Der Fall Grinenko und andere in Lesozavodsk

Fallbeispiel

Im Mai 2020 eröffneten die Ermittlungen ein Strafverfahren gegen Jewgeni Grinenko, einen Einwohner von Lesozavodsk. Er wurde beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben. Am selben Tag wurden die Wohnungen von Jewgenij und drei weiteren Familien durchsucht und der Gläubige selbst verhaftet. Zwei Tage später wurde er in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er fast zwei Monate verbrachte, und dann unter Hausarrest gestellt. Später tauchten neue Angeklagte in dem Fall auf: Swetlana Efremowa, Sergej Kobelew und seine Mutter Galina, deren Fall später in ein separates Verfahren aufgeteilt wurde. Im September 2021 ging der Fall von Grinenko und anderen Gläubigen vor Gericht. Der Fall basierte auf der Aussage eines infiltrierten FSB-Agenten, Vladislav Mrachko, der heimlich seine Gespräche über die Bibel mit Gläubigen aufzeichnete. Im Februar 2023 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Gläubigen schuldig sind, und verurteilte sie zu folgenden Strafen: Grinenko und Kobelew – jeweils 6 Jahre Haft auf Bewährung, Swetlana Efremowa – 3 Jahre auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

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    Suchen Haftanstalt

    Um 06:10 Uhr leitet der Justizmajor O. W. Beljakowa, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Stadt Lesozavodsk, Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, ein Strafverfahren gegen Jewgenij Grinenko gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.

    Mitarbeiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation führen mit Unterstützung der Grenzabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Primorje Hausdurchsuchungen in den Häusern der örtlichen Gläubigen durch: Sergej Kobelew, Galina Kobelewa und Jewgenij Grinenko, der bei betagten Eltern lebt.

    Um 8 Uhr morgens dringen Polizeibeamte in Begleitung des Ermittlers A. I. Katsur in die Familie von Sergej Kobelew ein, unter dem Vorwand, die Selbstisolierung zu überprüfen. Gleichzeitig wird das Familienoberhaupt bei der Arbeit festgehalten und nach Hause gebracht. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmen Bankkarten aller Familienmitglieder, elektronische Geräte, Briefe mit freundlicher Korrespondenz, Grußkarten, Bibeln in verschiedenen Übersetzungen sowie Geräte, die keine Speichermedien sind: Tastatur, Computermäuse, Webcam, Drucker, Audiolautsprecher, Router und sogar Kabel. Sergejs Frau und sein Kind stehen unter großem Stress, der durch die Tatsache verschärft wird, dass inmitten der Epidemie einer der Zeugen Husten hat und die persönliche Schutzausrüstung nicht richtig verwendet wird - während der sechsstündigen Durchsuchung wurden die Masken nie gewechselt. Nach der Durchsuchung wurde Kobelew zum Verhör abgeführt. Er wurde nach 11 Stunden Haft freigelassen.

    Jewgenij Grinenko wird nach einer Durchsuchung und einem Verhör festgenommen.

    Insgesamt verhören die Ordnungshüter 7 Personen. Die Fragen der Ermittler I. S. Bakhtalova, A. V. Belyakova und A. I. Katsura drehen sich um die Religion von Jewgeni Grinenko. Die Beamten drohen den Gläubigen mit Verhaftung. Einer der Polizisten zeigt trotzig seine Waffe. Eine der älteren Gläubigen gibt später zu, dass sie "einen Zustand des Schocks, des Entsetzens, dann der Niedergeschlagenheit und der Angst vor zukünftigen Verhören erlebte; auch ein Zustand der Instabilität, der Unwille, nach Hause zurückzukehren, wo Fremde mit unfreundlichen Motiven das Sagen hatten.

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    Mitarbeiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation verhören 4 einheimische Gläubige.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Lesozavodsky, Andrej Gussew, beschließt im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt A. A. Martirosjan eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form der Haft gegen Jewgeni Grinenko - bis zum 12. Juli 2020. Es ist bekannt, dass gegen diesen friedlichen Gläubigen ein Strafverfahren nach dem Artikel "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) eingeleitet wurde. Vor seiner Verhaftung lebte er mit seinen betagten Eltern in der Stadt Lesozavodsk.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Haftanstalt Ältlich Verhör
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    Polizeibeamte führen Durchsuchungen in drei weiteren Wohnungen friedlicher Gläubiger durch. Grundlage dafür ist die Aussage des FSB-Offiziers Wladislaw Jurjewitsch Mrachko, der zuvor ein Interesse an der Bibel dargestellt hatte.

