Der Fall Polosow und Schewelew in Norilsk

Fallbeispiel

Im Oktober 2019 umstellten Spezialeinheiten einen Campingplatz in Norilsk, auf dem etwa 50 Freunde Zeit miteinander verbrachten. Einige von ihnen wurden verhört. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen Stepan Shevelev und Aleksandr Polozov ein und beschuldigte die Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben. Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Polozov wurde verhaftet und für 90 Tage in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, danach wurde er unter ein Anerkennungsabkommen gestellt. Die gleiche vorbeugende Maßnahme wurde gegen Shevelev verhängt. Im Juni 2021 kam der Fall der Gläubigen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine 6-jährige Bewährungsstrafe. Der Richter gab den Fall von Polozov und Shevelev an die Staatsanwaltschaft zurück, da er in ihren Handlungen kein corpus delicti gefunden hatte. Im Juli 2022 bestätigte das Bezirksgericht Krasnojarsk diese Entscheidung. Im Mai 2023 ging der Fall jedoch wieder vor Gericht. Diesmal forderte der Staatsanwalt 6 Jahre Haft in einer Strafkolonie für die Gläubigen. Im Dezember 2023 verurteilte das Gericht Polozov und Shevelev zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung Störung von Freizeitveranstaltungen

    Zwei Gruppen von SOBR umzingeln den Lagerplatz, wo sich die Gläubigen zu dieser Zeit aufhalten. Vermummte Kommandos dringen in das Gebäude ein und verlangen die Herausgabe ihrer Handys und Tablets. Mehr als 50 Menschen leiden unter dem Vorgehen der Ordnungshüter. Einige der Anwesenden wurden zum Verhör mitgenommen. Es fanden mindestens 5 Durchsuchungen statt, die durchschnittlich 5 Stunden dauerten.

    Der Ermittler der Ermittlungsabteilung für Norilsk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien, Oberleutnant der Justiz W.E. Wasschenkin, leitet ein Strafverfahren gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.

    In Bezug auf Alexander Polozov wurde eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Suchen Verhör Störung von Freizeitveranstaltungen
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    Vorübergehende Hafteinrichtung

    Aleksandr Polozov wurde gemäß den Artikeln 91-92 der Strafprozessordnung inhaftiert.

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    Haftanstalt

    Aleksandr Polozov wurde verhaftet und in die Untersuchungshaftanstalt Norilsk, Oktjabrskaja-Straße 13, Norilsk, gebracht, gemäß dem Beschluss des Richters des Stadtgerichts Norilsk des Gebiets Krasnojarsk Shatrova A.V. über die Wahl einer vorbeugenden Maßnahme in Form der Inhaftierung für einen Zeitraum von 2 Monaten, d.h. bis zum 20. Dezember, 2019.

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    Haftanstalt Suchen Anerkennungsvereinbarung Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Berufungsgericht

    Gegen die einstweilige Verfügung wird Berufung beim Justizkollegium für Strafsachen des Bezirksgerichts Krasnojarsk eingelegt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Das Bezirksgericht Krasnojarsk gibt Polozovs Beschwerde gegen die vorbeugende Maßnahme statt und hebt die Entscheidung des Stadtgerichts Norilsk auf, die Haft zu verlängern. Der Angeklagte wurde jedoch erst am 21. Januar freigelassen. Er steht unter der Erkenntnis, nicht zu gehen.

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    Beschwerden Anerkennungsvereinbarung Haftanstalt
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    Der Richter des Stadtgerichts Norilsk in der Region Krasnojarsk, Walentin Kusnezow, weigerte sich, die Gültigkeit der zuvor beschlossenen Verbotsmaßnahmen auf den Ermittler A.O. Schestakow auszudehnen.

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    Rosfinmonitoring

    Die Behörden setzen Aleksandr auf die Liste der "Terroristen und Extremisten" von Rosfinmonitoring und sperren seine Bankkonten. Dem Gläubigen werden Zahlungen in Höhe des Mindestlohns zugeteilt.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsdirektion für Norilsk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien, Hauptmann der Justiz J. I. Parfenowa, beschuldigt Stepan Scheweljew als Angeklagten in der Strafsache Nr. 11902040013000096 der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Laut dem Ermittler Parfenowa ging Stepan mit Alexander Polosow "eine kriminelle Verschwörung ein". Dem Gläubigen wird vorgeworfen, "ein Gebet ... das Predigtwerk zu leiten."

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Stadtgericht Norilsk in der Region Krasnojarsk. Er wird von Richterin Natalia Kuzmenkova ernannt. Die Datei enthält mindestens 13 Volumes.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge, der zuvor Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte, wird verhört. Er sagt, er kenne die Angeklagten nicht persönlich, er habe von anderen von Alexander Polozov gehört.

