Der Fall von Aluschkin und anderen in Pensa

Fallbeispiel

Im Juli 2018 wurden in Pensa Durchsuchungen durchgeführt und Strafverfahren gegen 6 örtliche Zeugen Jehovas eingeleitet. Es stellte sich heraus, dass die Gläubigen seit Herbst 2017 verdeckt überwacht wurden. Wladimir Aluschkin verbrachte sechs Monate in einer Untersuchungshaftanstalt. Die UN-Arbeitsgruppe erkannte seine Verhaftung offiziell als willkürlich an. Im Sommer 2019 wurde der Fall dem Leninski-Bezirksgericht von Pensa vorgelegt. Während der Anhörungen stellte sich heraus, dass die Protokolle der Zeugenvernehmungen durch die Ermittlungen teilweise gefälscht waren, und eine der Zeuginnen sagte dem Gericht, dass sie unter Druck ausgesagt habe. Im Dezember 2019 verurteilte Richter Roman Tantschenko Wladimir Aluschkin zu 6 Jahren Gefängnis und Tatjana Aluschkina, Galia Olchowa, Wladimir Kuljasow, Andrej Magliw und Denis Timoschin zu 2 Jahren auf Bewährung. Im September 2020 wandelte das Bezirksgericht Pensa die Strafe von Vladimir Alushkin um und ersetzte 6 Jahre Gefängnis durch 4 Jahre auf Bewährung. Im Übrigen bestätigte das Gericht die Strafe - 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Am 9. Dezember 2021 bestätigte das Erste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit das Urteil.

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    28.04.2017, 17.08.2017

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation ordnet das Justizministerium der Russischen Föderation die Beendigung der Tätigkeit von zwei lokalen religiösen Organisationen (LROs) der Zeugen Jehovas in Pensa an.

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    September 2017

    Die operativen Suchmaßnahmen beginnen in Bezug auf die Zeugen Jehovas in Pensa, darunter Wladimir Aluschkin, Galija Olchowa, Andrej Magliw und einige andere. Man kam zu dem Schluss, dass sie angeblich "aktive Teilnehmer an dem Treffen" waren. Die Ermittlungen erkennen später einen von ihnen als Organisator und fünf weitere Teilnehmer an den Aktivitäten der verbotenen Organisation.

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    Februar — April 2018

    Die Wohnungen von sechs Familien von Gläubigen werden verdeckt überwacht, was bis zu 4 Monate dauert.

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    11. Juli 2018

    Entscheidung, zwei Strafverfahren gleichzeitig nach dem "extremistischen" Artikel 282 einzuleiten. Das Gericht erlaubt eine Hausdurchsuchung von Gläubigen in Pensa.

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    15. Juli 2018

    Gruppen von Polizeibeamten unter der Führung von Major Alexander Bukow brechen gleichzeitig in die Wohnungen der Pensaer Zivilisten Wladimir Aluschkin, Andrej Magliw, Denis Timoschin, G. Tschuwilina und Wladimir Kuljasow ein. Zur gleichen Zeit wurde im Haus von Sergej Bozgalow, 90 Kilometer von Pensa entfernt, eine Durchsuchung durchgeführt. Viele wurden verhört, vier sitzen hinter Gittern.

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    16. Juli 2018

    Wladimir Aluschkin wurde angeklagt.

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    17. Juli 2018

    Wladimir Aluschkin wird für 2 Monate in Untersuchungshaft genommen. Andrey Magliv, Vladimir Kulyasov und Denis Timoshin, die unter Hausarrest stehen, werden im selben Strafverfahren angeklagt und für 2 Monate unter Hausarrest gestellt.

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    18. Juli 2018

    Die Verhöre von Gläubigen, denen Extremismus vorgeworfen wird, gehen weiter.

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    19.07.2018 — 20.08.2018

    Die Ermittler verhören etwa 40 Gläubige, die als Zeugen geladen wurden.

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    20. Juli 2018 Suchen
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    11. September 2018

    Das Gericht lässt Wladimir Aluschkin in einer Untersuchungshaftanstalt und Andrej Magliw, Wladimir Kuljasow und Denis Timoschin für weitere zwei Monate unter Hausarrest.

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    24. Oktober 2018

    Das Gericht erlaubt eine Durchsuchung in der Wohnung von Galiya Olkhova.

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    31. Oktober 2018

    Sicherheitskräfte dringen in das Haus der Zivilistin Galiya Olkhova ein.

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    12. November 2018

    Der Ermittler bittet das Gericht, die Fixierung für vier Gläubige um weitere zwei Monate zu verlängern. Wladimir Aluschkin befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft, während drei weitere Gläubige unter Hausarrest stehen.

