Der Fall Perefiljewa in Mednogorski

Fallbeispiel

Im Januar 2021 führten FSB-Beamte im Dorf Mednogorskoje Inspektionen in den Wohnungen der örtlichen Gläubigen durch, darunter Irina Perefileva. Im November 2021 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen sie wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Am nächsten Tag wurde ihre Wohnung durchsucht. Im selben Monat wurde Perefileva auch beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Im November 2022 kam der Fall vor Gericht. Die Kronzeugin der Anklage gab an, dass sie selbst Irina gebeten habe, mit ihr über die Bibel zu sprechen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass sie von den Gläubigen keine Aufrufe zu illegalen Aktivitäten gehört habe. Im August 2023 verurteilte der Richter Irina Perefileva zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft auf Bewährung.

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    Der Richter des Obersten Gerichts der KCR Islam Gerbekov ordnet an, die Wohnungen von Zivilisten im Dorf Mednogorsky zu untersuchen, um "die Tatsachen der Beteiligung an den Aktivitäten der verbotenen Organisation der Zeugen Jehovas" zu ermitteln.

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    Am frühen Morgen führen FSB-Beamte in Mednogorskoje Befragungen in mindestens drei Wohnungen von Gläubigen durch, darunter die Wohnung von Irina Perefilieva. Ermittlungsmaßnahmen werden bereits vor der Einleitung eines Strafverfahrens durchgeführt, was nach dem Gesetz inakzeptabel ist.

    Während der 3-stündigen Veranstaltung erkrankt Irinas Mutter. Sicherheitskräfte beschlagnahmen elektronische Geräte, Datenträger, persönliche Aufzeichnungen und Bibeln in verschiedenen Übersetzungen von Gläubigen.

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    Fall eingeleitet Art. 282.2 Abs. 1.1 Suchen

    Ermittler für besonders wichtige Fälle der Abteilung für bezirksübergreifende Ermittlungen des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für den KChR, Oberst der Justiz Andrejuk A.V. leitet ein Strafverfahren gegen Irina Perefilieva gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Die Untersuchung geht davon aus, dass der Gläubige, während er mit Menschen über die Bibel und Gott sprach, "Rekrutierung, Überzeugung und andere Verwicklung einer Person in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation" begangen hat.

    Außerdem beschließt der Ermittler Andrejuk, Swetlana Gergokowa zu durchsuchen. Die Suche findet am frühen Morgen statt und dauert weniger als eine Stunde.

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    Die Wohnung von Irina Perefilieva wird von R. P. Ebzeev, einem Polizeileutnant des Innenministeriums des KChR, durchsucht.

    Grundlage für die Suche ist die Aussage einer Irina gut bekannten Frau, die angeblich in die Aktivitäten einer religiösen Organisation verwickelt war. Dem Gläubigen zufolge hat diese Frau selbst Irina aufgespürt und um ein Bibelstudium gebeten. Sie erzählte Perefilieva, dass sie in ihrer Jugend mit Zeugen Jehovas in Kontakt gekommen sei.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler A. Sh. Uzdenov erlässt die Entscheidung, ein Strafverfahren gegen Irina Perefilieva gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation einzuleiten. In dem Urteil heißt es, dass der Gläubige "die Ziele und Ziele" der örtlichen religiösen Organisation teilte und auch "freiwillig an ihren Aktivitäten teilnahm".

    Dem Gläubigen wird vorgeworfen, von 2017 bis 2019 nicht aufgehört zu haben, an Jehova Gott zu glauben, sondern im Gegenteil weiterhin "Versammlungen, Gottesdienste, Kongresse der Zeugen Jehovas" zu organisieren, "Rekrutierungsgespräche" und "Predigttätigkeiten" durchzuführen und "Kurse zum Studium der Grundlagen religiöser Tätigkeit und religiöser Literatur der Zeugen Jehovas" abzuhalten.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Irina Perefilieva wird mit einer schriftlichen Verpflichtung beauftragt, den Ort nicht zu verlassen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Bezirksgericht Urup der Republik Karatschai-Tscherkess vorgelegt. Ida Uzdenova wird zur Richterin ernannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Irina drückt ihre Haltung zu den Vorwürfen aus: "Das gemeinsame Besprechen von Glaubensbekenntnissen, Gebet und Gottesdienst ist für viele Konfessionen eine gängige Praxis, die Verbreitung des Glaubens oder die Predigt ist ein charakteristisches Merkmal des Christentums." Der Angeklagte weist darauf hin, dass die strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen, "ohne zumindest ein Anzeichen von Extremismus festzustellen - und kein einziger solcher Umstand wird in der vorliegenden Anklage angeführt - rechtswidrig ist".

