Der Fall Filippow in Rasdolnoje

Fallbeispiel

In dem kleinen fernöstlichen Dorf Razdolnoye gerieten plötzlich mehrere Rentner ins Rampenlicht des Untersuchungsausschusses, weil sie sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannten. Im Jahr 2017 sprach der damals 74-jährige Vladimir Filippov, ein ehemaliger Berufsmilitär, mit einem gewissen B.N. Ulyankin, der ein Interesse an der Bibel zeigte, über seinen Glauben. Seitdem wurde der Gläubige überwacht, dreimal durchsucht (auch ohne Gerichtsbeschluss) und sogar geschlagen. Aufgrund von Stress erlitt Wladimirs Frau Bluthochdruckanfälle. Im Mai 2020 wurde der Fall an das Gericht verwiesen, und im Dezember erreichten die Anhörungen die Ziellinie: Die Staatsanwaltschaft empfahl dem Gericht, den Rentner zu 6,5 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Am 15. März 2021 verurteilte die Richterin des Bezirksgerichts Nadeschdinskij der Region Primorje, Diana Merzlyakova, den Gläubigen zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Das Bezirksgericht Primorje bestätigte das Urteil.

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    Abhören und versteckte Überwachung

    Gegen Wladimir Filippow und andere Gläubige im Dorf Rasdolnoje beginnen operative Fahndungsmaßnahmen (geheime Videoaufzeichnung eines Gottesdienstes, Audioaufnahme eines Gesprächs über die Bibel mit einem gewissen B.N. Uljankin, die ein spirituelles Interesse zeigt). Später wird auf der Grundlage von Audio- und Videoaufzeichnungen geschlossen, dass Filippow angeblich der Kopf der verbotenen Organisation ist und die anderen Teilnehmer Teilnehmer sind.

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    Schlussfolgerungen von Experten

    Die Spezialistin Olga Averina bereitet eine religiöse Studie vor, die sich unter anderem mit den Themen befasst, die bei der liturgischen Versammlung am 18. November 2017 besprochen wurden: Güte, Ehrlichkeit und moralische Reinheit. In den Aufzeichnungen des christlichen Gottesdienstes findet vor allem der Religionsgelehrte einen Ansporn, fleißig die Bibel zu studieren und Gott zu dienen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler D. A. Schewtschenko leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen "nicht identifizierte Personen" ein. Später in diesem Fall wird das Bezirksgericht Nadeschdinskij einen Anwohner, G. G. Bubnov, wegen Glaubens an Gott verurteilen.

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    Suchen Gewalt durch Polizeibeamte Ältlich

    In der Wohnung und in der Garage von Wladimir Filippow wird eine Durchsuchung mit brutaler körperlicher Gewalt durchgeführt. Während des Angriffs schlugen Polizeibeamte dem 75-jährigen Wladimir Filippow ins Gesicht. Mit einem Ruf: "Leg dich hin!" verschränkt er die Hände hinter dem Rücken. Die Durchsuchung wird von Ermittler A. A. durchgeführt. Sendzyuk. Bibeln in verschiedenen Übersetzungen, persönliche Veröffentlichungen und elektronische Geräte wurden beschlagnahmt. Der Prozess dauert mehr als sechs Stunden, danach werden die Gläubigen Wladimir und Ljubow Filippow sowie ihre Tochter zum Verhör gebracht, das bis Mitternacht dauert.

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    Suchen Ältlich Gewalt durch Polizeibeamte Gesundheitsrisiko Gläubige mit einer Behinderung Verhör
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    Gutachtergutachten mit Verstößen

    Die Expertin Nadeschda Oleschkewitsch bereitete die Schlussfolgerung einer psychologischen, sprachlichen und religiösen Untersuchung vor. Zum Schluss wird eine kurze Beschreibung der Religion der Zeugen Jehovas gegeben, die von einem Experten aus dem Internet entnommen wurde. Der Experte kommt auch zu dem unwissenschaftlichen Schluss, dass "die Lehren der Zeugen Jehovas ziemlich originell sind ... sie betrachten Jesus Christus nicht als eine der Personen Gottes, sondern als die erste Schöpfung Gottes."

    Er schließt mit der unbegründeten Behauptung, Jehovas Zeugen "betrachten jeden Staat als ein Werkzeug Satans" und seien "von Feindseligkeit gegen alle gekennzeichnet".

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler Denis Schewtschenko leitet ein zweites Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein, diesmal gegen eine "nicht identifizierte Person".

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    Suchen

    Ein Richter des Bezirksgerichts Nadeschdinskij erlässt eine neue Anordnung, um eine Durchsuchung der Wohnung von Wladimir Filippow zu ermöglichen.

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    Suchen Ältlich Gesundheitsrisiko

    Unter dem Vorwand einer "Volkszählung" kommt der leitende Ermittler D. A. Schewtschenko in die Wohnung der Filippows und führt eine zweite Durchsuchung durch. Erneut wurden elektronische Geräte beschlagnahmt. Aufgrund der unhöflichen Behandlung durch die Behörden erleidet Wladimirs Frau Ljubow zum zweiten Mal eine hypertensive Krise und ist gezwungen, einen Krankenwagen zu rufen.

