Der Fall Redozubov in Wladiwostok

Fallbeispiel

Am frühen Morgen des Monats Juli 2018 drang eine Gruppe maskierter bewaffneter Sicherheitskräfte in die Wohnung der 90-jährigen Großmutter Jelena Barmakina ein, woraufhin Dmitrijs Frau Jelena für 447 Tage in einer Untersuchungshaftanstalt inhaftiert wurde. Später wurde Jelena selbst wegen ihrer Religion des Extremismus beschuldigt und die Bankkonten der Familie wurden gesperrt. Der Fall des Gläubigen wurde vom Perworechenski-Bezirksgericht in Wladiwostok verhandelt. Im September 2020 gab das Gericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Im August 2021 eröffnete der Ermittler Tarasenko ein Strafverfahren gegen den friedlichen Gläubigen Jurij Redosubow und legte den Fall Barmakina zu einem Verfahren mit den Verfahren gegen Redozubov, Lonchakov, Katanaeva, Astvatsaturova, Tregub, Tsorn und die Eheleute Verigin zusammen. Im Juni 2022 ging der Fall vor Gericht.

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    In Wladiwostok werden Ermittlungsmaßnahmen gegen Gläubige ergriffen. Der Untersuchung zufolge treffen sich die Gläubigen an diesen Tagen, um über die Bibel zu sprechen, Lieder zu singen, zu beten, mit den Einwohnern von Wladiwostok über ihren Glauben zu sprechen und sich auch mit Zeugen Jehovas aus anderen Städten der Region Primorje auszutauschen.

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    Die Ermittlungsabteilung des Perworechenskij Bezirks der Stadt Wladiwostok leitet ein Strafverfahren gegen Elena Barmakina ein.

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    Elena Barmakina wurde wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Den Ermittlungen zufolge "nahm sie direkt an religiösen Reden, Gottesdiensten, Predigten teil, lernte Varianten von Predigten für den Gebrauch in der Predigt ... das Predigtwerk vollbracht hat." Gegen sie wird eine vorbeugende Maßnahme in Form einer Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Der Ermittler Tarasenko ruft eine Anwohnerin, Elena Tsorn, an und nennt sie, um sie einzuschüchtern, "soweit als Zeugin" im Fall von Elena Barmakina. Der Ermittler erklärt auch seinen Wunsch, ein Verfahren gegen alle einzuleiten, die in den Fällen Dmitri und Elena Barmachin als Zeugen auftreten. Eine Frau beruft sich bei ihrer Aussage auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Zwei Männer in Zivil erscheinen ohne Vorladung in der Wohnung von Elena Zorn und nehmen sie gewaltsam zum Verhör mit. Später kommt Tarasenko an den Arbeitsplatz von Elena Tsorn, um operative Suchaktivitäten durchzuführen. Das Gebäude ist wegen der Epidemie geschlossen, aber der Ermittler verlangt, es zu öffnen, und droht andernfalls damit, die Türen einzuschlagen und ein Strafverfahren gegen Jelena einzuleiten.

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    Der Angeklagten Elena Barmakina und ihrem Anwalt werden die Unterlagen des Strafverfahrens zur Überprüfung vorgelegt. Bei den materiellen Beweisen handelt es sich um CD-ROMs mit Aufzeichnungen der ORM-"Beobachtung", die von einem angeworbenen FSB-Agenten zur Verfügung gestellt wurden.

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    Die Voruntersuchung des Strafverfahrens gegen Elena Barmakina, die 9 Monate dauerte, geht zu Ende. In der Anklage gegen den Gläubigen wird folgendes lächerliches Argument angeführt: "Die Tatsache, dass die vernommenen Zeugen von dem in Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, d.h. die Aussage verweigert haben, bestätigt den Einfluss von D.V. Barmakin, dem Angeklagten und Ehemann von E.M. Barmakina, der Zeugen im Falle einer Vorladung an die Strafverfolgungsbehörden instruiert hat."

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    Der amtierende Staatsanwalt des Perworechenskij Bezirks von Wladiwostok, Justizrat W. M. Warsawenko, unterzeichnet die Anklageschrift gegen Elena Barmakina. Der Fall geht vor Gericht.

