Bildquelle: Alexander Tarakanov / Lori Photobank

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Surgut ließ ein Gericht die beiden Zeugen Jehovas frei, die noch im Gefängnis saßen

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 11. April 2019 um 00:01 Uhr wurden Sergej Loginow und Jewgeni Fedin, die seit dem 15. Februar hinter Gittern saßen, aus der Haft entlassen. Zwei Tage zuvor hatte sich das Stadtgericht Surgut geweigert, die Untersuchungshaft zu verlängern.

Sergey Loginov, 57, ist einer von sieben Bewohnern von Surgut , die von Folter im Gebäude des Ermittlungskomitees berichteten. Zum Sachverhalt des Vorfalls, Beschwerde Nr. 10618/19 "Loginov und andere v. Russland" wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Der EGMR prüft diese Beschwerde weiterhin.

Aktualisieren. Das Stadtgericht Surgut verhängte gegen beide Gläubigen ein Verbot, nachts ihre Häuser zu verlassen, mit anderen Angeklagten in dem Fall zu kommunizieren, Post, Telefon und Internet zu benutzen. Dieses Verbot trat nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaftanstalt in Kraft.

Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete das Untersuchungskomitee ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut (darunter ein Mann, der fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft gebracht, Jewgeni Fedin und Sergej Loginow für 56 Tage. Timofej Schukow wurde unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gläubige beschwerten sich beim Untersuchungsausschuss, beim EGMR und beim Menschenrechtskommissar über die Anwendung von Folter, es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsverteidiger teilnahmen, aber keiner der Sicherheitskräfte wurde jemals vor Gericht gestellt. Im Oktober 2021 wurden die Verfahrensunterlagen dem Gericht vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis 8,5 Jahren und für Logolow 9,5 Jahre, was die schwerste Forderung nach Bestrafung für den Glauben an Jehova Gott im heutigen Russland war.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
Reden halten, sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas mit Ortsmitgliedern beteiligen, sich mit Freiwilligen für die Bibelerziehung und ernannten Versammlungsassistenten treffen und als ein Ziel die Organisation von berufenen Männern in der Versammlung Vzlyotnove haben
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Surgut der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Chanty-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
№ 1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Сургутский городской суд
Richter:
Дмитрий Люпин
Fallbeispiel
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