Verbot von Veröffentlichungen

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat auf der Website von Jehovas Zeugen ein Urteil gefällt

St. Petersburg

Die Beschwerde wurde von der Watch Tower Society eingereicht. Die Menschenrechtskommission des Präsidialrats der Russischen Föderation legte dem Gericht eine Stellungnahme vor, in der festgestellt wurde, dass die Anerkennung der Stätte als "extremistisch" das Recht der Gläubigen auf gerichtlichen Rechtsschutz verletzt, da der Fall ohne den Eigentümer der Stätte verhandelt wurde.

Das Gericht lehnte es ab, die Beschwerde zu prüfen, ohne die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, aufgrund derer Websites als extremistisch anerkannt werden können, ohne ihren Eigentümern das Recht auf effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Es gibt auch keine angemessene Bewertung der Tatsache, dass die Website als "extremistisch" eingestuft wird, wenn es keine Materialien der FSEM gibt, sondern nur, weil solche Materialien darauf erscheinen können!