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    Am Vormittag wird eine Durchsuchung an einer anderen Adresse durchgeführt. Am selben Tag wurde Jewgenij Grinenko formell angeklagt.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Primorje, E. Valkova, weigert sich, der Berufung von Jewgeni Grinenko stattzugeben und lässt ihn in Haft.

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    Es wird bekannt, dass Jewgeni Grinenko in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 4 in der Region Primorje verlegt wurde, die sich am Bahnhof Stary Kljutsch im Bezirk Spasski befindet.

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    Das Gericht beschließt, Jewgenij Grinenkos Fixierungsmaßnahme in Form von Haft in Hausarrest umzuwandeln. Die Gesamtdauer des Aufenthalts in der Untersuchungshaftanstalt betrug 58 Tage. Während dieser Zeit verschlechterte sich Jewgenis Gesundheitszustand.

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    Der Richter des Stadtgerichts Lesozavodsky, Maxim Ponomarjow, ändert auf Antrag des Ermittlers O. W. Beljakowa die Maßregel der Fesselung für Jewgeni Grinenko vom Hausarrest in ein Verbot bestimmter Handlungen. Jewgenij verbrachte 7 Monate unter Hausarrest.

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    Gegen den 45-jährigen Sergej Kobelew und seine 65-jährige Mutter Galina wird ein Strafverfahren nach Teil 1.1 (Anwerbung) und Teil 2 (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet.

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    Galina und Sergej Kobelew werden zum Verhör vorgeladen. Sie entscheiden sich für ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen.

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    Sergey und Galina Kobelev stehen auf der Rosfinmonitoring-Liste.

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    Oksana Beljakowa, Leiterin der Bezirksabteilung Lesossawodsk, erhebt erneut Anklage gegen Jewgeni Grinenko gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Sie bezieht auch die 70-jährige Svetlana Efremova als Angeklagte ein. Der Frau wird vorgeworfen, ein Verbrechen gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) begangen zu haben. Sergey Kobelev wird offiziell nach Teil 1.1 angeklagt. und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Es stellte sich heraus, dass Svetlana Efremova auf der Rosfinmonitoring-Liste stand.

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    Der Ermittler spricht Sergej Kobelew von der Anklage gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation frei.

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    Sergej Kobelew ist nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Das Verfahren gegen Galina Kobeleva wird im Zusammenhang mit der schweren Erkrankung eines 65-jährigen Gläubigen in ein separates Verfahren ausgegliedert.

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    Der Fall von Jewgenij Grinenko, Sergej Kobelew und Swetlana Efremowa wird dem Bezirksgericht Lesozavodski der Region Primorje vorgelegt.

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    Die Anhörungen in der Sache beginnen. Staatsanwalt ist E. Palagina.

    Nach der Bekanntgabe der Anklage sprechen Kobelew, Grinenko und Efremowa mit einer Haltung ihm gegenüber. Der Zeuge der Anklage, Vladislav Mrachko, ein eingebetteter FSB-Agent, wird verhört.

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    Zeugen werden vernommen. Als das schriftliche Zeugnis einer Frau verkündet wird, wird die Fälschung aufgedeckt. Nach Angaben der Zeugin wurden nur zwei Blätter der Unterschrift von ihrer Hand angefertigt, der Rest war gefälscht. Diesbezüglich verweigert die Frau die Aussage im Ermittlungsverfahren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht verhört einen Zeugen der Anklage, den FSB-Agenten Alexej Saweljew, der die operativen Suchaktionen organisiert hat. Er sagt, dass Galina Kobelewa im März 2018 einen gewissen Vladislav Mrachko (der sich als FSB-Offizier herausstellte) einlud, um über biblische Lehren zu sprechen. Als er merkte, dass er einen Zeugen Jehovas vor sich hatte, willigte er ein und begann, den Gottesdienst zu besuchen. Saweljew stellte Mrachko technische Mittel für Videoaufnahmen zur Verfügung.

    Zu den organisatorischen Funktionen von Jewgeni Grinenko gehörten laut Saweljew unter anderem: "Er eröffnete die Versammlung, gab den Anwesenden das Wort, nannte das Thema für die Diskussion, betete."

