    Suchen Fall eingeleitet Hausarrest Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung

    Zwei Polizeibeamte nehmen Michail Sweschnikow auf der Straße in der Nähe seines Hauses fest. Sie rennen von hinten auf ihn zu und stoßen ihn zu Boden. Der Gläubige wird durchsucht und sein Smartphone beschlagnahmt. Der Oberleutnant des Richters A. O. Blokhin verliest die Entscheidung des Stadtgerichts Kowrow über die Einleitung eines Strafverfahrens und die Durchführung einer Durchsuchung. Während der Ermittlungsmaßnahmen werden Videos gedreht. Polizeibeamte beschlagnahmen elektronische Geräte, Bankkarten, Grußkarten. Michail und sein Sohn werden zum Verhör gebracht. Dann wurde Michail in die provisorische Haftanstalt in Kameschkowo eskortiert. Das Verhör seines Sohnes dauert bis in die späten Abendstunden.

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    Hausarrest

    Das Stadtgericht der Stadt Kowrow des Gebiets Wladimir hat eine Zwangsmaßnahme für Michail Sweschnikow in Form von Hausarrest beschlossen.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Gericht ändert die Zwangsmaßnahme von Michail Sweschnikow in ein Verbot bestimmter Handlungen.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Gericht verlängert Sveshnikovs Zwangsmaßnahme, verkürzt aber gleichzeitig die Dauer des Verbots, die Wohnung zu verlassen. Er ist nach wie vor nicht in der Lage, mit Zeugen in der Strafsache zu kommunizieren, Post- und Telegrafiesendungen zu senden und zu empfangen sowie die Kommunikation und das Internet zu nutzen.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler A. Schjokin beschließt, Michail Schweschnikow als Angeklagten vorzuführen. Der Untersuchung zufolge soll der Gläubige unter anderem, "um die psychologische Wirkung auf die Anwesenden [bei den Gottesdiensten] zu verstärken ... führte religiöse Darbietungen durch... den Anwesenden persönlich religiöse Texte vorzulesen."

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall der Gläubigen wird an das Stadtgericht Kowrow des Gebiets Wladimir verwiesen und zur Prüfung an die Richterin Natalia Nowikowa überwiesen.

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