Verbot von juristischen Personen

Anträge von 22 Organisationen der Zeugen Jehovas auf der Krim wurden beim Obersten Gerichtshof Russlands eingereicht

Krim

Das Justizministerium fordert, dass alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland, darunter 22 Organisationen auf der Krim, liquidiert, als extremistisch eingestuft, verboten und beschlagnahmt werden. Für die 8.000 Gläubigen auf der Halbinsel, die ihre Religion seit Jahrzehnten frei ausüben, kam die Nachricht völlig überraschend.

Diese 22 lokalen religiösen Organisationen (LROs) der Zeugen Jehovas in der Republik Krim wurden im Mai 2015 auf Initiative der russischen Behörden registriert. Seitdem haben sie keine Beschwerden, Bußgelder oder Verwarnungen vom Staat erhalten. Daher sind sie äußerst ratlos über die Initiative des Justizministeriums, sie zu verbieten und als extremistisch einzustufen.

Das Empörendste ist, dass das Justizministerium es für möglich hielt, all diese Organisationen zu verbieten - hinter ihrem Rücken, ohne in den Fall verwickelt zu sein. Die Klageschrift wurde mit großer Verspätung nur an das "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Rußland" geschickt.

Aus diesem Grund reichten 22 LROS der Krim beim Obersten Gerichtshof Anträge ein, um sie als Mitangeklagte in den Fall einzubeziehen. Sie erinnern daran, dass in der Russischen Föderation das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz zu den unveräußerlichen Grundrechten gehört.