Der Fall Ischberdin und Starikow in Nabereschnyje Tschelny

Fallbeispiel

In Kasan leitete das Ermittlungskomitee im Juni 2024 ein Strafverfahren nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches gegen Unbekannt ein, später wurden zwei Gläubige, Robert Ischberdin und Sergej Starikow, angeklagt. Im Juni wurden unter Beteiligung des Innenministeriums und des FSB Durchsuchungen durchgeführt; Persönliche Gegenstände wurden beschlagnahmt. Im April 2025 wurden beide verhört und in den Status der Angeklagten versetzt, wobei eine Anerkennungsvereinbarung getroffen wurde.

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    Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands in der Republik Tatarstan, Oberstleutnant der Justiz Airat Giniyatullin, hat die Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Unbekannte erlassen.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Sowetski der Stadt Kasan, Sergej Appulin, ordnet eine Durchsuchung in den Wohnungen von Robert Ischberdin und Sergej Starikow an.

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    Mitarbeiter des Innenministeriums und des FSB führen Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen durch. Die Ermittlungen von Sergej Starikow werden vom Polizeihauptmann A. K. Zorin geleitet. Ordnungshüter verhalten sich höflich, üben keinen Druck aus. Sie beschlagnahmen Kommunikationsgeräte, USB-Sticks, ein Buch des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko und persönliche Aufzeichnungen.

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    Der leitende Ermittler der Abteilung für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Republik Tatarstan Airat Giniyatullin verhört Robert Ischberdin und Sergej Starikow. Die Gläubigen verhalten sich nun wie Beschuldigte. Sie schließen eine Anerkennungsvereinbarung ab.

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