Fall Sergejew und Belosludzew in Luchegorsk

Fallbeispiel

Im März 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen ihres Glaubens gegen Jurij Belosludzew und Sergej Sergejew aus dem Dorf Luchegorsk. Ihnen wurde vorgeworfen, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben und andere in diese zu verwickeln. Die Untersuchung ergab, dass die Männer Teil einer “kriminellen Verschwörung” waren, um “religiöses Material über Themen über Jehova zu studieren und zu diskutieren”. Später durchsuchten Einsatzkräfte ihre Wohnungen. Die Gläubigen verbrachten mehr als sechs Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und dann weitere 5 Monate unter Hausarrest. Im Juni 2020 begannen die Gerichtsverhandlungen, und eineinhalb Jahre später wurden Belosludtsev und Sergeyev zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 5,5 bzw. 5 Jahren. Das Berufungsgericht und der Kassationshof bestätigten die Verurteilung.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsdirektion für die Stadt Dalnerechensk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 ein; Den Ermittlungen zufolge "führten sie Gespräche, die darauf abzielten, die Normen, Grundlagen, Regeln und Einschränkungen zu erklären, um die Aktivitäten der verbotenen Organisation [Jehovas Zeugen] zu fördern, und nahmen direkt an den Zusammenkünften teil".

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung

    FSB-Beamte führen Hausdurchsuchungen in Gläubigen in Luchegorsk (Region Primorje) durch. Mancherorts dauern Durchsuchungen und Verhöre 7 Stunden. Zwei Gläubige, der 55-jährige Jurij Belosludzew und der 63-jährige Sergej Sergejew, wurden festgenommen und nach Dalnerechensk gebracht.

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    Suchen Ältlich
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    Haftanstalt Ältlich
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    Hausarrest Beschwerden
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    Suchen

    Durchsuchungen werden in den Wohnungen von 5 Gläubigen durchgeführt. Um 7 Uhr morgens erscheinen Polizeibeamte in den Wohnungen von Jurij Ponomarenko und Sergej Sergejew. In beiden Fällen beschlagnahmten die Sicherheitskräfte im Beisein von Zeugen ihre elektronischen Geräte. Die Entscheidung über die Inspektion und Beschlagnahme der technischen Ausrüstung wurde vom Leiter der FSB-Abteilung im Dorf Luchegorsk erlassen. Von 14 bis 18 Uhr kommen die Ermittler mit einem Urteil des Bezirksgerichts Pozharsky in die Wohnungen von Mykola Dikhtyar, Vitaliy Lazarenko und Yelena Belosludtseva. Die Sicherheitskräfte durchsuchen die Häuser nach gedruckten Publikationen und Bibeln, finden aber nichts.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der Justizleutnant, Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten der Ermittlungsabteilung der Stadt Dalnerechensk P. Kim verfolgt Sergej Sergejew und Juri Belosludzew als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Die Gläubigen werden der "kriminellen Verschwörung" beschuldigt, "religiöses Material über Themen über Jehova zu studieren und zu diskutieren".

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    Verhör

    Trotz schriftlicher Bitten, die Ermittlungen wegen der drohenden Coronavirus-Infektion zu verschieben, sind die Gläubigen Belosludtsev und Sergeyev gezwungen, sich an die Ermittlungsabteilung zu wenden, die 80 Kilometer von ihrem Zuhause in der Stadt Dalnerechensk entfernt liegt, um eine Anklage zu erhalten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Bezirksgericht Poscharski in der Region Primorje hält die erste Anhörung in der Sache im Strafverfahren gegen die Gläubigen Juri Belosludzew und Sergej Sergejew ab. Der Fall wird von Richter Jewgeni Stefanjuk geprüft, der Staatsanwalt ist der Staatsanwalt des Bezirks Poscharski, Nikolai Trapeznikow.

    Aufgrund der schwierigen epidemiologischen Lage dürfen Studierende nicht in den Gerichtssaal. Sergej Sergejew stellt einen Antrag auf Aussetzung des Strafverfahrens. Einer der Gründe dafür ist, dass es aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie nicht möglich ist, die Öffentlichkeit des Prozesses zu gewährleisten. Das Gericht vertagt die Entscheidung über die Sache. Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 24. Juni 2020 um 14:15 Uhr angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Gerichtsverhandlung im Fall von Sergej Sergejew und Juri Belosludzew findet nach einer fast 5-monatigen Pause statt.

    Sergejew stellt einen Antrag auf Aussetzung des Strafverfahrens im Zusammenhang mit COVID-19, da er aufgrund seines Alters und einer Reihe von Krankheiten gefährdet ist. Der Richter lehnt ab.

    Staatsanwalt Roman Chervonopraporny verkündet den Wortlaut der Anklage.

    Die Gläubigen plädieren auf nicht schuldig. Belosludtsev merkt an: "Ich denke, dass der Vorwurf weit hergeholt ist. Es ist in einer Weise geschrieben, die der Anklage nützt, nicht der Realität und den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sieht die Haftung für extremistische Handlungen vor, und tatsächlich werde ich beschuldigt, an Gott zu glauben und ein Zeuge Jehovas zu bleiben."

