Der Fall Ogorewa in Mednogorskij
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Der leitende Ermittler V. A. Boranukov leitet ein Strafverfahren gegen Swetlana Ogorewa ein, die zuvor als Zeugin im Verfahren gegen Alexej Pasynkow aufgetreten war. Die Kommunikation über Instant Messenger mit Glaubensbrüdern, die Teilnahme an Gottesdiensten über das Internet und das Diskutieren von Zitaten aus der Bibel hält der Ermittler für Anzeichen eines "Verbrechens".
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Der Ermittler V. A. Boranukov kommt in Begleitung des Leiters des CPE, Azat Dzhamturiev, mit einer Durchsuchung zu Svetlana Ogoreva und ihrer Mutter. Frauen rufen den Bezirkspolizisten an, bei dem die Durchsuchung in entspannterer Atmosphäre stattfindet. Doch als Svetlanas Mutter krank wird, ruft sie einen Krankenwagen. Während der vierstündigen Durchsuchung beschlagnahmten die Ordnungshüter Bibeln, elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen. Noch am selben Tag wird Svetlana verhört.
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Leutnant Anuar Chasanow, Ermittler der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess, bringt Swetlana Ogorolewa als Angeklagte.
Den Ermittlungen zufolge nahm Swetlana "an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teil" und unterhielt auch "mittels Fernkommunikation (Internet) Kontakte zu Personen, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, um an Gottesdiensten teilzunehmen und die Heilige Schrift zu studieren und Zitate aus der Bibel zu lesen und zu diskutieren".
Svetlana wird als vorbeugende Maßnahme in Form einer Anerkennung gewählt, nicht zu gehen.
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Der Fall wird dem Bezirksgericht Urup der Republik Karatschai-Tscherkess-Republik zur Prüfung durch Richterin Galina Jewsegnejewa vorgelegt.
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Während der Anhörung macht der Richter darauf aufmerksam, dass die Unterschrift der Ermittlungsbehörde in der Anklageschrift fehlt. In diesem Zusammenhang wird der Fall an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen.
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Es stellt sich heraus, dass der Fall von Swetlana Ogororeva erneut vor Gericht gebracht wurde.
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Während der Vorverhandlung lehnte Richterin Galina Yevsegneeva ab.