    Zum Schluss ihrer Rede fragt die Gläubige das Gericht: "Wie kann ich, während ich ein Zeuge Jehovas in Russland bleibe, die Rechte genießen, die in Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehen sind? Auf welche Weise kann ich meine Überzeugungen ausdrücken und auf welche nicht? Was habe ich das Recht zu tun und was sollte ich vermeiden, um gläubig zu bleiben, aber nicht strafrechtlich bestraft zu werden?"

    Freunde kommen, um Irina zu unterstützen. Obwohl die Anhörung in einem offenen Modus stattfindet, darf keiner von ihnen unter Berufung auf die Covid-Beschränkungen in den Gerichtssaal.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht befragt drei Zeugen der Anklage. Sie können nichts über die Begründetheit des Falles Irina Perefilieva sagen.

    Der nächste Zeuge ist der FSB-Offizier Ilja Klimenko, der an der Durchsuchung der Wohnung eines anderen Gläubigen aus Mednogorski, Alexej Pasynkow, beteiligt war. Er spricht über das, was bei den Durchsuchungen gefunden wurde, über Abhöraktionen und über Untersuchungen. Auf die Frage von Irina, ob es Beweise dafür gebe, dass sie eine an der Bibel interessierte Frau mit Hilfe von Materialien, die zur Prüfung eingesandt wurden, in die Aktivitäten der Organisation einbezogen habe, erhält sie keine klare Antwort. Der Richter macht eine Bemerkung zu Irina, solche Fragen nicht zu stellen.

    Die oben erwähnte Frau wiederum sagt, sie habe Irina selbst gebeten, mit ihr die Bibel zu studieren, weil sie psychische Probleme loswerden wollte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zu hören sind Mitschnitte von Gesprächen über biblische Themen von Irina Perefilieva mit einer Frau, aufgrund deren Zeugnis der Gläubige gesucht wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter berichtet, dass aus Deutschland ein Brief von einer Familie von Zeugen Jehovas eingegangen ist, in dem sie darum gebeten wird, Irina Perefilieva nicht für ihren Glauben zu bestrafen. Auf eine Frage des Gerichts antwortet die Gläubige, dass sie diese Familie nicht kenne. Der Brief ist dem Fall beigefügt.

    Des Weiteren untersucht Irina teilweise den 1. und 2. Band. Der Richter unterbricht sie, und Irina fährt fort, ihre schriftlichen Notizen vorzulesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Auf Antrag des Anwalts wird der Zeuge, mit dem Irina über die Bibel gesprochen hat, erneut verhört. Sie sagt, dass es keine Anrufe gegen die Behörden von Perefilieva gegeben habe. Die Frau gibt auch an, dass sie auf Anweisung des FSB keine Aufzeichnungen über den Bibelunterricht geführt habe. Gleichzeitig glaubt die Verteidigung, dass sich aus den Tonaufnahmen das Gegenteil ergibt.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Bewährungsstrafe

    Staatsanwalt Alexander Demenkow fordert eine Bestrafung von Irina Perefilieva. Er berücksichtigt das Fehlen erschwerender Umstände in diesem Fall und bittet das Gericht, eine 4-jährige Bewährungsstrafe gegen den Gläubigen zu verhängen.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    "Ich bin überzeugt, dass ich nicht wegen eines Verbrechens auf der Anklagebank sitze, sondern wegen meines Glaubens", spricht Irina Perefilieva mit ihrem letzten Wort.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Ältlich
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