Fall Netreba und andere in Lipezk
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Der Ermittler des FSB-Direktorats für das Gebiet Lipezk, J. W. Jakuschew, leitet ein Strafverfahren gegen den 58-jährigen Alexander Kostrow, den 57-jährigen Viktor Bachurin und den 41-jährigen Artur Netreba gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Innerhalb von eineinhalb Stunden beginnen die Durchsuchungen in 7 Häusern der Einwohner von Lipezk.
Eine Gruppe von FSB-Offizieren bricht in die Wohnung von Sergej Antonow ein, der Gäste empfängt. Sie schlagen die Herrin des Hauses nieder, so dass sie sich den Kopf hart aufschlägt. Alle Männer, darunter Kostrov, Bachurin und Netreba, werden mit Handschellen gefesselt und gezwungen, sich auf den Boden zu legen. Gegen Mitternacht wurden 8 Personen zum Verhör in die FSB-Abteilung gebracht. Kostrov, Bachurin und Netreba werden in einer vorübergehenden Haftanstalt untergebracht, der Rest wird 5 Stunden später freigelassen und am 5. Dezember 2019 zu einem erneuten Verhör vorgeladen.
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Ohne die Angehörigen zu benachrichtigen, schickt das Gericht Aleksandr Kostrov, Viktor Bachurin und Artur Netrebr für 2 Monate in die Untersuchungshaftanstalt. Angehörigen gelingt es, herauszufinden, dass der Ermittler Jakuschew auf dieser Zurückhaltung bestand. Die Männer werden in einer provisorischen Haftanstalt festgehalten und sollen später in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 des Föderalen Strafvollzugsdienstes für das Gebiet Lipezk verlegt werden.
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Das Bezirksgericht führt eine Berufungsverhandlung über die Haftbeschwerde von Alexander Kostrov durch. Dutzende Zuhörer kommen in den Gerichtssaal, Gerichtsangestellte stellen zusätzliche Plätze zur Verfügung. Der Gläubige nimmt per Videoschalte aus der Untersuchungshaftanstalt an der Anhörung teil. Das Gericht weist die Klage ab.
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Das Bezirksgericht Lipezk führt Berufungsverhandlungen über Beschwerden über die Inhaftierung von Viktor Bachurin und Artur Netreba durch. Die Gläubigen nehmen per Videoverbindung aus der Untersuchungshaftanstalt an den Treffen teil. Beide Sessions werden von ca. 55 Teilnehmern besucht.
Das Gericht lehnt Anträge ab, die Zwangsmaßnahme in Hausarrest umzuwandeln, und lässt die Gläubigen in Haft.
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Die Richterin des Sovetski-Bezirksgerichts von Lipezk, Jekaterina Ferapontova, ordnet die Beschlagnahme des Vermögens von Alexander Kostrow in Höhe von mehr als 760 Tausend Rubel an. Das Gericht hält es nicht für erforderlich, den Angeklagten von der Vernehmung in Kenntnis zu setzen, und entscheidet in seiner Abwesenheit.
Diese Gerichtsentscheidung wurde auf der Grundlage des Antrags des Ermittlers Jakuschew getroffen. Seiner Meinung nach wird die Beschlagnahme des Eigentums des Gläubigen die Zahlung der Geldstrafe sicherstellen, die im Falle eines Schuldspruchs als Strafe nach dem "extremistischen" Artikel vorgesehen ist.
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Mehr als 100 Menschen kommen zur Sitzung des Bezirksgerichts Sovetsky in Lipezk, um die Gläubigen zu unterstützen. Am Eingang werden ihnen die Pässe abgenommen und Vorladungen zum Verhör an den FSB-Ermittler Jakuschew ausgestellt. Die Vorladungen werden von A. M. Puzanov und Oberstleutnant D. W. Krawtschenko vorgelegt.
Das Gericht verlängert die Haftmaßnahme in Form von Haft für Kostrov, Bachurin und Netreba bis zum 2. Mai 2020.
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In nichtöffentlichen Anhörungen erkannte das Gericht Durchsuchungen von Gläubigen, gegen die sie zuvor Beschwerde eingereicht hatten, als rechtmäßig an.
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Der Richter des Bezirksgerichts Lipezk, V. A. Shalnev, bestätigt die Entscheidung, die Haftdauer aller drei Gläubigen zu verlängern.
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Vier weitere Anwohner erhalten per Post Vorladungen zu Vernehmungen.
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Trotz drohender Coronavirus-Infektion verlängert der Richter die Haftstrafe in der Untersuchungshaftanstalt für alle drei Gläubigen bis zum 1. August 2020.
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Das Bezirksgericht Lipezk weist die Berufung gegen die Verlängerung der Haft von Kostrov, Bachurin und Netreba zurück.
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Kassationsbeschwerden werden gegen Entscheidungen über die Verlängerung der Beschränkungsmaßnahme eingelegt. Reklamationen bleiben unberücksichtigt.
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Der Oberste Gerichtshof lehnt es ab, die Entscheidung über die Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Lipezk zu übertragen.