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    Justizleutnant G. Tarasenko, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für den Perworechenskij Bezirk Wladiwostok der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, leitet fünf neue Strafverfahren gegen die 61-jährige Nina Astvatsaturova, den 29-jährigen Roman Verigin, die 34-jährige Violetta Verigina, die 53-jährige Ludwiga Katanaeva und die 47-jährige Elena Tsorn ein.

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    Vor dem Bezirksgericht Perworechenski in Wladiwostok findet die erste Anhörung im Strafverfahren gegen Elena Barmakina statt.

    Richterin Olga Barabash (Levkina) lehnt den Antrag auf Zulassung der Stellungnahmen Nr. 10/2020 der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats ab.

    Ein Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens oder auf Rückgabe an die Staatsanwaltschaft wird ebenfalls abgelehnt. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Die Verteidigung äußert sich zu den Vorwürfen. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig.

    5 Zeugen werden vernommen, darunter der FSB-Aktivist Juri Gaifullin. Er gibt vage Zeugnisse, drückt seine persönliche Meinung zu vielen Themen aus, zum Beispiel bezeichnet er die neutestamentliche Lehre von Harmagedon als extremistisch.

    Während des Verhörs des Aktivisten erklärt Richterin Olga Barabash (Levkina), dass Elena Barmakina angeblich "nicht wegen Ideologie" vor Gericht steht. Als Reaktion auf diese Bemerkung wendet sich die Verteidigung gegen das Vorgehen des Richters und zitiert aus der Anklageschrift, die bestätigt, dass sie wegen ihrer Religion und damit wegen ihrer Ideologie vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft Jelena vor, gebetet, in der Bibel gelesen und Predigten geschaut zu haben. Darauf äußert der Richter Zweifel daran, dass das oben Gesagte eine Art ist, den Glauben auszudrücken.

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    Sechs Personen im Alter von 29 bis 59 Jahren sind überrascht, dass ihre Namen auf der Liste der "Extremisten" von Rosfinmonitoring stehen. Das sind Roman und Violetta Verigin, Ludwig und Eva Katanaev, Elena Zorn, Nina Astvatsaturova. Keiner von ihnen weiß, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Sie alle sind Zeugen im Strafverfahren gegen Elena Barmakina.

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    In Wladiwostok findet eine Durchsuchungswelle statt. Die Ordnungshüter sind mit Maschinengewehren bewaffnet, ihre Gesichter sind durch Masken verdeckt. Bei den Opfern handelt es sich um 6 Familien von Gläubigen. Einige Tage zuvor waren sechs der durchsuchten Personen überrascht worden, ihre Namen auf der Liste der "Extremisten" von Rosfinmonitoring zu finden (Roman und Violetta Verigin, Ludwig und Eva Katanaev, Elena Tsorn, Nina Astvatsaturova). Bis zum Beginn der Durchsuchungen wurden sie nicht darüber informiert, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde (was einen Gesetzesverstoß darstellt).

    Um 7 Uhr morgens drangen Sicherheitskräfte mit Maschinengewehren in das Haus von Jurij Redosubow ein. Sie berichten, dass sie nach Gegenständen suchen, die mit dem Fall gegen Dmitri Barmachin in Verbindung stehen könnten. Es wird eine 4-stündige Suche durchgeführt. Elektronische Geräte, ein Magnet aus einem Kühlschrank, ein Malbuch für Kinder und persönliche Notizen werden dem Gläubigen abgenommen.

    Nach der Durchsuchung wurde Jurij 30 Kilometer von seinem Wohnort nach Wladiwostok zum Verhör gebracht. Der Ermittler führt eine Konfrontation mit der eingebetteten Agentin Ekaterina Petrova, die gegen Redozubov aussagt. Um 7 Uhr morgens drangen Sicherheitskräfte mit Maschinengewehren in das Haus von Jurij Redosubow ein. Sie berichten, dass sie nach Gegenständen suchen, die mit dem Fall gegen Dmitri Barmachin in Verbindung stehen könnten. Es wird eine 4-stündige Suche durchgeführt. Elektronische Geräte, ein Magnet aus einem Kühlschrank, ein Malbuch für Kinder und persönliche Notizen werden dem Gläubigen abgenommen.

