Der Fall Isakow und Minsafin in Kurgan

Fallbeispiel

Im Juli 2021 beschuldigten die Ermittlungen Anatoliy Isakov, einen behinderten Menschen der Gruppe II, die Aktivität einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und Valeriy Minsafin, daran beteiligt gewesen zu sein. Am nächsten Tag wurden die Gläubigen durchsucht und die Männer in provisorische Haftanstalten gebracht. Der Ermittler entließ Minsafin aus der Haft, und das Gericht schickte Isakov, der sich kaum bewegen kann, gegen Onkologie kämpft und ständig starke verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, für 1,5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt, wodurch der Verlauf der Chemotherapie unterbrochen wurde, die für einen Gläubigen lebenswichtig ist. Nach einem Ersuchen des EGMR und von Menschenrechtsaktivisten an die russischen Behörden ließ das Gericht Isakov unter Auflage eines Verbots bestimmter Handlungen frei. Minsafin wurde im März 2023 von den Vorwürfen freigesprochen. Im Juni 2023 kam der Fall von Anatoliy Isakov vor Gericht. Sie stützt sich unter anderem auf die Aussage eines geheimen Zeugen. Im Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 6,5 Jahren für den Gläubigen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2

    Nikolai Astapow, Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Kurgan, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen den 56-jährigen Anatoli Isakow sowie nach Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen den 49-jährigen Waleri Minsafin ein, nur weil sich Gläubige zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen. Das heißt, sie lesen und diskutieren mit Freunden über die Bibel. Der Fall erhält die Nummer 12102370012000107.

    Den Ermittlungen zufolge hat Anatoli Isakow eine Straftat begangen, weil er "... Religiöse Versammlungen... auch durch Videokonferenzen über die Zoom-Plattform."

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Verhör Minderjährige Gläubige mit einer Behinderung

    Die Wohnung und das Landhaus der Isakows sowie die Wohnung ihrer Tochter werden unter Beteiligung von Beamten des Grenzschutzes des russischen FSB in den Regionen Kurgan und Tjumen durchsucht. Dem Gläubigen werden Bibeln in verschiedenen Übersetzungen, biblische Nachschlagewerke und Wörterbücher, Bücher russischer Religionsgelehrter, Autobiografien von Zeugen Jehovas, die Häftlinge der nationalsozialistischen Konzentrationslager waren, sowie Briefe, Fotografien, Notizbücher mit persönlichen Notizen, Bankkarten und Dokumente beschlagnahmt. Darüber hinaus nehmen die Sicherheitskräfte den Drucker, elektronische Geräte und Speichermedien mit.

    Während der Durchsuchung verlangt einer der Sicherheitsbeamten, dass die Frau des Gläubigen, Tatjana, "uns alles erzählt", und droht ihr und ihrer Tochter mit Entlassung.

    Der Gläubige ist eine behinderte Person der Gruppe II: Er hat Probleme mit der Onkologie, muss regelmäßig ins Krankenhaus (ca. alle 2 Monate) und muss ständig starke verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Trotz seiner Diagnosen wird er in einer vorübergehenden Haftanstalt in Gewahrsam genommen, wo er die Nacht verbringt.

    Noch am selben Morgen kamen sie mit einer Durchsuchung zum Haus der Familie Minsafin. Die ersten unerwarteten Gäste werden von ihrer minderjährigen Tochter bemerkt. Als Valery die Tür öffnet, sieht er 10 Personen. Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Kurgan, Alexej Tretjakow, legt einen Gerichtsbeschluss zur Durchführung einer Durchsuchung vor.

    Die Sicherheitskräfte durchsuchen konsequent jeden Raum sowie den Keller, das Badehaus, die Sommerküche, das Auto und das Grundstück. Sie beschlagnahmen elektronische Geräte, Bankkarten, USB-Sticks, einen Drucker, Bibeln in verschiedenen Übersetzungen, ein Bibelspiel, eine Enzyklopädie und persönliche Aufzeichnungen. Ein Techniker versucht, Smartphones und Tablets zu entsperren.

    Durch Stress hat Valeriys Frau Bluthochdruck. Die Sicherheitskräfte erlauben Valeriy, zu essen und seine Sachen zu packen, woraufhin sie ihn zum Verhör ins Ermittlungskomitee bringen. Dort wird ihm ein Anwalt zur Seite gestellt.

    Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Kurgan, T. W. Kononowa, nimmt den Gläubigen fest und bringt ihn für 48 Stunden in die vorübergehende Haftanstalt in Kurgan.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Verhör Fall eingeleitet Haftanstalt Gläubige mit einer Behinderung

    Nikolay Astapov verfolgt Anatoliy Isakov offiziell als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Der Richter des Stadtgerichts Kurgan, A. N. Schneider, beschließt für Anatoli Isakow eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten in einer Untersuchungshaftanstalt. Das Gericht berücksichtigt nicht den ernsten Gesundheitszustand des Angeklagten.

