Invasion von Gläubigen in Kostroma (Juli 2018) Bildquelle: "TV Center"

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Massendurchsuchungen in Wohnungen von Gläubigen in Kostroma

Kostroma Region

Am 20. September 2018 wurden in ganz Kostroma Hausdurchsuchungen bei Bürgern durchgeführt, die im Verdacht standen, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben. Zuvor wurde in dieser Stadt der 22-jährige Sergei Rayman nach einer harten Festnahme durch die Nationalgarde verhaftet. seine Frau Valeria wurde vom Gericht von bestimmten Handlungen ausgeschlossen.

Bei den neuen Durchsuchungen wurden mindestens 4 Bürger, Männer und Frauen, festgenommen und zum Verhör gebracht. Später wurden sie wieder freigelassen. Vermutlich stehen die Razzien im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die Eheleute Rayman, die nach Artikel 282.2 Teil 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation einer extremistischen Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft) nur deshalb angeklagt sind, weil sich den Ermittlungen zufolge Bürger zweimal in ihrem Haus versammelt haben, um über die Lehre der Zeugen Jehovas zu diskutieren.

Der Fall der Raymans in Kostroma

Fallbeispiel
Im Juli 2018 wurde das Leben der jungen Eheleute Sergey und Valeria Rayman in ein “Vorher” und ein “Nachher” unterteilt. Sie wurden des Extremismus nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt, weil sie an Gottesdiensten teilgenommen hatten. Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Kostroma untersuchte den Fall 1,5 Jahre lang. In dieser Zeit überlebte das Ehepaar eine Isolationshaft, ein Verbot der Korrespondenz und des Bibellesens, Hausarrest und eine Einschränkung der Kommunikation auch untereinander. Im August 2019 begann das Gericht mit der Prüfung des Falles, gab ihn aber 1,5 Monate später wegen der unbegründeten Anschuldigung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer erneuten Prüfung des Falles verurteilte das Gericht Sergej und Walerija zu 8 bzw. 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im Februar 2021 reduzierte das Landgericht die Haftstrafen auf 3 und 2 Jahre, aber die Kassationsbehörde brachte den Fall zurück in die Berufungsphase. Auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Prüfung vor dem Bezirksgericht wurde der 2. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Urteil ausgeschlossen und die Ehegatten wurden zu 7 und 6,5 Jahren zur Bewährung mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Im August 2022 stimmte das Kassationsgericht dieser Entscheidung schließlich zu.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahmen sie an Gottesdiensten teil, was als Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802340011000073
Eingeleitet:
24. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Bezirk Tsentralniy der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-322/2019
Gericht:
Свердловский районный суд г. Костромы
Richter:
Дмитрий Балаев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Костромской областной суд
Fallbeispiel