Der Fall Kabanow in Selenogorsk
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21. Dezember 2019
Der Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten der Hauptermittlungsdirektion Rybinsk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien, Justizmajor Ufimzewa J. A., leitet ein Strafverfahren gegen Gläubige gemäß Teil 2, Artikel 282.2 ein.
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26. Dezember 2019
In der abgeriegelten Stadt Selenogorsk (Region Krasnojarsk) werden die Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht. Mindestens 8 Personen, darunter auch Minderjährige, wurden verhört. Aleksandr Kabanov, 59, wurde festgenommen und nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches angeklagt. Der Fall wird vom Leiter der Ermittlungsabteilung der geschlossenen Stadt Selenogorsk, Oberst Oleg Kolosov, untersucht.
Den Ermittlungsunterlagen zufolge organisierte der Gläubige in Selenogorsk "die Aktivitäten der aufgelösten lokalen religiösen Organisation Jehovas Zeugen von Selenogorsk, die zuvor Teil der Struktur der auf dem Territorium der Russischen Föderation verbotenen religiösen Organisation UC SI war".
Aleksandr Kabanov und 4 weitere Gläubige werden in der FSB-Abteilung verhört.
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27. Dezember 2019
Die Richterin des Selenogorsker Gerichts der Region Krasnojarsk, O. L. Moiseenkowa, entscheidet über die Ablehnung des Antrags des Ermittlers, eine vorbeugende Maßnahme für Alexander Kabanow in Form einer Inhaftierung zu wählen. Der Gläubige wurde nach einem Tag in der provisorischen Haftanstalt freigelassen.
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31. Dezember 2019
Der Richter des Selenogorsker Gerichts der Region Krasnojarsk, Dmitri Uskow, entscheidet über die Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen an 6 Adressen.
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23. Januar 2020
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21. April 2021
Der Staatsanwalt spricht den Kern des Strafverfahrens aus - die Beteiligung von Alexander Kabanow an einer verbotenen Organisation. Zeugen der Anklage werden vernommen. Ihren Zeugenaussagen zufolge gibt es keine Anzeichen für illegale Handlungen in Alexanders Handlungen.
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29. Juni 2021
Während der mündlichen Verhandlung werden Bände des Strafverfahrens verlesen, insbesondere Gottesdienstprotokolle. Es wurde erwartet, dass ein geheimer Zeuge unter dem Namen "Mutter" in der Anhörung befragt werden würde, aber er erschien nicht.
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4. August 2021
Ein geheimer Zeuge wird vernommen. Der Anwalt fragt, ob er von Kabanow Aufrufe zur Aufstachelung zu religiösen Zwietracht, zur Verweigerung des Militärdienstes und der medizinischen Versorgung gehört habe, ob er zum Abbruch von Familie und Familienbanden ermutigt habe und ob er sich respektlos über staatliche Organe geäußert habe. Der Zeuge verneint alle Fragen.
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12. Oktober 2021
Sachverständige werden vor Gericht befragt. Die Linguistin Anna Teterina und ein Psychologe schließen aus der Aufzeichnung des Gottesdienstes, dass sie von Kabanov geleitet wurden. Der Anwalt weist darauf hin, dass sich in der Akte keine Probe der Stimme des Angeklagten befinde.
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1. Dezember 2021
Der Staatsanwalt fordert eine Strafe für den Gläubigen in Form von 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis in einer Kolonie des allgemeinen Regimes ohne zusätzliche Strafen. Aleksandr spricht sein letztes Wort und gesteht keine Schuld im Extremismus ein.
Die Urteilsverkündung ist für den 6. Dezember geplant.
Das letzte Wort des Angeklagten Alexander Kabanow in Selenogorsk - #
6. Dezember 2021
Die Richterin des Stadtgerichts Selenogorsk in der Region Krasnojarsk, Marina Petukhowa, bringt den Fall des 61-jährigen Alexander Kabanow zurück in die gerichtliche Untersuchung.
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25. März 2022
Sachverständige, die die Stimmproben des Angeklagten untersucht haben, werden vernommen.
