Foto: Sergey Rayman

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Kostroma wurde ein Gläubiger unter Hausarrest aus einer Untersuchungshaftanstalt entlassen

Kostroma Region

Am 21. September 2018 wurde der 21-jährige Sergej Rayman nach 59 Tagen Haft aus der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 des Föderalen Strafvollzugsdienstes Russlands in der Region Kostroma entlassen. Das Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma änderte nach einer fünfstündigen Anhörung seine Zwangsmaßnahme in Hausarrest und lehnte den Antrag des Ermittlers auf Verlängerung seiner Haft ab. Bemerkenswert ist, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Antrag des Angeklagten auf Verhängung von Hausarrest unterstützte.

Es wurde bekannt, dass die Haftbedingungen in Sergejs Untersuchungshaftanstalt anfangs sehr schwierig waren: eine kleine Einzelzelle, Briefe wurden nicht vermisst. Es war nicht erlaubt, eine Bibel zu besitzen, unter dem Vorwand, dass sie Karten des alten Palästina enthielt, die theoretisch zur Vorbereitung der Flucht verwendet werden konnten. Später änderte sich die Situation jedoch: Er durfte eine Bibel (Karten entfernt) und Briefe erhalten, was zu einer Stütze für den jungen Mann wurde.

Sergeys Frau, Valeria Rayman, wurde am 25. Juli 2018 zusammen mit ihrem Mann nach einem brutalen Angriff auf ihr Haus festgenommen. Sie verbrachte 2 Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt, woraufhin das Gericht ihr ein nächtliches Verlassen des Hauses sowie ein Verbot des Internets, des Telefons, der Post und der Kommunikation mit "Personen, die sich zu den Lehren Jehovas bekennen", auferlegte. Am 21. September 2018 verlängerte das Gericht ihre vorbeugende Maßnahme.

Das Strafverfahren gegen die Eheleute Rayman wurde gemäß Artikel 282.2 Teil 1 und Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft) mit der Begründung eingeleitet, dass sich den Ermittlungen zufolge Bürger zweimal in ihrem Haus versammelt hätten, um über die Lehre der Zeugen Jehovas zu diskutieren. Am 20. September 2018 führten das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation, das Zentrum zur Bekämpfung von Extremismus und die Nationalgarde in ganz Kostroma Massendurchsuchungen in 11 Häusern von Bürgern durch, die sich den Ermittlungen zufolge zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen. 16 Personen wurden tatsächlich zur Befragung festgenommen, einige wurden um 6 Uhr morgens festgenommen und erst gegen 17 Uhr wieder freigelassen.

Der Fall der Raymans in Kostroma

Fallbeispiel
Im Juli 2018 wurde das Leben der jungen Eheleute Sergey und Valeria Rayman in ein “Vorher” und ein “Nachher” unterteilt. Sie wurden des Extremismus nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt, weil sie an Gottesdiensten teilgenommen hatten. Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Kostroma untersuchte den Fall 1,5 Jahre lang. In dieser Zeit überlebte das Ehepaar eine Isolationshaft, ein Verbot der Korrespondenz und des Bibellesens, Hausarrest und eine Einschränkung der Kommunikation auch untereinander. Im August 2019 begann das Gericht mit der Prüfung des Falles, gab ihn aber 1,5 Monate später wegen der unbegründeten Anschuldigung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer erneuten Prüfung des Falles verurteilte das Gericht Sergej und Walerija zu 8 bzw. 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im Februar 2021 reduzierte das Landgericht die Haftstrafen auf 3 und 2 Jahre, aber die Kassationsbehörde brachte den Fall zurück in die Berufungsphase. Auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Prüfung vor dem Bezirksgericht wurde der 2. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Urteil ausgeschlossen und die Ehegatten wurden zu 7 und 6,5 Jahren zur Bewährung mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Im August 2022 stimmte das Kassationsgericht dieser Entscheidung schließlich zu.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahmen sie an Gottesdiensten teil, was als Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802340011000073
Eingeleitet:
24. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Bezirk Tsentralniy der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-322/2019
Gericht:
Свердловский районный суд г. Костромы
Richter:
Дмитрий Балаев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Костромской областной суд
Fallbeispiel