Die Haltung des Rechtsanwalts Viktor Zhenkov zur Anklage gegen Dennis Christensen (gemäß Artikel 273 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation)
Nach der Bekanntgabe der Anklage gegen Christensen gab das Gericht den Verteidigern Gelegenheit, ihre Haltung zu den Vorwürfen darzulegen.