    Während des Verhörs ersetzt der Staatsanwalt die Begriffe "Organisation" und "Anbetung": Er erklärt, dass die Organisation von Zeugen Jehovas verboten ist, während juristische Personen, nicht religiöse Versammlungen, verboten wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Mitarbeiter des Lagerplatzes, auf dem sich 2019 Gläubige zu einem freundschaftlichen Treffen versammelten, werden als Zeugen vernommen.

    Die Frauen berichten, dass der Zweck dieses Treffens darin bestand, "einen Freund auf das Festland zu verabschieden". Einer von ihnen sagt: "Es war ruhig, sie haben keinen Lärm gemacht."

    Ein anderer merkt an: "Es kam mir ungewöhnlich und verdächtig vor, dass die Stühle wie in einem Konferenzraum ausgestellt waren." Der Angeklagte Shevelev stellt ihr eine Frage: "In der Akte steht, dass es nicht 40 Personen waren, sondern 40.000. Sie antwortet: "Nein, was bist du! Ich konnte mir nicht einmal vorstellen, dass sie eine solche Zahl schreiben könnten. Wir können nicht so viele Leute auf der gesamten Basis unterbringen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richterin Natalia Kuzmenkova gibt den Anträgen der Angeklagten auf Zulassung ihrer Ehefrauen in den Gerichtssaal statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Angeklagten sagen aus. Sie stellen fest, dass die Ermittlungen auf Vermutungen beruhen, ohne den Ort oder die Zeit der "Begehung des Verbrechens" festzustellen.

    Alexander Polozov betont: "Der Vorwurf beruht auf zwei falschen Annahmen. Erstens hat der Oberste Gerichtshof, nachdem er 395 juristische Personen verboten hatte, angeblich gleichzeitig die Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas verboten. Und zweitens, wenn ich Gott als Zeuge Jehovas anbete, dann setze ich angeblich die Aktivitäten liquidierter juristischer Personen fort und begehe ein Verbrechen extremistischer Natur. Aber das Gericht verbot Jehovas Zeugen nicht die Religion. Die Staatsanwaltschaft weigert sich hartnäckig, diesen Unterschied zur Kenntnis zu nehmen." Er fügt hinzu, dass er ein Zeuge Jehovas wurde, lange bevor die LRO in Norilsk auftauchte.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 6 Jahren auf Bewährung für Aleksandr Polozov und Stepan Shevelev mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren mit dem Verbot, leitende Positionen in öffentlichen Organisationen zu bekleiden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt beantragt die Wiederaufnahme der gerichtlichen Ermittlungen und verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft als Ergebnis der Debatte Fragen an die Sachverständigen und die Angeklagten habe. Der Richter gibt diesem Antrag statt, die gerichtlichen Ermittlungen werden wieder aufgenommen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Als Antwort auf Fragen von Staatsanwalt Simonenko verliest Oleksandr Polozov schriftliche Notizen im Namen der beiden Angeklagten in dem Fall. Die Gläubigen weigern sich, weitere Fragen des Gerichts zu beantworten und berufen sich dabei auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen Störung von Freizeitveranstaltungen

    Die Richterin des Stadtgerichts Norilsk in der Region Krasnojarsk, Natalia Kuzmenkova, gibt den Fall Alexander Polosow und Stepan Schevelew an die Staatsanwaltschaft zurück. Dem Richter zufolge ist die Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas durch die Angeklagten kein Verbrechen.

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    Berufungsgericht

    Der Richter des Bezirksgerichts Krasnojarsk, Witalij Barsukow, prüft die Beschwerde des Staatsanwalts gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Norilsk, das ihm den Fall Polozow und Scheweljew wegen fehlenden Corpus Delicti zurückgab.

    Als Argument beruft sich der Staatsanwalt auf die Entscheidung des Berufungsgerichts der Region Primorje, das sich geweigert hatte, einen ähnlichen Fall zurückzugeben, und bittet darum, ihn zu pfänden.

    Das Gericht lehnt diesen Antrag ab und lässt die Entscheidung des Stadtgerichts Norilsk, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, unverändert.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall von Alexander Polosow und Stepan Scheweljew wird erneut dem Stadtgericht Norilsk in der Region Krasnojarsk zur Prüfung durch Richter Sergej Kurunin vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall Alexander Polozov und Stepan Shevelev beginnen.

    Polozov wird ein neuer Anwalt bestellt, der Angeklagte beantragt seine Ablehnung. Der Staatsanwalt fragt ihn nach den Gründen für den Antrag, woraufhin das Gericht den Gläubigen ablehnt. Gleichzeitig kommt das Gericht Alexanders Antrag nach, sich mit Teilen des Protokolls der Gerichtsverhandlung vertraut zu machen, sobald sie erstellt werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte. Stepan Shevelev erklärt, dass er nicht verstehe, welche konkreten Handlungen der Gläubigen die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit des Staates bedrohten.

