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Menschenrechte

Die UNO forderte Russland auf, die Liste extremistischer Materialien abzuschaffen

Europäische Union

Die einzige Grundlage für alle Anschuldigungen des "Extremismus" gegen Jehovas Zeugen – die Bundesliste extremistischen Materials – kann widerrufen werden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) forderte Russland in seiner Empfehlung vom 25. August 2017 dazu auf.

Der UN-Ausschuss ist besorgt über die unklare Definition extremistischer Aktivitäten und das Fehlen klarer Kriterien, nach denen Materialien als extremistisch eingestuft werden können, die gegen gefährdete Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden.

Die internationale Gemeinschaft verurteilte einstimmig die Vorwürfe des Extremismus und das von einem russischen Gericht verhängte Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas. Dies geht aus den folgenden offiziellen Stellungnahmen hervor.

Gemeinsame Erklärung der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von 11 weiteren Staaten, darunter Australien, Kanada und Norwegen
21. Juli 2017 (Quelle)

"Am 17. Juli bestätigte der Oberste Gerichtshof Russlands eine Entscheidung, alle juristischen Personen der Zeugen Jehovas in Russland zu liquidieren, ihre Aktivitäten einzustellen und Eigentum wegen "extremistischer Aktivitäten" zu konfiszieren. Die Entscheidung bestätigt das Verbot der friedlichen Religionsausübung der Zeugen Jehovas im ganzen Land. Dieses Verbot hat bereits zu strafrechtlicher Verfolgung von Zeugen Jehovas sowie zu Polizeirazzien in ihren Gebetssälen geführt. Sie hat zu einer Atmosphäre des Hasses und des Mobbings beigetragen, die zu Brandanschlägen und anderen Formen der Belästigung geführt hat. Jehovas Zeugen müssen, wie alle Anhänger religiöser Gruppen, in der Lage sein, friedlich und ohne Einmischung die Versammlungsfreiheit zu genießen, wie sie durch die Verfassung der Russischen Föderation sowie durch die internationalen Verpflichtungen Russlands und die internationalen Menschenrechtsnormen garantiert wird."

Bundesrepublik Deutschland. Auswärtiges Amt
19. Juli 2017 (Quelle)

"Wir sind besorgt über die Billigung des Gerichtsurteils, die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland zu verbieten. So ist trotz unserer Überzeugungsversuche auf allen Ebenen die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Gedankenfreiheit strafbar geworden."

Vereinigte Staaten von Amerika. U.S. Außenministerium
19. Juli 2017 (Quelle)

"Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands gegen Jehovas Zeugen in dieser Woche ist die jüngste in einem beunruhigenden Trend der Verfolgung religiöser Minderheiten. Wir fordern die russischen Behörden auf, das Einreiseverbot für Jehovas Zeugen in Russland aufzuheben, die Schließung des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas aufzuheben und alle Angehörigen religiöser Minderheiten freizulassen, die weiterhin zu Unrecht wegen sogenannter 'extremistischer' Aktivitäten inhaftiert sind."

Vereinigtes Königreich. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth
18. Juli 2017 (Quelle)

"Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Berufung der Zeugen Jehovas gegen die Entscheidung, die sie als "Extremisten" bezeichnete, zurückgewiesen hat. Dieses Urteil kriminalisiert die religiösen Aktivitäten von mehr als 175.000 russischen Bürgern und verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, das von der russischen Verfassung geschützt wird."

Europäische Union. Europäischer Auswärtiger Dienst
18. Juli 2017 (Quelle)

"Jehovas Zeugen müssen wie alle anderen Religionsgemeinschaften in der Lage sein, friedlich und ohne Einmischung die Versammlungsfreiheit zu genießen, wie sie durch die Verfassung der Russischen Föderation sowie durch die internationalen Verpflichtungen Russlands und die internationalen Menschenrechtsstandards garantiert wird."

Vereinigte Staaten von Amerika. U.S. Commission on International Religious Freedom
17. Juli 2017 (Quelle)

"Leider zeigt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass die Regierung weiterhin versucht, diejenigen, die friedlich das Recht auf Religionsfreiheit ausüben, mit Extremisten gleichzusetzen. Jehovas Zeugen sind keine extremistische Gruppe und sollten ihre Religion offen, frei und ohne Druck der Behörden ausüben können."

Bundesrepublik Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel
2. Mai 2017 (Quelle)

"Ich habe den Herrn Präsidenten gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Wahrung der Rechte von Minderheiten zu gewährleisten. Das gilt auch für Jehovas Zeugen."

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte
25. April 2017 (Quelle)

"Ich bin besorgt über die ungerechtfertigte Kriminalisierung der friedlichen Aktivitäten von Mitgliedern der Gemeinden der Zeugen Jehovas in Russland und die Liquidierung dieser Gemeinschaft im Land. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt eine Bedrohung für die Werte und Prinzipien dar, auf denen demokratische, freie, offene, pluralistische und tolerante Gesellschaften beruhen."

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Amtierender OSZE-Vorsitzender zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
25. April 2017 (Quelle)

"Dieses Verbot, die Verfolgung friedlicher Menschen wegen der bloßen Religionsausübung, verstößt eindeutig gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und damit gegen internationale Menschenrechtsstandards, die von der Verfassung der Russischen Föderation garantiert werden, und muss daher so schnell wie möglich überprüft werden."

Parlamentarische Versammlung des Europarats
21. April 2017 (Quelle)

"Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation zu einer extremistischen Organisation zu erklären, es und 395 örtliche religiöse Organisationen der Zeugen Jehovas zu schließen, gibt Anlass zu ernsthafter Besorgnis über die Religionsfreiheit in Russland und ist auch ein weiteres Beispiel dafür, wie die Anti-Extremismus-Gesetzgebung zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der friedlichen Versammlung eingesetzt wird."

Vereinigte Staaten von Amerika. Kommission für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
21. April 2017 (Quelle)

"Russlands Versäumnis, die Religionsfreiheit zu respektieren, ist eine weitere unentschuldbare Verletzung der OSZE-Verpflichtungen Moskaus. Menschen, die ihren Glauben friedlich praktizieren, sollten niemals schikaniert, mit Geldstrafen belegt oder inhaftiert werden. Der Gerichtsbeschluss, das Eigentum der Zeugen Jehovas zu konfiszieren, macht die Verfolgung noch demütiger. Es ist zu hoffen, dass dieser Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten wird."

Europäische Union. Europäischer Auswärtiger Dienst
21. April 2017 (Quelle)

"Die gestrige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, die Tätigkeit des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland wegen "Extremismus" zu verbieten, ebnet den Weg für die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Organisation der Zeugen Jehovas wegen der bloßen Ausübung ihrer Religion. Jehovas Zeugen müssen, wie alle anderen Religionsgemeinschaften, in der Lage sein, friedlich und ohne Einmischung die Versammlungsfreiheit zu genießen, wie sie durch die Verfassung der Russischen Föderation sowie durch die internationalen Verpflichtungen Russlands und die internationalen Menschenrechtsstandards garantiert wird."

Vereinigtes Königreich. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth
21. April 2017 (Quelle)

"Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands, die Organisation der Zeugen Jehovas als extremistisch anzuerkennen, ist alarmierend. Dieses Urteil kriminalisiert faktisch die friedliche Religionsausübung von 175.000 russischen Bürgern und verstößt gegen das in der russischen Verfassung verankerte Recht auf Religionsfreiheit. Das Vereinigte Königreich fordert die russische Regierung auf, ihr Bekenntnis zu diesem grundlegenden Menschenrecht aufrechtzuerhalten."