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    Dezember 2018

    Die Vernehmungen von Gläubigen, die sich im Status von Zeugen befinden, werden wieder aufgenommen.

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    14. Januar 2019

    Das Gericht entlässt überraschend den 54-jährigen Wladimir Aluschkin aus der Untersuchungshaftanstalt und stellt ihn unter Hausarrest. Das Gericht lässt das gleiche Maß an Zurückhaltung für Wladimir Kuljasow, Andrej Magliw und Denis Timoschin. Nun sind alle vier Gläubigen, die des Extremismus beschuldigt werden, für weitere zwei Monate in ihren eigenen Häusern inhaftiert.

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    21. Januar 2019
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    1. Februar 2019

    Das Bezirksgericht Pensa stellt Andrej Magliw und Wladimir Kuljasow unter Hausarrest.

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    28. Februar 2019
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    11. März 2019

    Das Gericht verlängerte den Hausarrest der vier Angeklagten erneut um zwei Monate.

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    3. April 2019

    Wladimir Aluschkin erhält eine Benachrichtigung über das Ende der Ermittlungen und bittet um die Möglichkeit, sich mit den Akten vertraut zu machen.

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    06.05.2019, 13.05.2019

    Der Hausarrest für vier Gläubige wird nochmals bis zum 13.05.2019 verlängert.

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    14. Juni 2019

    Die Ermittlungen leiten die endgültige Anklageschrift zur Genehmigung an die Staatsanwaltschaft weiter.

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    10. Juli 2019

    Roman Tantschenko, Richter am Leninski-Bezirksgericht von Pensa, nimmt die Strafsache zur Verhandlung an. Gleichzeitig verlängert er die Inhaftierung von Wladimir Aluschkin, Wladimir Kuljasow, Andrej Magliw und Denis Timoschin unter Hausarrest bis zum 01.10.2019.

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    23. Juli 2019

    Das Gericht lehnt die Anträge der angeklagten Gläubigen ab, Beweise aus dem Fall auszuschließen, einschließlich einer Reihe von skrupellosen Untersuchungen. Wladimir Kuljasow und Denis Timoschin fordern das Gericht auf, eine Vorverhandlung anzuberaumen.

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    20. August 2019

    Das Gericht hat das Studium der Schriftstücke abgeschlossen. Die Anhörung soll am 28. August 2019 fortgesetzt werden. Die Befragung der Zeugen der Anklage beginnt.

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    28. August 2019

    Verteidiger bei der Befragung von Zeugen der Anklage.

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    5. September 2019

    Verteidiger bei der Befragung von Zeugen der Anklage.

    Das nächste Treffen ist für den 11. September geplant.

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    09 – 13.09.2019

    Die Hauptzeugin der Anklage, eine ehemalige Zeugin der Zeugen Jehovas, wird vernommen. Die Fragen des Staatsanwalts beziehen sich auf Glaubensbekenntnisse und Gebete. Der Zeuge kann nicht bestätigen, dass bei den Handlungen des Angeklagten Extremismus vorliegt.

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    16 – 20.09.2019

    Die Staatsanwaltschaft befragt Zeugen. Aus ihren widersprüchlichen Zeugenaussagen geht hervor, dass die Protokolle mit früheren Zeugenaussagen durch die Ermittlungen teilweise gefälscht wurden.

    Eine der Zeuginnen berichtet dem Gericht, dass sie unter dem Druck der Sicherheitskräfte eine vorläufige Aussage gemacht habe. Eine andere gibt an, dass sie während der Gottesdienste keinen einzigen Aufruf zum Extremismus gehört habe.

    Das Gericht verlängert den Hausarrest der vier Angeklagten um drei Monate.

    Die nächsten Treffen sind für den 8., 10. und 11. Oktober geplant.

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    8, 10.10.2019

    Drei Zeugen der Anklage werden in der Hauptverhandlung befragt. Einer von ihnen sagt, dass Extremismus den Angeklagten nicht angeboren ist, und dass sie froh sein werden, wenn sich die Zukunft als Zeugen Jehovas herausstellt.

    Die Anhörung wurde wegen der Verletzung eines der Angeklagten auf den 7. November verschoben.

    Die nächsten Gerichtsverhandlungen sind für den 7. und 8. November sowie für den 12., 14. und 15. November angesetzt.

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    14. Oktober 2019
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    7. November 2019

    Die Verteidiger haben mehrere Anträge gestellt. Der Richter weigert sich, eine Prüfung der Lehre der Zeugen Jehovas, die vom Sachverständigenrat des Justizministeriums der Russischen Föderation durchgeführt wurde, in den Fall einzubeziehen, und verweist darauf, dass sie aus dem Jahr 1999 stammt.