    In der Untersuchungshaftanstalt sind die Gefangenen verpflichtet, die Anforderungen der Untersuchungshaftanstalt zu befolgen, einschließlich körperlicher Aktivität, die Isakov aufgrund seines Gesundheitszustands nicht ausüben kann: Er kann sich kaum bewegen, und es liegt außerhalb seiner Macht, in den Reihen zu gehen und die Geschwindigkeit der Bewegung beizubehalten.

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    Entlassung aus der Untersuchungshaft

    Der Ermittler Nikolay Astapov beschließt, Waleri Minsafin aus der Haft zu entlassen, da es keine Gründe für eine weitere Einschränkung seiner Freiheit gibt.

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    Haftanstalt Beschwerden Gläubige mit einer Behinderung

    Der Rechtsanwalt legt beim Bezirksgericht Kurgan Berufung gegen die von Anatoli Isakow gewählte Präventivmaßnahme ein. Nach Angaben des Anwalts muss der Gläubige aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen werden.

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    Haftanstalt Beschwerden Gläubige mit einer Behinderung

    Der Anwalt des Gläubigen legt beim Gesundheitsministerium der Region Kurgan Berufung gegen die gewählte Zwangsmaßnahme ein und beantragt, sie aufzuheben. Die Inhaftierung eines Gläubigen in einer Untersuchungshaftanstalt stellt eine Bedrohung für sein Leben und seine Gesundheit dar. In der Klageschrift stellt der Anwalt fest: "Solche Zustände verursachen systematische und tägliche Schmerzen, vergleichbar mit der Folter und Folter eines Menschen im Alter, da sich die Schmerzen verstärken und manchmal unerträglich werden und die Bedrohung für Leben und Gesundheit real wird." Die Verhaftung unterbricht die Chemotherapie, der sich der Gläubige seit dem 5. Juli 2021 unterzieht. Die Behandlung sollte am 25. Juli 2021 enden. All dies stellt eine Bedrohung für das Leben von Anatoli Isakow dar.

    Er fordert auch die strafrechtliche Verfolgung des Arztes, der das Gericht über Isakovs Gesundheitszustand getäuscht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass er inhaftiert werden könnte.

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    Haftanstalt Beschwerden Gläubige mit einer Behinderung

    Die Verteidigung reicht erneut einen Antrag beim Bezirksgericht Kurgan ein, in dem sie fordert, dass Isakovs vorbeugende Maßnahme unverzüglich geändert oder aufgehoben wird.

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    Haftanstalt EMRK Gläubige mit einer Behinderung

    Anwälte reichen beim EGMR eine Beschwerde wegen der Inhaftierung eines Gläubigen trotz seines ernsten Gesundheitszustands ein.

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    Haftanstalt EMRK Gläubige mit einer Behinderung

    Der EGMR richtet ein Ersuchen an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation. Die Anwälte wenden sich auch an den Menschenrechtskommissar in der Region Kurgan, woraufhin der Kommissar eine dringende Inspektion einleitet.

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    Haftanstalt Verbot bestimmter Handlungen Gläubige mit einer Behinderung

    Das Gericht entlässt Anatoli Isakow aus der Untersuchungshaftanstalt und wählt auf Antrag des Ermittlers eine Maßnahme der Fixierung für den Gläubigen in Form eines Verbots bestimmter Handlungen.

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    EMRK Beschwerden Verbot bestimmter Handlungen Gläubige mit einer Behinderung
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    Suchen

    Der Richter des Stadtgerichts Kurgan in der Region Kurgan, Sergej Luschnikow, erlässt einen Durchsuchungsbefehl für den 27-jährigen Roman Kuchin. Nach Angaben der Ermittler ist Roman eines der "Mitglieder der Gemeinde" und in seiner Wohnung könnten sich Gegenstände befinden, die für das Strafverfahren gegen Anatoli Isakow wichtig sind.

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    Suchen

    Um 7.10 Uhr durchsucht A. A. Kravchenko, leitender Ermittler der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees, in Begleitung von zwei FSB-Beamten den Ort, an dem die Ehefrau von Roman Kutschin registriert ist. Die Sicherheitskräfte finden ihre Eltern zu Hause. Da sie keine Informationen über den Verbleib von Roman und seiner Frau erhalten haben, inspizieren sie elektronische Geräte, beschlagnahmen aber nichts.

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    Klage abgewiesen

    Das Verfahren gegen Valery Minsafin wurde eingestellt. Die Anklage gegen ihn wurde fallen gelassen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Stadtgericht Kurgan in der Region Kurgan. Er wird von Richter Sergej Lytkin geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht stellt die Identität von Anatoliy Isakov fest und erläutert seine Rechte. Die Anklage legt kurz den Kern der Anklage dar.

