Foto: Dennis Christensen im Gerichtssaal

Strafverfahren

23. April 2018. Überprüfung der Anhörung im Fall eines dänischen Gläubigen in Orjol

Gebiet Orjol

Am 23. April 2018 wurde die Anklage gegen ihn bei einer Gerichtsverhandlung im Fall des dänischen Gläubigen Dennis Christensen bekannt gegeben. Der Angeklagte und seine Anwälte äußerten sich zu diesem Vorwurf. Das weitere Vorgehen des Prozesses steht fest.

Die Anhörung begann um 10.40 Uhr. Christensen dankte Richter Rudnev für die Gelegenheit, sich mit allen 12 Bänden des Falles vertraut zu machen, stellte aber klar, dass es ihm nicht gestattet sei, sich mit "materiellen Beweisen" vertraut zu machen (Audio- und Videoaufzeichnungen der operativen Überwachung sowie gedrucktes Material und persönliche Aufzeichnungen, die von Gläubigen beschlagnahmt wurden).

Staatsanwalt Fomin gab die Anklage bekannt. Auf die Frage, ob er die Anschuldigung verstehe, erklärte Christensen, dass nur ein Teil davon verstanden worden sei. Viele der Vorwürfe sind so allgemein, dass er nicht versteht, was ihm genau vorgeworfen wird.

Der Anwalt Zhenkov drückte seine Haltung zu den Vorwürfen aus und sagte, dass die Verteidigung dem Gericht helfen wolle, klar zu unterscheiden zwischen dem, was als Folgen der Liquidation einer bestimmten juristischen Person angesehen werden sollte, und dem, was ein unverletzliches Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist. (Die Haltung des Anwalts Viktor Zhenkov zur Anklage gegen Dennis Christensen.) Rechtsanwalt Bogdanow drückte seine Haltung und die von Rechtsanwältin Krasnikowa zu den Vorwürfen aus: Nach den Bestimmungen der Artikel 14 und 73 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation kann Gegenstand eines Strafverfahrens nicht die Beurteilung einer menschlichen Handlung in Abhängigkeit von seiner Religion sein. Die Anklageschrift enthält weder den Inhalt der Anklage, noch eine Beschreibung des Ortes und der Zeit der mutmaßlichen Straftaten, Methoden, Folgen und anderer wichtiger Umstände, ohne die es unmöglich ist, ein Gerichtsurteil zu fällen.

Außerdem legte das Gericht die Reihenfolge des Verfahrens fest: zuerst die Vernehmung der Zeugen, dann die Vernehmung des Angeklagten und schließlich die Vernehmung der Parteien. Zeitplan der Anhörungen für den nächsten Monat: 24., 25., 14., 15., 16., 21., 22., 23., 28., 29., 30. Mai 2018. Uhrzeit: 10:30 Uhr

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel