Fall Koroltschuk in Ussurijsk

Fallbeispiel

Im Juni 2019 wurden in der Stadt Ussurijsk die Wohnungen der friedlichen Bürger Sergej Koroltschuk und Dmitrij Tischtschenko durchsucht. Die Durchsuchungen wurden aufgrund eines Strafverfahrens nach Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation durchgeführt, das von E. Marwanjuk, dem Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, eingeleitet wurde. Der dritte Angeklagte war Anton Tschermnych, Vater eines kleinen Kindes. Der Fall stützte sich auf die Aussage des FSB-Offiziers K. Rusakow, der etwa ein Jahr lang die Gläubigen verfolgte und Tischtschenkos Telefongespräche belauschte. Nach Ansicht der Ermittlungen haben die Männer, indem sie sich mit Freunden in einem Café trafen, um über die Bibel zu diskutieren, “ein Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates” begangen. Die Gläubigen standen fast drei Jahre lang unter Hausarrest. Im September 2020 begann Richter Dmitri Babuschkin mit der Prüfung des Falles vor dem Bezirksgericht Ussurijskij. Die Verteidigung betonte, dass der Kronzeuge falsch ausgesagt habe und der Sachverständige Oleschkewitsch eine voreingenommene und inkompetente Schlussfolgerung gezogen habe. Am 30. November 2022 befand der Richter die Gläubigen für schuldig und verurteilte sie zu sechs Jahren Haft auf Bewährung, und im Mai 2023 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung.

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    Der Justizleutnant E. S. Marwanjuk, Ermittler der Ermittlungsdirektion für Ussurijsk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, entscheidet über die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Der Grund dafür ist die Aussage des Zeugen K.V. Rusakov, eines Mitarbeiters der Abteilung des FSB Russlands in der Region Primorje in Ussurijsk, der vom 21.08.2017 bis zum 23.09.2018 Überwachungen durchführte und Telefongespräche von Gläubigen abhörte.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Ussurijsk, Konstantin Trofimow, ordnet eine Durchsuchung der Wohnungen von Sergej Koroltschuk und Dmitri Tischtschenko an.

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    Die Wohnungen von Koroltschuk und Tischtschenko werden durchsucht. Elektronische Geräte und Medien, persönliche Aufzeichnungen sowie ein Holzmagnet werden von den Gläubigen beschlagnahmt. Sergej Koroltschuk wird als Verdächtiger festgenommen.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Ussurijsk, Konstantin Trofimow, lehnt den Antrag des Ermittlers ab, Sergej Koroltschuk in Form einer Inhaftierung zu verurteilen. Der Gläubige wird im Gerichtssaal freigelassen.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Abhören und versteckte Überwachung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verhör

    Der Ermittler E. S. Marwanjuk trifft eine Entscheidung über die Wahl von Sergej Koroltschuk als vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen und sich angemessen zu verhalten.

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    Anton Tschermnych, Dmitri Tischtschenko und Sergej Koroltschuk werden nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Anton Tschermnych und Dmitri Tischtschenko werden zu einer gewissen Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung gewählt, nicht zu gehen und sich anständig zu verhalten.

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    Suchen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung
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    Eine religiöse forensische Untersuchung der im Rahmen der Untersuchung gelieferten Materialien wird durchgeführt. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass Dmitri Tischtschenko "der Führer einer religiösen Gruppe" ist. Seiner Meinung nach ist "jede religiöse Vereinigung, die sich zur Lehre der Zeugen Jehovas bekennt, Teil der verbotenen extremistischen religiösen Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland'."

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    Es wird ein Protokoll über die Benachrichtigung über den Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen gegen Tschermnych unterzeichnet.

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    Es wird ein Protokoll über die Benachrichtigung über den Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen gegen Tischtschenko und Koroltschuk unterzeichnet.

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    Die Staatsanwaltschaft gibt den Fall zur weiteren Untersuchung zurück. Der Untersuchungsausschuss sollte eine "umfassende psychologische, sprachliche, religiöse" Untersuchung durchführen.

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    Es wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall spätestens am 30. März 2020 zur weiteren Untersuchung zurückgeschickt hat. Der Untersuchungsausschuss sollte eine sprachliche Prüfung durchführen.

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    Eine psychologische, sprachliche und religiöse forensische Untersuchung des Transkripts des Gottesdienstes, bei dem die Gläubigen Lieder singen, beten und über die praktische Anwendung biblischer Ratschläge diskutieren, wird durchgeführt. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass Tischtschenko, Koroltschuk und Tschermnych "die geistlichen Führer der LRO Jehovas Zeugen in Ussurijsk" und ihrer "führenden Prediger" sind.

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    Koroltschuk, Tischtschenko und Tschermnych sind formell angeklagt, ein Verbrechen gemäß Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Die Gläubigen bekennen sich nicht schuldig, leugnen die Beteiligung an extremistischen Aktivitäten und die Motive des Hasses oder der Feindschaft.