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    08-12.11.2019

    Das Gericht prüft Audio- und Videomaterial, während die Gläubigen beim Zuschauen darauf achten, wie die Aufnahmen die Argumente der Anklage widerlegen. Es wird offensichtlich, dass der Ermittler die Protokolle der Untersuchung dieser Materialien, die vor Gericht als Beweismittel verwendet wurden, gefälscht hat.

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    15. November 2019

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Ausschluss der Ergebnisse psychologischer und sprachlicher Untersuchungen und beantragt eine zweite religiöse Untersuchung. Die Petitionen wurden abgelehnt.

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    19. November 2019

    Die Verteidigung stellt Anträge auf Ausschluss der Protokolle der Durchsuchung und Inspektion der beschlagnahmten Gegenstände. Bei der Prüfung der materiellen Beweise kann das Gericht den Laptop von Wladimir Aluschkin nicht finden. Aluschkin liest und kommentiert die Lieder, deren Gesang ihm vorgeworfen wird. Darunter ist ein Lied über die Tatsache, dass das Leben ein wunderbares Geschenk ist. Die nächste mündliche Verhandlung ist für den 22.11.2019 angesetzt.

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    22. November 2019

    Das Studium der materiellen Beweise - Dateien aus dem Computer von Wladimir Aluschkin - geht weiter. Untersucht wurden zwei Akten, die laut der Untersuchung "den Verzicht auf die Welt, die Medien und das Fernsehen" sowie "die Überlegenheit der Lehren und des Lebensstils der Zeugen Jehovas über andere" fördern. Im Zuge der vollständigen Offenlegung dieser Dokumente wird deutlich, dass es keinen Hinweis auf so etwas gibt.

    Die Gläubigen waren berührt von der Tatsache, dass Richter Roman Tanchenko, der normalerweise gegen die Verschiebung der Anhörungen ist, selbst bemerkte, dass einer der Angeklagten an einem Migräneanfall litt, sich Sorgen machte, einen Krankenwagen zu rufen und die Anhörung auf den 26. November vertagte.

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    2. Dezember 2019
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    3. Dezember 2019

    Der Staatsanwalt bittet darum, die für diesen Tag geplante Verhandlung zu verschieben, weil er vor Gericht ein verstecktes Video des Gottesdienstes sehen will, an dem die Angeklagten teilgenommen haben. Während der Vorführung machen die Angeklagten und Verteidiger das Gericht auf wichtige Widersprüche zwischen der Aufnahme selbst und der Art und Weise, wie sie von den Ermittlungen aufgezeichnet wurde, aufmerksam. Zum Beispiel fügte der Ermittler dem Protokoll die Worte "LRO der Zeugen Jehovas Arbekowo, Pensa", "Verwaltungszentrum" und andere hinzu, obwohl solche Worte während des Gottesdienstes nicht zu hören waren. Der Staatsanwalt wischte es vom Tisch und achtete nur darauf, wer genau an dem Gottesdienst teilgenommen hat. Die Anhörungen werden am 05.12.2019 fortgesetzt.

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    5. Dezember 2019

    In der Debatte fordert der Staatsanwalt Wladimir Aluschkin 7 Jahre Gefängnis! Andrej Magliw, Wladimir Kuljasow und Denis Timoschin wurden zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt, Tatjana Aluschkina und Galija Olchowa zu je 3 Jahren. Alle außer Wladimir Aluschkin werden von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, das Gefängnis durch Zwangsarbeit zu ersetzen.

    Die Fortsetzung der Debatte ist für den 10.12.2019 geplant. Es wird eine Verteidigung geben.

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    10. Dezember 2019

    Die Verteidigung in der Debatte fordert, dass das Gericht alle sechs Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer Nichtbeteiligung an extremistischen Aktivitäten vollständig freispricht. Richter Roman Tantschenko kündigt an, dass die Angeklagten am 12. Dezember ihre letzte Rede halten werden, danach wird das Urteil verkündet.

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    11. Dezember 2019
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    12. Dezember 2019

    Alle sechs Zeugen Jehovas sprechen ihr letztes Wort vor Gericht. Das Gericht zieht sich in den Beratungssaal zurück. Das Urteil wird am 13. Dezember um 10.30 Uhr im Leninski-Bezirksgericht von Pensa in der Wolodarskij-Straße 36 verkündet.

