Suworows Fall in Orenburg

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    Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 ein. 7 Gläubige werden sofort zu Angeklagten in dem Fall.

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    Das Strafverfahren gegen Alexander Suworow ist von dem Fall anderer Gläubiger in Orenburg getrennt.

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