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    Suchen

    Eine Reihe von Durchsuchungen in den Dörfern Rasdolnoje und Timofejewka. Darunter auch Vladimir Filippov - zum dritten Mal auf der Grundlage einer weiteren Entscheidung des Bezirksgerichts Nadezhdinskiy vom 22.01.2020.

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    Suchen Ältlich
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler Denis Schewtschenko verfolgt Wladimir Filippow als Angeklagten in einem zuvor eingeleiteten Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Danach verkündet der Ermittler das Ende der Ermittlungsmaßnahmen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Vladimir Filippov stellt einen Antrag auf Verlängerung der Frist für die Einarbeitung in die Fallunterlagen bis zum 14. April 2020.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Gläubige unterschreibt das Protokoll über die Bekanntschaft mit dem Material des Strafverfahrens.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird an das Bezirksgericht Nadeschdinskij in der Region Primorje überwiesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung zur Begründetheit der Anklage wird auf den 14. Juli 2020 vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Bezirksgericht Nadeschdinskij in der Region Primorje sagt der Angeklagte in dem Fall aus. Bei der nächsten Anhörung legt Richterin Diana Merzlyakova den Beginn der Debatte der Parteien fest.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In der mündlichen Verhandlung wird eine Videoaufzeichnung des christlichen Treffens vom 18.11.2017 gesichtet. Verdeckte Aufnahmen zeigten Gebete, Lieder und einen 10-minütigen Vortrag darüber, wie man Freundlichkeit zeigt, basierend auf dem biblischen Buch Galater (6,10). Das Buch "Über Menschen, die sich nie von der Bibel trennen", das der Ermittler als materiellen Beweis für Filippows Schuld erkannte, wurde untersucht. Darin erklärt der Autor, der Religionswissenschaftler Professor S. I. Ivanenko, wie Jehovas Zeugen tatsächlich mit den Behörden, der Familie und den Anhängern anderer Religionen umgehen, was die Spekulationen des Experten N. A. Oleschkewitsch widerlegt, die er im Internet gesammelt hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Angeklagte sagt vor Gericht aus. Er stellt fest, dass "die Ermittlungen keine Beweise dafür erbracht haben, dass ich mindestens eine der Handlungen begangen habe, die in Absatz 1 von Artikel 1 des Bundesgesetzes "Über die Bekämpfung extremistischer Aktivitäten" als extremistisch aufgeführt sind. Und was sind extremistische Aktivitäten? Dabei handelt es sich ausschließlich um eine illegale Aktivität. Aber zu Gott zu beten ist kein Verstoß gegen das Gesetz. Das Erlernen der biblischen Unterweisung ist kein Verstoß gegen das Gesetz. Mit anderen Menschen zu sprechen, die den Wunsch äußern, über spirituelle Themen zu sprechen, ist kein Verstoß gegen das Gesetz."

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    Staatsanwaltschaft beantragt Strafmaß Ältlich Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussbemerkung

    Staatsanwältin Maria Koval empfiehlt Richterin Diana Merzlyakova, den 77-jährigen Rentner zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten in einer Strafkolonie zu verurteilen. Für weitere 2 Jahre will ihm die Staatsanwaltschaft die Teilnahme an öffentlichen Organisationen verbieten und ihn anweisen, 1 Jahr lang monatlich zur Registrierung zu erscheinen, nachts das Haus nicht zu verlassen, keine öffentlichen Veranstaltungen zu besuchen, seinen Wohnort nicht zu wechseln und den Stadtbezirk Nadeschdinski nicht ohne Zustimmung der Aufsichtsorgane zu verlassen.

    Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

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    Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Die Anhörung wird auf den 12. März verschoben.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal

    Wladimir Filippow spricht vor Gericht und beweist, dass er kein Verbrechen begangen hat und weit entfernt von extremistischen Bestrebungen ist. "Ich habe kein Verbrechen begangen, sondern nur mein verfassungsmäßiges Recht ausgeübt, an Jehova Gott zu glauben und in Übereinstimmung mit meinen religiösen Überzeugungen zu leben. Dies ist keine Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation", erklärt der Gläubige.

    Das Gericht setzt die Urteilsverkündung für den 15. März 2021 an.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe Ältlich

    Die Richterin des Bezirksgerichts Nadeschdinski in der Region Primorje, Diana Mersljakowa, spricht den 77-jährigen Wladimir Filippow der Organisation extremistischer Aktivitäten schuldig und verurteilt ihn zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Einem Gläubigen wird auch das Recht entzogen, sich für einen Zeitraum von 3 Jahren an Aktivitäten zu beteiligen, die mit der Teilnahme an öffentlichen Organisationen verbunden sind.

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    Berufungsgericht Ältlich Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Das Bezirksgericht Primorje in Wladiwostok bestätigt das Urteil gegen Wladimir Filippow.

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