    Der Richter lehnt den Antrag der Verteidigung ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, weist aber darauf hin, dass er in Zukunft erneut eingereicht werden kann.

    Zeugen der Anklage werden vernommen - Angestellte des Campingplatzes Oganer. Beide Frauen sagen, dass der Mann im Herbst 2019 eines der Häuser gemietet habe. Sie wissen nicht, was in dem Raum geschah, wer dort war, ob die Angeklagten in diesem Moment dort waren. Der Mitarbeiter hörte keine Reden oder Appelle.

    Die Angeklagten verlasen ihre Haltung zur Strafsache.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zeugen der Anklage erscheinen nicht zur Anhörung. Der Staatsanwalt stellt einen Antrag auf Verlesung der Zeugenaussagen aus der Akte. Die Abwehr widerspricht. Der Antrag wird abgelehnt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Iwanow wird verhört.

    Anträge auf Offenlegung und Überprüfung der Identität Iwanows werden vom Gericht abgelehnt. Er sagt, dass die Angeklagten keine illegalen Handlungen geplant oder begangen hätten. Der Zeuge gibt an, dass es keine Aggressionen gegen ihn und andere Menschen seitens der Gläubigen gegeben habe und dass bei den Gottesdiensten friedliche Themen wie Liebe und Familie besprochen worden seien.

    Auf die Frage von Shevelevs Anwalt, warum er angefangen habe, die Gottesdienste der Zeugen Jehovas zu besuchen, antwortet Iwanow: "Um eine verbotene Organisation aufzudecken." Dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten habe, sei Iwanow nicht bewusst gewesen. Er wisse auch nicht, ob die Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" aufgelöst worden sei. Der Zeuge Iwanow entziffert die Abkürzung LRO als "internationale religiöse Organisation".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Gortschakow wird verhört. Bis 2017 besuchte er die Gottesdienste der Zeugen Jehovas. Auf die Frage von Polozov, ob ein Zeuge den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer natürlichen Person verstehe, antwortet er, dass es für ihn ein und dasselbe sei. Von den Angeklagten habe er keine negativen Äußerungen gegen die Behörden gehört.

    Gortschakow kann die Daten der Treffen mit Polosow und Schewew nicht nennen, er erinnert sich nicht an das Gesprächsthema. Dem Zeugen zufolge habe er keine Drohungen von den Gläubigen erhalten. Trotzdem weigert er sich, viele Fragen zu beantworten, mit dem Argument, dass seine Identität freigegeben wird.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Zeugen der Anklage erscheinen nicht zur Anhörung, so dass ihre Aussagen aus der Akte verlesen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage Larin, der an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilnahm und nach seinen Angaben etwa 20 liturgische Zusammenkünfte dokumentierte, wird vernommen. Der Zeuge wiederholt immer wieder, daß der Grund für das Verbot der Organisation der Zeugen Jehovas in Rußland darin bestehe, daß sie wegen ihrer Ansichten über den Militärdienst, die Bluttransfusionen und die Einstellung zur Macht eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung darstellten, kann aber keine konkreten Tatsachen anführen, um seine Worte zu untermauern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Die Verteidigung zieht materielle Beweise in Betracht. Es wird festgestellt, dass das Begleitdokument nicht mit dem Protokoll der Inspektion in der Akte übereinstimmt, und es gibt auch kein Etikett auf der Verpackung und die Unterschriften der Zeugen. Einige Pakete haben falsche Adressen. Die Staatsanwältin kann keines der Durchsuchungsprotokolle lesen und beruft sich auf eine unleserliche Handschrift.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Schlussfolgerungen von Experten

    Die Angeklagten sagen aus. Das Ergebnis der Religionsprüfung wird verlesen. Die Eigenschaften der Angeklagten werden untersucht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Es wird eine Disc gesichtet, auf der Alexander Polozov nach Angaben des Staatsanwalts auf eine verbotene Seite verweist und eine verbotene Veröffentlichung verwendet. Es ist jedoch deutlich zu hören, dass die Polozov zugeschriebenen Sätze nicht von ihm geäußert wurden. Auch die Publikation, die dort besprochen wurde, ist nicht in der Liste der extremistischen Literatur enthalten.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt fordert 6 Jahre Gefängnis für Stepan Shevelev und Aleksandr Polozov.

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    Schlussbemerkung

    Die Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Geheimer Zeuge Bewährungsstrafe Rosfinmonitoring
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