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    Die Einarbeitung in die Materie des Strafverfahrens ist abgeschlossen.

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    Das Strafverfahren mit der Anklageschrift wird an den Staatsanwalt der Stadt Ussurijsk, T. W. Kuschnarew, geschickt.

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    Die Staatsanwaltschaft der Stadt Ussurijsk stimmt der Anklage gegen Dmitri Tischtschenko, Sergej Koroltschuk und Anton Tschermnych zu.

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    Der Fall der Gläubigen wird dem Bezirksgericht Ussurijsk in der Region Primorje vorgelegt. Er wird Richter Dmitri Babuschkin übertragen, der sich mit dem Fall eines anderen Zeugen Jehovas, Sergej Melnikow, befasst.

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    Etwa 20 Menschen kommen in das Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen, aber sie dürfen den Gerichtssaal aufgrund der Pandemie nicht betreten.

    Richter Dmitri Babuschkin gibt dem Antrag auf Offenheit und Publizität des Prozesses statt und erhebt keine Einwände gegen die Videoübertragung.

    Trotz des Einspruchs der Staatsanwaltschaft fügt der Richter dem Fall die Resolution des Ministerkomitees des Europarats bei. Auf die Frage des Richters, in welchem Zusammenhang dieses Dokument mit diesem Strafverfahren stehe, erklärt die Verteidigung, dass das Ministerkomitee in seinem Dokument auf konkrete Fälle von Zeugen Jehovas in Russland Bezug nehme und die Situation der Vertreter dieser Konfession im ganzen Land beurteile. "Daher steht der Beschluss in direktem Zusammenhang mit unserem Strafverfahren", erklären die Angeklagten.

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    Vier Zuhörer, die gekommen waren, um die Gläubigen zu unterstützen, dürfen nicht in den Saal.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Die Angeklagten äußern ihre Haltung zu den Vorwürfen, sie bekennen sich nicht zu ihrer Schuld.

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    Der Kronzeuge der Anklage, der FSB-Offizier Rusakow K.W., wird verhört. In diesem Zusammenhang erklären die Angeklagten, dass sie keine Verteidigungslinie aufbauen können.

    Während des Verhörs stellt sich heraus, dass Rusakow einen Meineid geleistet hat. Die Verteidigung macht eine weitere Erklärung, dass das Gericht der Aussage dieses Zeugen nicht trauen kann. Richter Babuschkin gibt beide Bemerkungen zu Protokoll und erklärt, dass er sie bei der Urteilsfindung berücksichtigen wird.

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    Die Bekanntgabe der Fallunterlagen geht weiter. Der Staatsanwalt liest die Bände 3 bis 6 vor. Während des Prozesses sagt Richter Dmitri Babuschkin dem Staatsanwalt, auf welche der Fallmaterialien er achten soll.

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    Der Zeuge Gerasimenko, der Verwalter des Cafés, in dem das freundschaftliche Treffen der Gläubigen stattfand, wird verhört. Von den Angeklagten kennt sie nur Dmitri Tischtschenko. Sie kann nicht bestätigen, dass sie im Mai 2019 verhört wurde, obwohl die Dokumente ihre Unterschrift tragen. Gerasimenko erklärt auch, dass sie zum Zeitpunkt des Treffens der Gläubigen nicht im Café war und daher nicht weiß, was dort passiert ist.

    Während des Verhörs teilt der Richter dem Staatsanwalt erneut mit, welche Anträge besser gestellt werden sollten.

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    Der 7. Band des Falles wird verlesen. Das Gericht verweist auf die Vernehmung von Nadeschda Oleschkewitsch, außerordentliche Professorin am Lehrstuhl für Philosophie und Rechtspsychologie der Staatlichen Universität für Wirtschaft und Dienstleistung in Wladiwostok. Die Verteidigung stellt fest, dass die Untersuchung voreingenommen und inkompetent durchgeführt wurde.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafen für die Gläubigen: Sergej Koroltschuk und Dmitri Tischtschenko zu je 6 Jahren und 6 Monaten und Anton Tschermnych zu 6 Jahren. Er fordert auch, jedem eine Probezeit von 5 Jahren mit einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und dem Entzug des Rechts auf Teilnahme an den Aktivitäten öffentlicher Organisationen für einen Zeitraum von 5 Jahren zu gewähren.

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    Schlussbemerkung

    Alle Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab. "Trotz der Strafverfolgung beweisen wir immer wieder, dass wir friedlich sind und dass Jehovas Zeugen und Extremismus unvereinbar sind", sagte einer von ihnen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Rosfinmonitoring Minderjährige

    Der Richter des Bezirksgerichts Ussurijsk in der Region Primorje, Dmitri Babuschkin, befindet Sergej Koroltschuk, Anton Tschermnych und Dmitri Tischtschenko für schuldig und verurteilt zu 6 Jahren Haft auf Bewährung, 4 Jahren auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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