    Die Beklagten beantragen eine Änderung der Fixierungsmaßnahme. Das Gericht weigert sich - die Gläubigen bleiben unter der Verpflichtung, nicht zu gehen.

    Sergejew und Belosludzew stellen einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens und fügen die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) bei. Dem Antrag wurde teilweise stattgegeben: Das Gericht fügt die Entscheidung der WGP bei, weigert sich aber, das Strafverfahren einzustellen oder an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Richter Yevhen Stefaniuk befragt 3 Zeugen in dem Strafverfahren. Einer von ihnen, ein ehemaliger Kollege von Sergeev, charakterisiert ihn positiv und nennt ihn einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Sergej Sergejews ehemaliger Chef beschreibt ihn als guten, leitenden Mitarbeiter. Die Aussagen von 2 weiteren Zeugen, die während der Ermittlungen vernommen wurden, werden bekannt gegeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der FSB-Agent Prokhor Vasin, der an der ORM teilgenommen hat, wird als Zeuge der Anklage befragt. Unter dem Vorwand, sich für die Bibel zu interessieren, filmte er heimlich Gespräche mit den Angeklagten.

    Der "Extremismus" der Gläubigen, so der Belastungszeuge, liege darin, dass sie mit ihm über die Bibel diskutiert hätten. Gleichzeitig ließ er für solche Gespräche Fremde, die mit einem der Angeklagten kamen, sicher nach Hause.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Gläubige geben Zeugnis. Sergej Sergejew sagt: "Die Tatsache, dass ich ein Zeuge Jehovas bin, kann nicht als Zeichen eines Verbrechens angesehen werden. Jehovas Zeugen sind Christen. Mein Glaube beruht auf den Geboten Gottes, den Normen und Grundsätzen der Liebe und Gerechtigkeit Jehovas Gottes. Deshalb ist es für mich einfach undenkbar, ein Extremist und ein Terrorist zu sein.

    Yuriy Belosludtsev erklärt: "Ich hatte nie die Absicht, ein Verbrechen zu begehen, einschließlich der Fortsetzung der Aktivitäten einer aufgelösten religiösen Vereinigung. Ich habe nur eine Absicht: Christ zu bleiben. [...] Zu lernen, was die Bibel sagt, ist eine Steigerung der persönlichen Bildung und des kulturellen Niveaus einer Person, kein Verbrechen. [...] Die Staatsanwaltschaft verwechselt rechtliche und kanonische Konzepte, unterscheidet nicht zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit einer juristischen Person (LRO) und der Religion von Einzelpersonen. Wenn ein Gläubiger mit Verwandten oder Bekannten über Gott spricht, setzt er seiner Meinung nach die Aktivitäten einer verbotenen Organisation nicht fort.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    In den Plädoyers fordert der Staatsanwalt fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Jurij Belosludzew und 5 Jahre Gefängnis für Sergej Sergejew.

    Auch Anwälte und Gläubige selbst melden sich in den Debatten zu Wort und beweisen dem Gericht, dass der Glaube der Angeklagten mit Extremismus unvereinbar ist und die Vorwürfe von Verbrechen unbegründet sind.

    Am 28. Juni werden Sergejew und Belosludzew ihre Abschlussrede halten. Am selben Tag kann das Gericht ein Urteil fällen.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Satz erster Instanz

    Das Gericht zieht sich zur Urteilsverkündung in den Beratungsraum zurück.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Einen Schritt vor der Urteilsverkündung beschließt das Gericht, die gerichtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen. Die Urteilsverkündung wird daher auf unbestimmte Zeit verschoben. Die nächste Anhörung ist für den 19. Juli angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Schiedsrichter: Yevhen Stefaniuk. Bezirksgericht Pozharsky in der Region Primorje (Luchegorsk, Mikrobezirk 4, 2).

    Die nächste Gerichtsverhandlung im Fall Sergejew und Belosludzew findet statt. Im Zusammenhang mit der Entscheidung, die gerichtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen, versucht der Richter, die Gläubigen erneut zu verhören, aber sie weigern sich, Fragen zu beantworten, da sie dem Gericht bereits bei früheren Anhörungen alle notwendigen Erklärungen gegeben haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Gerichtsverhandlung, bei der das Urteil verkündet werden sollte, wird verschoben.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1 Ältlich Bewährungsstrafe

    Der Richter des Bezirksgerichts Poscharski der Region Primorje Jewgeni Stefanjuk verurteilt Sergej Sergejew und Jurij Belosludzew zu 6 Jahren auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von jeweils 5 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und 9 Monaten.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Primorje in Wladiwostok bestätigt das Urteil gegen Juri Belosludzew und Sergej Sergejew - jeweils 6 Jahre auf Bewährung.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1 Rosfinmonitoring Geheimer Zeuge
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    Ältlich Kassationshof Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe
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