Foto: Invasion der Gläubigen in Tomsk (2018)

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Entlang Chinas Grenze: Neue Strafverfolgung wegen Glaubens

Amur Region

Am 21. März 2019 wurden mindestens 5 Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Anwohnern durchgeführt, von denen angenommen wird, dass sie Zeugen Jehovas in Zeya (Region Amur) sind. Es wurde ein Strafverfahren nach dem Artikel "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" eingeleitet. Der 42-jährige Konstantin Moiseenko war als Verdächtiger in den Fall verwickelt, er wurde auf eigenen Wunsch festgenommen.

Kurz zuvor, am 17. März 2019, fanden in Luchegorsk (Region Primorje) Hausdurchsuchungen von Gläubigen statt. Die Anwohner Jurij Belosludzew und der 63-jährige Sergej Sergejew wurden in die Untersuchungshaftanstalt gebracht. Sie wurden nach dem Artikel wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt, weil der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation 396 Organisationen von Zeugen Jehovas, darunter eine örtliche religiöse Organisation in Luchegorsk, unangemessenerweise sofort verboten hatte.

Der Fall Moisejenko in Zeya

Fallbeispiel
Im März 2019 eröffnete V. Obukhov, ein Ermittler des russischen FSB für die Amur-Region, ein Strafverfahren gegen Konstantin Moiseenko und beschuldigte ihn, “ein Treffen von Anhängern … einer religiösen Organisation.” Einige Tage später wurde der Gläubige durchsucht und mit der Quittung belegt, dass er nicht gehen dürfe. Die Anklage stützte sich auf Daten, die ein eingebetteter FSB-Agent erhalten hatte: Die Frau machte sich Notizen über Gottesdienste. Im August 2020 wurde der Fall dem Bezirksgericht Zeya der Region Amur zur Prüfung durch Richter Alexander Kozlov vorgelegt. Im Oktober desselben Jahres wurden in Zeya Gläubige durchsucht, die Zeugen im Fall Moiseenko waren, und gegen zwei von ihnen wurde ein separates Strafverfahren eingeleitet. Im Juli 2021 verurteilte das Gericht Konstantin Moiseenko. Zwei Monate später bestätigte das Berufungsgericht die Verurteilung zu 6 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer zusätzlichen Freiheitsbeschränkung um 1 Jahr. Im Februar 2022 bestätigte auch das Kassationsgericht diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Amur Region
Siedlung:
Zeya
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge organisierte er "Treffen von Anhängern ... einer religiösen Organisation"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907100001000016
Eingeleitet:
11. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSSD der Russischen Föderation für die Region Amur
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-11/2021 (1-200/2020)
Gericht erster Instanz:
Зейский районный суд Амурской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Александр Козлов
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Амурский областной суд
Fallbeispiel