Der Richter kommt dem Antrag des Staatsanwalts nach und ordnet eine erneute Vernehmung an. Ziel ist es, herauszufinden, ob Kabanov an Gesprächen teilgenommen hat, deren Aufzeichnungen auf Discs präsentiert werden.
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5. August 2022
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27. Dezember 2022
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26. Juni 2023
Der Fall von Aleksandr Kabanov wird erneut dem Gericht erster Instanz vorgelegt. Er wurde dem Vorsitzenden des Gerichts, Stanislaw Doronin, übertragen.
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1. Dezember 2023
Vernehmung von drei Zeugen. Sie teilen dem Gericht mit, dass Kabanow nicht zur Missachtung der Staatsgewalt, zur Verweigerung des Militärdienstes und zur Verweigerung von Bluttransfusionen aufgerufen habe.
Der Staatsanwalt liest die Akten aus den ersten beiden Bänden vor, in denen es um Kindererziehung, Gehorsam gegenüber Autoritäten und Wassertaufe geht. Er spricht auch die Ordnung der Anbetung.
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8. Dezember 2023
Der Staatsanwalt fährt fort, die Akten des Falles über die Abhaltung von internationalen und regionalen Kongressen (Gottesdienst) und das Verfahren für den Ausschluss von der Versammlung zu verlesen. Die Durchsuchungsprotokolle und die Liste der beschlagnahmten Gegenstände werden ebenfalls bekannt gegeben.
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30. Januar 2024
Der Staatsanwalt fordert 2,5 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für den Angeklagten.
Kabanow gibt sein letztes Wort. Er weist darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten hat und dass die Gläubigen gemäß Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation das Recht haben, ihre Religion weiterhin auszuüben.
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1. Februar 2024
Das Gericht gibt den Fall von Aleksandr Kabanov erneut an die Staatsanwaltschaft zurück. Dies ist das dritte Mal, dass ein Gerichtsurteil den Fall des Gläubigen auf die vorherige Stufe zurückversetzt.
Dem Urteil zufolge wird Kabanow vorgeworfen, Gottesdienste abgehalten und "Informationen über biblische Wahrheiten und Prophezeiungen" verbreitet zu haben. Wie der Richter feststellte, enthält die Beschreibung dieser Handlungen in der Akte "tatsächlich eine Beschreibung des Religionsbekenntnisses". Gleichzeitig gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, inwiefern solche Tätigkeiten gesetzeswidrig sind und mit der Fortführung der Tätigkeit der liquidierten juristischen Person zusammenhängen.
In diesem Zusammenhang hält es das Gericht für unmöglich, ein Urteil auf der Grundlage dieser Anklage zu fällen, und begründet seine Entscheidung mit dem Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Juni 2011.
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29. Mai 2024
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, den fünften Band des Falles und die Aussage eines geheimen Zeugen.
Eine Frau, die vor 2017 Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat, wird verhört. Sie sagt: "Ich erinnere mich, dass wir ins Kino gingen. Ich habe dort nichts Extremistisches gesehen... Wir kommunizierten normal. Sie lesen die Bibel. Sie haben dort nichts Schlechtes gesagt."
Danach verliest der Staatsanwalt die Aussage der Frau während des Ermittlungsverfahrens.Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Anwalt stellt einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens.
Ein Zeuge, der bis 2017 Gottesdienste von Jehovas Zeugen besuchte, wird verhört. Der Anwalt weist darauf hin, dass sich die Aussage des Zeugen nicht auf den Zeitraum des betreffenden Angeklagten bezieht.
Der Staatsanwalt verliest den 5. Band der Akte, verliest die Aussage des vernommenen Zeugen und verliest auch die Aussage des klassifizierten Zeugen.
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31. Juli 2024
Sie verhören einen FSB-Offizier, der an operativen Suchaktionen teilgenommen hat, sowie einen Zeugen, der sagt, dass er 2019 oder 2020 mit Gläubigen über spirituelle Themen gesprochen hat.
Die Staatsanwaltschaft verliest selektiv die Akte.