    Der Zeuge bestreitet, dass Gläubige aufgrund ihrer Rasse oder Nationalität Feindschaft oder Hass gegen andere Menschen empfinden; Absicht, die Regierung zu stürzen. Er bestätigt auch, dass die Essenz der Gottesdienste auf die Diskussion von "Themen religiöser Natur" reduziert wurde. Es fällt ihm schwer, sie zu benennen.

    Das Gericht befragt fünf Rentnerinnen, die die Angeklagten kennen und vor 2017 an Gottesdiensten der Zeugen Jehovas in Lesozavodsk teilgenommen haben. Sie teilen dem Gericht mit, dass die Gläubigen bei diesen Treffen über biblische Lehren diskutierten, die Anwesenheit freiwillig war und sie nie extremistische Aufrufe hörten. Eine der Zeuginnen erwähnt, dass das Wissen, das sie im Gottesdienst erhielt, ihr half, ihre Beziehung zu ihrem Mann zu verbessern, ihre persönlichen Qualitäten zu verbessern und schlechte Gewohnheiten abzulegen.

    Aufgrund von Unstimmigkeiten in den Aussagen vor Gericht und während der Ermittlungen verliest der Staatsanwalt die Protokolle der Vernehmungen der meisten Zeugen. Eine der Frauen gibt an, dass sie die meisten Zeugenaussagen, die sie verlesen hat, nicht gegeben haben. Sie sagt auch, dass das Verhör ohne Anwalt stattgefunden habe und sie aufgrund von Stress das Protokoll unterschrieben habe, ohne es zu lesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zeugen der Anklage werden vernommen. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob die Angeklagten Zeugen Jehovas seien, antwortet eine von ihnen, sie habe noch nie Dokumente gesehen, aus denen hervorgehe, dass sie Mitglieder dieser religiösen Organisation seien. Sie erklärt, sie wisse, dass die Angeklagten an Gott glaubten, aber die Frage der Religion sei eine persönliche Angelegenheit, die sie mit diesen Leuten nicht besprochen habe. Die Frau erzählt, dass sie vor einigen Jahren einen Gottesdienst im örtlichen Kulturhaus besuchte, bei dem es um eine Diskussion über die Bibel ging. Ihr zufolge ist es in der Verfassung der Russischen Föderation nicht verboten, mit Menschen über ihre religiösen Ansichten zu sprechen.

    Eine andere Frau erklärt, dass sie die Angeklagten bei freundschaftlichen Treffen kennengelernt habe, die vor etwa 12 Jahren stattgefunden hätten. Sie erklärt, dass sie über die Bibel diskutierten und Lieder sangen; Es gab keine Äußerungen, die zu Feindseligkeit gegenüber anderen Personen, Hass gegen Vertreter anderer Nationalitäten oder Vertreter der Behörden aufstacheln würden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Zeugin Elena Nesterenko, die an den operativen Aktivitäten teilgenommen hat, wird verhört. Sie erzählt dem Gericht, dass sie im Jahr 2020 mehrmals mit zwei Frauen über biblische Themen gesprochen habe, was sie später einem Freund des Kriminalbeamten des russischen Innenministeriums in Lesozavodsk berichtet habe. Danach wurde in ihrer Wohnung eine Videoanlage installiert, die alles aufzeichnete, was geschah, und die Aufzeichnung der Gespräche wurde an die Ermittlungsbehörden übergeben. In ihrer schriftlichen Aussage gab die Zeugin an, dass auch der Angeklagte Kobelew zu ihr gekommen sei, aber bei der Identifizierung habe sie festgestellt, dass er es nicht war.

    Die Zeugin erzählt auch, dass sie einmal mit ihrer Tochter einen Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht habe und dass dies ihr freiwilliger Wunsch gewesen sei. Die Gläubigen lasen Psalmen und sangen Lieder. Zu Beginn ihrer Aussage stellte sie fest, dass der Angeklagte Kobelew eine führende Position innehatte. Während des Prozesses erklärt sie, dass seine Führung darin bestand, dass er einen Laptop mitbrachte und dort etwas "umschaltete" und auch "sagte, welche Lieder gesungen werden sollten, was gelesen werden sollte, den Betrieb der Geräte überwachte".

