Der Fall Ohanyan in Vlasikha

Fallbeispiel

Im Juni 2020 wurden Durchsuchungen in 5 Wohnungen von örtlichen Zeugen Jehovas im Dorf Vlasikha durchgeführt. Einer der Gläubigen, der Künstler und Schriftsteller Sergey Ohanyan, wurde festgenommen. Im Mai eröffnete der Ermittler Jewgeni Dymtschenko ein Strafverfahren gegen den Gläubigen nach 3 Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, Beteiligung anderer Personen an dieser Aktivität und Teilnahme daran. Sergej verbrachte 3 Tage hinter Gittern, danach wurde er unter Hausarrest gestellt, und 10 Monate später - nach eigenem Eingeständnis. Darüber hinaus musste sich Sergej einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, bei der er unter Druck gesetzt wurde, unfreiwillig in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden, weil er sich weigerte, Fragen zu seiner Haltung gegenüber Vertretern anderer Religionen zu beantworten. Im Oktober 2021 schlossen die Ermittlungen Teil 1.1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation von der Anklage aus.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Moskauer Gebiet, Jewgeni Dymtschenko, leitet ein Strafverfahren gegen Sergej Oganyan ein. Er beschuldigt den Gläubigen eines Verbrechens nach drei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: Teil 1 von Artikel 282.2, Teil 1.1, Artikel 282.2 und Teil 2 von Artikel 282.2 (Organisation, Beteiligung und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation).

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    Suchen Verhör Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2

    Im Dorf Vlasikha in der Nähe von Moskau werden fünf Häuser von Gläubigen durchsucht. Die Sicherheitskräfte bringen Sergej Oganyan auf die Polizeiwache Mytischtschinskoje und halten ihn vorläufig für 48 Stunden fest. Zwei weitere Frauen und ein Mann werden zum Verhör abgeführt.

    Der Ermittler Jewgeni Dymtschenko beschuldigt Sergej Oganjan, Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 1, 1.1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.

    Den Ermittlungen zufolge beteiligte sich Sergej an der Untergrabung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung der Russischen Föderation und der Sicherheit des Staates - "führte vorsätzliche Handlungen organisatorischer Art durch, die auf die Einberufung von Treffen, Treffen und deren Abhaltung abzielten". Ohanyan ist auch damit beauftragt, "neue Mitglieder" für die Organisation zu rekrutieren. In der Resolution ist Borhan Askar zu sehen, dessen richtiger Name die Ordnungshüter verbergen. Dem Ermittler zufolge überredete Sergej Oganyan diesen Mann, der örtlichen religiösen Organisation (LRO) der Zeugen Jehovas im Bezirk Odintsovo beizutreten.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Verhör Gesundheitsrisiko Haftanstalt

    Die Richterin des Moskauer Bezirksgerichts Babuschkinski, Jewgenija Babinowa, prüft den Antrag des Ermittlers auf Inhaftierung von Sergej Oganjan und erkennt diese Maßnahme als rechtmäßig an. Die Haftfrist für Sergej wurde auf 72 Stunden ab dem Zeitpunkt seiner Festnahme verlängert.

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    Hausarrest

    Richter Babinova prüft den Antrag des Ermittlers, Sergej Oganyan in eine Untersuchungshaftanstalt zu bringen. Nach Angaben des Ermittlers kann sich Sergej auf freiem Fuß vor den Ermittlungsbehörden und dem Gericht verstecken und Druck auf die Beteiligten des Strafprozesses ausüben.

    Der Staatsanwalt bittet das Gericht, den Ermittler abzulehnen und eine Zwangsmaßnahme gegen den Gläubigen in Form von Hausarrest an seinem Wohnort zu wählen, da seine kleine Tochter dort lebt.

    Der Richter entscheidet sich für eine Maßnahme der Zurückhaltung des Angeklagten in Form von Hausarrest für 1 Monat und 23 Tage, also bis zum 27. Juli 2020. Sergej ist es verboten, das Haus zu verlassen, mit Zeugen in dem Fall zu kommunizieren und Kommunikationsmittel zu benutzen.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Hausarrest Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2
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    Das Zentrale Klinische Psychiatrische Krankenhaus (Moskau, Marta-Straße 8) führt eine psychologische und psychiatrische Untersuchung des Zustands von Sergej Oganyan durch. Ihm werden Fragen gestellt, die sich nicht auf seine Gesundheit beziehen, sondern auf sein Privatleben, seine religiösen Überzeugungen, seine Einstellung zu dem Strafverfahren und zum Glauben der Zeugen Jehovas. Neben Ärzten ist auch ein Mann in Zivil bei der Untersuchung anwesend. Ihn interessiert, wie Ohanyan über die Initiative des Justizministeriums denkt, Jehovas Zeugen zu verbieten, was er über die russisch-orthodoxe Kirche denkt und ob er zu Hause religiöse Zusammenkünfte abgehalten hat. Wenn ein Gläubiger sich weigert, provokative Fragen zu beantworten, üben Ärzte psychologischen Druck auf ihn aus, indem sie ihn anschreien und ihm drohen, ihn zwangsweise ins Krankenhaus einzuweisen.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der Oberstleutnant der Justiz A.W. Kowjasin, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees, trifft die Entscheidung, die Präventivmaßnahme von Sergej Ohanyan durch das Eingeständnis, nicht zu gehen, und durch ein angemessenes Verhalten zu ersetzen. Der Gläubige verbrachte fast 10 Monate unter Hausarrest.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2

    Es wird bekannt, dass Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) von der Anklage gegen Sergej Oganyan ausgeschlossen wurde. Jetzt wird er wegen eines Verbrechens nach Artikel 282.2 Teil 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt - Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation und Teilnahme an ihr. Bemerkenswert ist, dass Sergej nie Mitglied von Organisationen war, die im April 2017 vom Obersten Gerichtshof Russlands verboten wurden, da er sie zu Unrecht als extremistisch einstuft.

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