    Nach der Durchsuchung wurde Jurij 30 Kilometer von seinem Wohnort nach Wladiwostok zum Verhör gebracht. Der Ermittler führt eine Konfrontation mit der eingebetteten Agentin Ekaterina Petrova, die gegen Redozubov aussagt.

    Nina Astvatsaturova erkrankt während des Verhörs am Herzen und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Nach der Unterstützung wird das Verhör wiederholt.

    Auch ein 42-jähriger Mann, der bei seiner Mutter lebt, muss medizinisch versorgt werden. Er wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

    Astvatsaturova, Verigin, Katanaeva und Tsorn werden gewählt, eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen.

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    Justizleutnant S. V. Kimizhuk, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für den Perworechenskij Bezirk Wladiwostok der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, verfolgt Nina Astvatsaturova als Angeklagte wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Dem Urteil zufolge wird ihr vorgeworfen, "Texte aus der Bibel gelesen und diskutiert zu haben ... Teilnahme an der Aufführung religiöser Gesänge und Gebete, Anschauen von Videopredigten."

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    Die infiltrierte Agentin Jekaterina Petrowa, die in den Jahren 2016 und 2017 mehrmals an Gottesdiensten in Wladiwostok und Moskau teilgenommen hat, wird verhört. Petrova stützt ihre Aussage auf Materialien über Jehovas Zeugen aus dem Internet und kann keine konkreten Fakten anführen, die die illegalen Aktivitäten der Gläubigen belegen.

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    In Wladiwostok wird Igor Lontschakow, ein 42-jähriger Gläubiger, nach Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt (Organisation der Aktivitäten einer religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation, in Bezug auf die ein Gericht eine vollstreckbare Entscheidung zur Liquidierung oder zum Verbot von Aktivitäten im Zusammenhang mit extremistischen Aktivitäten erlassen hat).

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    Die 29-jährige Ekaterina Treguba wird nach Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt (Teilnahme an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation, in Bezug auf die das Gericht eine endgültige Entscheidung über die Liquidierung oder das Verbot von Aktivitäten im Zusammenhang mit extremistischen Aktivitäten getroffen hat).

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    Im Perworechenskij Bezirksgericht von Wladiwostok beginnt die Debatte der Parteien. Staatsanwalt K. Sologub fordert 3 Jahre auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren für einen friedlichen Gläubigen. Elena Barmakina spricht das letzte Wort des Angeklagten an. Die Urteilsverkündung ist für den 29. September geplant.

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    Richterin Olga Barabash verliest, anstatt ein Urteil zu fällen, unerwartet eine Entscheidung, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben - im Zusammenhang mit Verstößen in der Anklage, die während des Prozesses nicht beseitigt werden können. In dem Urteil heißt es: "Es ist nicht möglich, aus dem Text der Anklageschrift die extremistische Ausrichtung des Handelns der Angeklagten in ihren Sektenaktivitäten festzustellen: beim Lesen und Diskutieren von Texten aus der Bibel ... Teilnahme an der Aufführung religiöser Gesänge und Gebete und das Anschauen von Videopredigten, obwohl die Religionsfreiheit ein verfassungsmäßiges Recht ist. [...] Das Ereignis des Verbrechens in der Handlung der Staatsanwaltschaft wird nicht genau beschrieben, nach Ansicht des Gerichts deutet dieser Umstand auf die Nichteinhaltung der Anforderungen von Artikel 220 Teil 1 Absatz 3 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation hin, da nicht festgestellt werden kann, welche konkreten Handlungen nach dem Strafgesetzbuch der Russischen Föderation verboten sind. wo, wann, auf welche Weise der Angeklagte die Tat begangen hat, was für die Entscheidung der Strafsache in der Sache unerlässlich ist.