    Anatoli Isakow und sein Anwalt äußern sich zu den Vorwürfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwaltschaft verlangt die Herausgabe der Protokolle über die Vernehmung von Zeugen der Anklage, die nicht erschienen sind. Die Abwehr widerspricht. Das Gericht lehnt den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    5 Zeugen der Anklage werden vernommen, danach werden auf Antrag des Staatsanwalts die Protokolle ihrer Vernehmung verlesen. Drei Frauen bestätigen ihre Aussage nicht. Einer der Zeugen sagt: "Es stehen viele Dinge geschrieben, die ich nicht gesagt habe, vieles nicht aus meinen Worten." Ein anderer Zeuge behauptet, er kenne Isakow nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Für die Anklage befragt das Gericht drei Zeugen. Sie berufen sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

    Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Verhandlung zu vertagen, einen der Zeugen der Anklage gewaltsam vorzuladen und Zeugen, die zuvor nicht vor Gericht erschienen sind, erneut vorzuladen. Der Richter gibt dem Antrag statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vier Zeugen der Anklage werden vernommen. Einer von ihnen war bis 2016 Zeuge Jehovas. Er merkt an, dass ihr Ziel darin besteht, "Menschen zusammenzubringen, damit alle in Frieden leben". Bei den Gottesdiensten hörte er keine Äußerungen, die zu Hass und Feindschaft von den Angeklagten aufstachelten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zwei Zeugen der Anklage werden vernommen, woraufhin das Gericht die Protokolle ihrer Vernehmungen verliest. Beide Frauen bestätigen ihre Aussage nicht, weil sie sich nicht erinnern können, was sie gesagt haben. Eine von ihnen begründet dies damit, dass sie sich in einem Schockzustand befunden habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Staatsanwaltschaft stelle einen Antrag, die Aussagen zweier verstorbener Zeugen zu verlesen, widerspricht die Verteidigung. Das Gericht lehnt den Antrag ab, beschließt aber, ihn zu den Akten zu nehmen. Die Zeugenaussagen werden verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Staatsanwaltschaft beantragt die Vernehmung des geheimen Zeugen Olenin ohne Sichtkontrolle. Die Verteidigung erhebt Einspruch, aber das Gericht gibt dem Antrag statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Der geheime Zeuge Olenin wird verhört. Er sagt, dass die Gläubigen sie benutzten, um die Bibel zu studieren, Lieder zu singen und zu beten. Er stellt auch fest: "Rechte, Freiheiten und berechtigte Interessen wurden bei den Treffen nicht verletzt."

    Olenin weigert sich, einige Fragen zu beantworten, da er befürchtet, dass seine Identität auf diese Weise enthüllt werden könnte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwaltschaft legt ihre Beweise vor und liest Dokumente aus 10 Bänden vor. Die Verteidigung weist darauf hin, dass die Anklage nicht genau angibt, wie diese Dokumente die Schuld Isakows bestätigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung legt Beweise vor, verliest Auszüge aus den Akten, die 20 Bände umfassen, und prüft die materiellen Beweismittel.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht EMRK UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

    Der Anwalt legt weiterhin Beweise für seine Unschuld vor und bittet darum, der Akte eine Reihe von Dokumenten beizufügen, darunter die Stellungnahmen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, Urteile des EGMR sowie Gutachten über das Vorhandensein von Krankheiten, die verhindern, dass Isakov in Haft gehalten wird.

    Der Angeklagte sagt aus.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gläubige mit einer Behinderung

    Die Staatsanwaltschaft beantragt für Anatoli Isakow eine Bewährungsstrafe von 6,5 Jahren mit einer Bewährungszeit von 3,5 Jahren und den Entzug des Rechts, sich an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung der Religion, der religiösen Erziehung, der Abhaltung von Gottesdiensten und religiösen Zeremonien für einen Zeitraum von 9 Jahren zu beteiligen.

    Die Verteidigung stellte den Antrag, dass der Angeklagte an der Debatte teilnimmt und die Anhörung vertagt, um Isakow darauf vorzubereiten. Das Gericht gibt diesen Anträgen statt.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Gläubige mit einer Behinderung

    In seinem Schlusswort sagt Anatoli Isakow: "Euer Ehren, wie können hochrangige Personen, zum Beispiel der Präsident, die Mitglieder des Europarates, die Vertreter der UNO oder Sie, etwas über Gott erfahren? Erst die Situation mit der Verfolgung der Gläubigen wird solche Zustände schaffen. Und jetzt bin ich hier – der Präsident, die Mitglieder des Europarates, der Vereinten Nationen, und sogar Sie müssen Jehovas Zeugen zuhören und sich in ihre Lehren vertiefen."

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    Gläubige mit einer Behinderung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fein
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Gläubige mit einer Behinderung

    Woiwodschaftsgericht Kurgan (Gorki-Straße 78 M, Kurgan). Zeit: 9:00 Uhr

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