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    13. Dezember 2019

    Richter Roman Tanchenko verkündet das Urteil. Alle sechs Gläubigen wurden für schuldig befunden. Wladimir Aluschkin wird für 6 Jahre in eine Kolonie gehen , seine Frau Tatjana wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Galia Olkhova, Denis Timoshin, Andrey Magliv und Vladimir Kulyasov wurden ebenfalls zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Anwälte beabsichtigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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    27. Dezember 2019

    Am Eingang eines Wohnhauses wurden zwei junge Frauen unter dem Vorwand der Fahndung nach Betrügern festgenommen. Auf der Polizeiwache erfährt man den wahren Grund für ihre Inhaftierung - religiöse Überzeugungen. Die Frauen werden unter anderem zu ihrer Bekanntschaft mit Wladimir Aluschkin befragt, der zuvor wegen seines Glaubens verurteilt worden war.

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    24. Januar 2020
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    19. Februar 2020

    Wladimir Aluschkin wurde aus der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Pensa in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 in Ruzaevka, Republik Mordwinien, verlegt. Dies geschah vor den Berufungsverhandlungen und dem Inkrafttreten des Urteils. Wladimirs neuer Wohnort liegt etwa 100 km vom vorherigen entfernt, was es seinem Anwalt und seinen Verwandten erschweren könnte, ihn zu erreichen, und auch Wladimirs Möglichkeiten einschränkt, sich mit dem Material des Strafverfahrens vertraut zu machen. Die Gründe für die Verlegung werden geklärt.

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    25. März 2020 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Pensa beschließt: "Das Urteil des Leninski-Bezirksgerichts der Stadt Pensa vom 13. Dezember 2019 [...] Annullierung, Überweisung der Strafsache für ein neues Verfahren an dasselbe Gericht durch eine andere Zusammensetzung des Gerichts, Änderung des Maßes der Zurückhaltung auf Aluschkin - Haft - auf Anerkennung, nicht zu gehen und richtiges Verhalten, um ihn aus der Haft zu entlassen. Das Maß an Zurückhaltung für Magliw, Kulyasov, Timoschin, Aluschkina und Olchowa sollte gleich bleiben - eine schriftliche Verpflichtung, nicht zu gehen, und ein angemessenes Verhalten. Wladimir Aluschkin, der zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist derzeit in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 im mordwinischen Dorf Ruzaevka inhaftiert. Bis das Berufungsurteil den Haftort erreicht, bleibt der Gläubige in Haft.

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    30. März 2020

    Fünf Tage nach der Aufhebung des Urteils wurde Wladimir Aluschkin aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen.

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    31. März 2020
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    14. Mai 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gibt dem Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft statt, das Verfahren gegen Wladimir Aluschkin und andere Gläubige auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Grund dafür ist die sich verschlechternde epidemiologische Lage im Land. Alle Gläubigen bleiben unter der Erkenntnis, nicht zu gehen.

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    8. Juli 2020
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    9. Juli 2020

    Das Erste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Saratow prüft eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft, um eine Verurteilung gegen einen Gläubigen aufzuheben. Die Richter Elena Batulina (Berichterstatterin), Andrey Savelyev und Valentina Komissarova geben den Fall von Alushkin und 5 seiner Glaubensbrüder für eine neue Berufungsverhandlung an das Bezirksgericht Pensa zurück. Das vom Gläubigen gewählte Maß der Zurückhaltung in Form der Erkenntnis, nicht zu gehen, bleibt unverändert.

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    9. September 2020 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Pensa eröffnet die Berufungsverhandlung. Der Fall wird von einem Gremium von 3 Richtern verhandelt: Oksana Akimova, Olga Potapova, Albina Mikhailenko. Gegen das Urteil des Leninski-Bezirksgerichts vom 13. Dezember 2019 wird Berufung eingelegt. Der Fall wurde vom Kassationshof an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Während der Anhörung stellte Staatsanwalt D. R. Almakaev einen Antrag auf Einsicht in die Videoaufzeichnungen aus den Verfahrensakten. In diesem Zusammenhang verschiebt die Justizbehörde die mündliche Verhandlung auf den 16. September 2020.

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    16. September 2020 Berufungsgericht

    Die neue Zusammensetzung des Justizausschusses des Bezirksgerichts Pensa mildert die Verurteilung im Fall Wladimir und Tatjana Aluschkin, Wladimir Kuljasow, Andrej Magliw, Galija Olchowa und Denis Timoschin. Vladimir Alushkin wurde zu 4 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, der Rest des Gerichts gibt 2 Jahre auf Bewährung.

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    9. Dezember 2021

    Das Erste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Saratow lässt die Entscheidung des Berufungsgerichts gegen 6 Gläubige unverändert.