    Auf die Frage, ob bei dem Treffen etwas Verbotenes passiert sei, verneint der Zeuge. Sie sagt, es habe keine Aufrufe zu Gewalt oder Umstürzen gegeben, und Jehovas Zeugen "ist es nicht erlaubt, aus Glauben zu den Waffen zu greifen". Die Zeugin bestätigt auch, dass ihr nicht angeboten wurde, der Organisation beizutreten, einen Geldbeitrag zu leisten oder eine Spende zu leisten.

    Die Verteidigung macht Widersprüche in der Aussage des Zeugen in der mündlichen Verhandlung und im Ermittlungsverfahren geltend.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die Beweise. Der Zeuge Wladimir Nesterenko wird verhört. Auf die Frage, ob er den Angeklagten kenne, antwortet er, dass ein gewisser Sergej ein paar Mal zu ihm nach Hause gekommen sei, etwas erzählt habe, sich aber nicht mehr daran erinnere, worum es bei dem Gespräch genau ging. Unter den Angeklagten, die im Gerichtssaal anwesend waren, konnte er Sergej nicht genau identifizieren. Er berichtet auch, dass einige Frauen zu seiner Frau kamen und mit ihr über biblische Themen sprachen.

    Auf die Frage der Verteidigung, ob Jehovas Zeugen in ihrer Kommunikation mit ihm und seiner Frau zum Sturz der Staatsgewalt aufgerufen hätten, um Hass gegen Menschen anderer Nationalität und Rasse zu zeigen, antwortet der Zeuge, dass dies nicht geschehen sei.

    Das Gericht gibt dem Antrag auf Offenlegung der Aussage des genannten Zeugen statt, wenn ein erheblicher Widerspruch zu seiner Aussage im Ermittlungsverfahren besteht.

    Die Aussage von Vladimir Nesterenko vom 26. Juni 2021, die der Zeuge nicht bestätigen kann und erklärt, dass er sich an nichts erinnern kann, wird verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht vernimmt die Zeugin Glebova. Sie berichtet, dass sie Evgeny Grinenko und Svetlana Efremova kennt, die seit mehr als 20 Jahren mit ihrer Mutter befreundet ist.

    Die Frau sagt, sie habe zuvor Gottesdienste der Zeugen Jehovas in Wladiwostok besucht. Das letzte Mal, dass ich an einem von ihnen teilgenommen habe, war im Jahr 2000. Die Zeugin erklärt, dass in den Gottesdiensten nur biblische Themen besprochen wurden, sie habe nie erlebt, dass jemand gezwungen wurde, diese Zusammenkünfte zu besuchen, daran teilzunehmen oder mit anderen Menschen über Gott zu sprechen.

    Glebova kennt weder den Kern der gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe noch das, was genau durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation im Jahr 2017 verboten wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die eidesstattliche Versicherung des verstorbenen Zeugen der Anklage wird verlesen.

    Auf Ersuchen des Staatsanwalts beginnen sie mit der Verlesung schriftlicher Beweise aus den Bänden des Falles, darunter das Protokoll der Konfrontation zwischen dem eingebetteten FSB-Agenten Wladislaw Mrachko und Galina Kobelewa. Die eidesstattliche Versicherung des verstorbenen Zeugen der Anklage wird verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Expertinnen Nadezhda Oleshkevich, außerordentliche Professorin am Institut für Philosophie, und Maria Serdyuk, Doktorin der Geschichtswissenschaften, werden per Videoschalte befragt.

    Der Staatsanwalt legt dem Gericht alle schriftlichen Beweise vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt von Jewgeni Grinenko stellt einen Antrag, eine Reihe von Materialien aus dem Fall auszuschließen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Staatsanwaltschaft beantragt Bewährungsstrafen für alle Angeklagten: Jewgenij Grinenko und Sergej Kobelew für 6 Jahre mit einer fünfjährigen Bewährungszeit und Swetlana Efremowa für 3 Jahre mit einer zweijährigen Bewährungszeit. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auch auf, eine Freiheitsbeschränkung zu verhängen: Grinenko für eineinhalb Jahre, der Rest für ein Jahr.

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    Schlussbemerkung

    Die Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab. Sie erklären dem Gericht, dass sie nichts mit Extremismus zu tun haben.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Ältlich
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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Ältlich Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2
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