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Das Gericht verlängert die Haftmaßnahme in Form von Haft für Aleksandr Kostrov, Viktor Bachurin und Artur Netreba bis zum 1. Oktober 2020.
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Das Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung, die Haftdauer von Gläubigen zu verlängern.
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In der Stadt Jelets in der Region Lipezk dringen 6 Polizeibeamte in das Haus des 53-jährigen Sergej Tischkow ein, der mit seiner Frau und zwei erwachsenen Kindern lebt. Die Sicherheitskräfte legen einen Gerichtsbeschluss vor, um das Haus zu durchsuchen, die elektronischen Geräte der Gläubigen zu durchsuchen und Daten von der Festplatte des Computers zu kopieren.
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Tischkow wird als Zeuge in die FSB-Abteilung in Lipezk geladen.
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Aleksandr Kostrov, Viktor Bachurin und Artur Netreba werden auf eigenen Wunsch aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Gläubigen verbrachten 331 Tage hinter Gittern.
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Die Akten gehen beim Sovetsky Bezirksgericht in Lipezk ein und werden dem Richter Alexander Ustinow zur Prüfung übergeben.
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Schiedsrichter: Alexander Ustinov. Sovetsky Bezirksgericht Lipezk (Lipezk, Krainaja Straße, 6).
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Neben den Prozessteilnehmern sind zwei Personen als Zuhörer bei der Besprechung anwesend. Die Angeklagten weigern sich, einen Verteidiger beigeordnet zu bekommen.
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Vernehmung der Zeugen Krawtschenko und Gawrilenko. Kravchenkos Antworten sind allgemeiner Natur, in einigen Fällen weiß er nicht, was er antworten soll. Gawrilenkos Aussage im Prozess steht im Widerspruch zu seiner schriftlichen Aussage aus dem Fall.
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Vernehmung des Zeugen Martynow.
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Vernehmung des Zeugen Worobjow. Er könne nicht erklären, wie er die Angeklagten kennengelernt habe, ob es sich um freundschaftliche oder rein religiöse Zusammenkünfte gehandelt habe. Der Zeuge erklärt seine Antworten mit Vergesslichkeit. Der Staatsanwalt hält die mündlichen Antworten für unwahr und beantragt die Verlesung der schriftlichen Aussage des Zeugen.
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Der Zeuge der Anklage "Iwanow" wird vernommen, dessen Stimme sich verändert hat. Der Staatsanwalt beantragt die Offenlegung der schriftlichen Aussage des Zeugen, da er Ungereimtheiten in den Antworten Iwanows sieht. Der Richter gibt dem Antrag statt.
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Vernehmung des Zeugen Worobjow. Auf die Frage, wie er die Angeklagten kennengelernt habe und ob ihre Treffen freundschaftlich oder im Rahmen der Religion stattgefunden hätten, verweist der Zeuge auf die Ergebnisse der Vernehmungen oder auf seine Vergesslichkeit. Der Staatsanwalt hält die mündlichen Antworten für unangemessen und beantragt die Verlesung der schriftlichen Aussage des Zeugen.
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Die Angeklagten erklären sich bereit, ein Treffen im Büro des Richters abzuhalten, obwohl ihnen dies einige Unannehmlichkeiten bereitet.
Der Zeuge "Iwanow" ist bei der Anhörung erneut nicht anwesend.
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Die Zeugen werden von den Angeklagten abgegeben, die das Gericht auf die Diskrepanz zwischen den in den Ermittlungen vorgelegten Beweisen und den Anklagepunkten aufmerksam machen. Sie erläutern auch den Unterschied zwischen dem in der Verfassung verankerten Recht, sich zu religiösen Überzeugungen zu bekennen, und den Aktivitäten der juristischen Ausbildung.
Das Gericht setzt die Plädoyers der Parteien für den 15. September an.
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Etwa 30 Menschen kommen in das Gebäude des Sovetsky Bezirksgerichts von Lipezk, um die Gläubigen zu unterstützen, aber aufgrund der Covid-Beschränkungen wird die Hälfte von ihnen von den Wachen und eine weitere Hälfte vom Richter aus dem Gericht entfernt.
In der Debatte beantragt der Staatsanwalt, Aleksandr Kostrov, Viktor Bachurin und Artur Netreba zu 4 Jahren Gefängnis und 8 Monaten Freiheitsbeschränkung zu verurteilen. Die Debatte wird am 1. Oktober 2021 fortgesetzt.
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Das letzte Wort des Angeklagten Alexander Kostrow in Lipezk Das letzte Wort des Angeklagten Artur Netreba in Lipezk Das letzte Wort des Angeklagten Viktor Bachurin in Lipezk - #
Richter Alexander Ustinow befand die Gläubigen für schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel, reduzierte diese jedoch auf 300.000 Rubel, da die Männer während der Ermittlungen fast ein Jahr im Gefängnis verbracht hatten.
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Eine Berufung in Lipezk bestätigt das Urteil gegen Artur Netreba, Aleksandr Kostrov und Viktor Bachurin
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