    Gegen die Entscheidung, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, kann Berufung eingelegt werden.

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    Das Bezirksgericht Primorje prüft die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Perworechenski von Wladiwostok, das Strafverfahren gegen Elena Barmakina wegen Verstößen in den Verfahrensunterlagen an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Das Gericht beschließt, die Entscheidung der Vorinstanz unverändert zu lassen, die Berufung der Staatsanwaltschaft - ohne Befriedigung.

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    Der Leutnant des Richters G. Y. Tarasenko, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für den Perworeschenski Bezirk Wladiwostok der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, beteiligt im Rahmen der Strafsache Nr. 11902050005000051 Juri Redozubow als Verdächtigen an der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Teilnahme an der Tätigkeit eines extremistische Organisation) und verhört ihn. Tarasenko versucht herauszufinden, ob Juri an Gott glaubt, zu welcher Religion er sich bekennt, ob er in die Kirche geht, ob er Dmitri und Elena Barmachin kennt und ob er an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilgenommen hat.

    Der Gläubige verweigert die Aussage unter Berufung auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Der Ermittler Tarasenko verfolgt Redozubov als Angeklagten in der Strafsache Nr. 12002050005000016 und beschuldigt ihn, ein Verbrechen nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. In dem Urteil bezieht sich der Ermittler auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die er als Religionsverbot der Zeugen Jehovas interpretiert. Tarasenko kommt zu dem Schluss, dass die friedliche Religionsausübung eine Aktivität ist, die die Sicherheit des Staates bedroht. In dem Dokument heißt es, dass die Gläubigen "die Menschen mit der Heiligen Schrift, den biblischen Lehren, Prinzipien und Normen vertraut machen, Gott auf der Grundlage der Heiligen Schrift (Bibel) dienen, Informationen in der Gesellschaft verbreiten, die sich auf biblische Wahrheiten und Prophezeiungen beziehen, sowie die Bibel erklären und wissenschaftliche, soziale, historische und andere Themen berühren".

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    Die Vorverhandlung findet hinter verschlossenen Türen statt. Die stellvertretende Staatsanwältin Anna Kolokoltseva beantragt die Behandlung des Falles in Abwesenheit der Eheleute Verigin. Anwälte widersprechen. Richterin Galina Wasillewitsch vertagte die Anhörung, damit die Staatsanwaltschaft Beweise für die Abreise des Angeklagten vorlegen kann.

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    Eine erste Anhörung findet hinter verschlossenen Türen statt. Die Verteidigung stellt Anträge auf Ausschluss unzulässiger Beweismittel, auf Beifügung der Entscheidung des EGMR vom 07.06.2022 ("LRO "Taganrog" u.a. gegen die Russische Föderation"). Die Beschlussfassung über die Anträge wird auf die nächste mündliche Verhandlung vertagt.

    Das Verfahren gegen die Eheleute Verigin und Alibek Kartayganov wird eingestellt.

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    Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen die Anträge der Verteidigung.

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    Das Gericht lehnt die Anträge auf Feststellung der Unzulässigkeit der Beweismittel ab und gibt dem Antrag auf Beilage der Entscheidung des EGMR vom 07.06.2022 statt.

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    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

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    Die Angeklagten äußern sich zu den Vorwürfen. Sie gestehen ihre Schuld nicht ein.

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    Der Zeuge der Anklage, Detektiv Y. Gaifullin, wird verhört. Er interpretiert die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, die während der operativen Suchaktionen heimlich aufgezeichnet wurden, als Fortsetzung der Tätigkeit einer liquidierten juristischen Person. Gleichzeitig kann der Zeuge keine konkreten Tatsachen nennen, die auf die Schuld der Angeklagten hindeuten würden. Er hörte auch nicht, wie sich Gläubige während der Gottesdienste gegen Familienwerte oder staatliche Autorität aussprachen.

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    Das Gericht prüft die schriftlichen Unterlagen des Falles, einschließlich Transkripte und Audioaufnahmen von Gottesdiensten. In einer davon geht es darum, wie man friedliche Beziehungen zu den Menschen aufrechterhält.

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