Der Fall von Makhalichev in Urai

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    31. Januar 2019

    Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für den Autonomen Kreis der Chanten-Mansen, Jugra leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 ein; Religionszugehörigkeit wird interpretiert als "Organisation und Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidung, die örtliche Organisation der Zeugen Jehovas aufzulösen). Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Andrey Sazonov (geb. 1980) und Nikolai Makhalichev (geb. 1984). Zuvor bemerkten Gläubige, dass sie sich selbst aus Autos mit getönten Scheiben ausspionierten, so dass sie sogar eine Anzeige bei der Polizei über die Hotline erstatten mussten.

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    6. Februar 2020

    In der Stadt Urai (Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen) werden 8 Wohnungen von Bürgern durchsucht, die im Verdacht stehen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Andrej Sasonow, 38, wurde verhaftet.

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    21. Februar 2020

    In Belarus haben Polizeibeamte den 36-jährigen Russen Nikolai Makhalichev festgenommen. Er wurde darüber informiert, dass Russland ihn im Rahmen eines in Urai eingeleiteten Verfahrens auf die zwischenstaatliche Fahndungsliste gesetzt hatte.

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    24. Februar 2020

    Der stellvertretende Staatsanwalt des Bezirks Gorodok, der stellvertretende Justizrat Zaikin A.N., schickt Nikolai Machalichev in Untersuchungshaft, der in der SIZO-2 der Direktion für innere Angelegenheiten des Gebietsexekutivkomitees von Witebsk tätig ist. In seinem Urteil behauptet der belarussische Staatsanwalt unter Bezugnahme auf das russische Gericht, dass Makhalichev "vorsätzlich, motiviert durch religiöse Intoleranz, aus extremistischen Motiven, ausgedrückt in der Propaganda der Bevorzugung von Anhängern der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas gegenüber anderen Personen ...", gehandelt habe und sich auch an "Bekenntnis und Verbreitung von Ideologie und Glauben" beteiligt habe.

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    25. Februar 2020
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    16. März 2020

    Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ersucht Belarus um Auslieferung von Nikolai Makhalitschew.

    Internationale und belarussische Menschenrechtsaktivisten geben eine Erklärung ab, dass die Auslieferung von Nikolai Makhalichev an Russland und sogar seine Inhaftierung in einer Untersuchungshaftanstalt allein aufgrund seiner religiösen Überzeugungen gegen belarussisches Recht verstoßen. "Nikolai Makhalichev hat keine international anerkannte Straftat oder andere Straftat begangen, die nach belarussischem Recht als Verbrechen eingestuft wird", so Amnesty International in einer dringenden Erklärung. "Er wird nur verfolgt, weil er sein Recht auf Religionsfreiheit ausübt, und muss sofort und bedingungslos aus der Haft entlassen werden."

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    3. April 2020
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    7. April 2020

    Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Belarus hat beschlossen, die Auslieferung von Nikolai Makhalitschew an Russland abzulehnen. Er wird noch am selben Tag aus der Haft entlassen, wenige Stunden vor Beginn des Abendmahls, der einzigen Feier unter Jehovas Zeugen, die 2020 am 7. April nach Sonnenuntergang gefeiert wurde.

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    8. April 2020