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Strafverfahren

Russland bat den EGMR um zusätzliche Zeit, um eine Antwort auf den Fall der Zeugen Jehovas vorzubereiten

Moskau,   Frankreich

Am 17. September 2018 beantragte der stellvertretende Justizminister der Russischen Föderation, Michail Galperin, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine zusätzliche Nachfrist von 3 Monaten, um Russland eine zusätzliche Nachfrist von 3 Monaten zu gewähren, um Stellungnahmen zu den Entschädigungsforderungen in den Beschwerden Nr. 10188/17 "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Kalin gegen die Russische Föderation" und Nr. 3215/18 "LRO Glazova und andere gegen die Russische Föderation" zu erstellen. Das Gericht gewährte eine Gnadenfrist bis zum 7. Dezember 2018.

Der Gesamtbetrag der Entschädigungsforderungen für diese Beschwerden übersteigt 6 Milliarden Rubel (79.215.679 Euro). Die Klagen wurden im Zusammenhang mit der Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands eingereicht, die Aktivitäten aller registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren und zu verbieten sowie ihr gesamtes Eigentum, vor allem alle Gotteshäuser, in Staatseinnahmen umzuwandeln.

In ihrem Antrag auf Entschädigung betonen die Gläubigen, dass die Hauptforderung für die Russische Föderation die Rückgabe der konfiszierten Immobilien in ganz Russland ist.

Der EGMR erklärte die Beschwerden Nr. 10188/17 und Nr. 3215/18 für zulässig und erklärte , dass er sie vorrangig behandeln werde. Im März 2018 übermittelte die russische Regierung dem Straßburger Gerichtshof ihre Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde Nr. 10188/17 "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Kalin gegen die Russische Föderation" und betonte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und das Berufungsurteil , mit dem sie bestätigt wurde, "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht bewerten, keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannte Lehre individuell auszuüben" (Abs. 91). Weniger als einen Monat nach dieser Erklärung begannen jedoch Massendurchsuchungen und Verhaftungen von Gläubigen in Russland, was als direkte Folge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Anlass zur größten Sorge gibt.

Michail Galperin rechtfertigte die Verzögerung bei der Erstellung von Stellungnahmen zu Entschädigungsanträgen durch die große Anzahl von Antragstellern und die große Menge an Unterlagen sowie die Notwendigkeit, die angegebenen Ansprüche zu überprüfen, was eine Anfrage nach Immobiliendaten von verschiedenen russischen Behörden im ganzen Land impliziert.