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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Durchsuchungen und Strafverfahren wegen Glaubens in der Region Swerdlowsk

Gebiet Swerdlowsk

Am frühen Morgen des 16. April 2019 kamen in Karpinsk (Region Swerdlowsk) 6 Polizeibeamte mit einer Durchsuchung zum Haus von Alexander und Anastasia Pryanikov. Es wurde eine Durchsuchung in der Wohnung und im Auto durchgeführt. Alexander steht im Verdacht, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren.

In den Händen der Ordnungshüter befand sich ein Durchsuchungsbefehl für das Auto der Pryanikovs, ausgestellt vom Justizhauptmann Wladimir Sudin vom Ermittlungskomitee der Russischen Föderation in der Stadt Krasnoturyinsk. Der Ermittler rechnete damit, religiöse Literatur im Auto zu finden, beschlagnahmte aber nur elektronische Geräte und nicht aus dem Auto, sondern aus der Wohnung.

Am 30. Juli 2018 wurde ein Strafverfahren nach dem Artikel "Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) gegen Alexander Prjanikow sowie die Anwohnerin Venera Dulowa eingeleitet. Nach 2 Tagen wurden 3 Durchsuchungen durchgeführt: in der Wohnung von Venera Dulova, in der Datscha ihrer Verwandten und in der Wohnung der Pryanikovs während ihrer Abreise. Während des Verhörs wurden Venera Dulova und ihre 18-jährige Tochter unter Druck gesetzt und mit langen Haftstrafen eingeschüchtert. Das Mädchen wurde gefragt, ob ihre Eltern religiöse Literatur lesen. Am selben Tag unterschrieb Venera Dulova eine Verpflichtungserklärung, nicht zu gehen.

Nach seiner Rückkehr nach Hause im August 2018 kam Alexander Prjanikow zum Ermittler und wurde als Verdächtiger verhört. Im September wurde er auf eigenen Wunsch freigelassen.

Es ist bekannt, dass die schriftlichen Materialien, die 2018 von Gläubigen beschlagnahmt wurden, zur Prüfung an die Theologische Fakultät der Ural-Bergbauuniversität geschickt wurden.

Fall Prianikow und andere in Karpinsk

Fallbeispiel
Im Juni 2018 wurden Venera Dulova und Aleksandr Pryanikov verhaftet, weil sie über die Bibel gesprochen hatten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen eines extremistischen Artikels eingeleitet. Ein Jahr später wurde Daria Dulova die dritte Angeklagte in dem Fall. Im Januar 2020 wurden sie zu Bewährungsstrafen zwischen 1 Jahr und 2,5 Jahren verurteilt. Ein Berufungsverfahren in Jekaterinburg hob das Urteil auf und verwies den Fall an das erstinstanzliche Gericht zurück. Diesmal beantragte der Staatsanwalt eine härtere Strafe, aber das Gericht wiederholte das erste Urteil. Im März 2022 hob das Berufungsgericht das Urteil erneut auf und sprach die Gläubigen frei. Das Kassationsgericht änderte an dieser Entscheidung nichts. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hob es jedoch im März 2023 auf und verwies den Fall in die Berufungsphase, die den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgab, woraufhin die Kassationsbehörde ihn zu einer neuen Berufungsverhandlung schickte. Ein viertes Berufungsurteil bestätigte die Verurteilungen von Aleksandr und Venera. Daria ist von der strafrechtlichen Verantwortung befreit, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Alle drei Gläubigen sind Angeklagte in einem anderen Strafverfahren wegen ihres Glaubens.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Swerdlowsk
Siedlung:
Karpinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karpinsk ... zusammen mit einer Gruppe von Personen, die sich voll bewusst waren, dass die religiöse Organisation Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland als extremistisch eingestuft und ihre Aktivitäten in der Russischen Föderation verboten waren, beteiligte er sich an ihren Aktivitäten, indem er direkt an Veranstaltungen teilnahm, Propaganda für ihre Aktivitäten machte und sich mit religiöser Literatur vertraut machte."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802650042000038
Eingeleitet:
30. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
СО в г. Краснотурьинске СУ Следственного комитета РФ по Свердловской области
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-11/2021 (1-184/2020; 1-5/2020; 1-167/2019)
Gericht:
Карпинский городской суд Свердловской области
Fallbeispiel