Der Fall Ljudmila Zinina in Wyselki

Fallbeispiel

Im Mai 2023 wurde Ljudmila Zinina Angeklagte in einem Strafverfahren wegen Extremismus, nur weil sie mit Freunden in der Bibel las. Sie und her daughter were searched back in February 2022. The investigator of the Investigative Committee took a written undertaking not to leave from the elderly woman. At the end of 2023, the case went to court.

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Vorübergehende Hafteinrichtung Anerkennungsvereinbarung Gläubige mit einer Behinderung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Ljudmila und Irina Zinin werden im Rahmen einer Massenrazzia in den Wohnungen von Zeugen Jehovas im Kuban durchsucht. Elektronische Geräte und Datenträger werden beschlagnahmt.

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    Die Strafsache Nr. 42302030079000007 gegen Unbekannte gemäß Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wird von der Sache gegen Uschakow und andere in Wyselki getrennt.

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    Materialien, die "Informationen über ein neues Verbrechen" von Ljudmila Zinina enthalten, werden von der Anklage gegen Unbekannte getrennt.

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    Fall eingeleitet

    R. S. Latysh, leitender Ermittler der Korenowski-Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Krasnodar, leitet ein Strafverfahren gegen Ljudmila Zinina gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Den Ermittlungen zufolge hat sich der Gläubige des Extremismus schuldig gemacht, weil er "religiöse Bücher" von Jehovas Zeugen "vorgelesen" und "sich an Gesprächen und religiösen Diskussionen beteiligt" hat.

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    Rosfinmonitoring

    Ljudmila Zinina steht auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der leitende Ermittler R. S. Latysh verpflichtet sich schriftlich, Ljudmila Zinina nicht zu verlassen.

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    Art. 282 Abs. 2 Fall eingeleitet

    Der Ermittler klagt Ljudmila Sinina an und verhört sie in ihrem neuen Status. Ein Gläubiger hat das Recht, nicht gegen sich selbst und seine Angehörigen auszusagen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Wyselkowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar vorgelegt. Es wird von Richterin Lidia Koba geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Dem Antrag der Verteidigung, die Strafsachen der Gläubigen von Wyselki zusammenzulegen, kommt das Gericht nicht nach.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte. Ljudmila drückt ihre Haltung aus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Der Staatsanwalt liest mehrere Seiten aus den Bänden des Falles vor, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, Audio- und Videomaterial des Falles anzuhören und anzusehen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich Verhör

    Das Gericht kommt dem Antrag der Verteidigung, den geheimen Zeugen freizugeben, nicht statt. Sein Verhör findet in einem separaten Raum statt. Der geheime Zeuge sagt, er kenne Jehovas Zeugen seit den späten 1980er Jahren. Ich habe Ljudmila nie persönlich getroffen oder mit ihr kommuniziert. Weder er noch seine Familie hatten jemals Drohungen von Zeugen Jehovas erhalten.

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