Bildquelle: londondeposit / depositphotos.com

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Wolgograd wurden vier Gläubige für 2 Monate inhaftiert

Gebiet Wolgograd

Am 18. Mai 2019 beschloss der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Wolgograd, Andrej Oleynikow, vier Zivilisten, die bei einer Razzia gegen Gläubige am 16. Mai 2019 festgenommen worden waren, für zwei Monate in eine Untersuchungshaftanstalt zu schicken. Waleri Rogosin, Sergej Melnik, Igor Egosarjan und Wjatscheslaw Ossipow wurden nur deshalb ins Gefängnis gesteckt, weil die Behörden sie als Zeugen Jehovas betrachten. Allen vier wird Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - Beteiligung an extremistischen Aktivitäten - zur Last gelegt.

Iwan Walkowski, über dessen Festnahme zuvor berichtet worden war, wurde noch am selben Tag freigelassen. Informationen über die Inhaftierung von D. Peresunko und V. Tarasov (81 Jahre alt) wurden später nicht bestätigt. Überwachungen, Vorladungen und Verhöre von Gläubigen in der Stadt gehen weiter.

Der Fall von Rogosin und anderen in Wolgograd

Fallbeispiel
Im Frühjahr 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen die Wolgograder Gläubigen. Sergej Melnik, Igor Egozaryan, Waleri Rogosin und Denis Peresunko wurden beschuldigt, eine extremistische Organisation organisiert zu haben, und die beiden letzteren wurden auch beschuldigt, sie finanziert zu haben. Sie verbrachten 5 bis 7 Monate in der Untersuchungshaftanstalt. Die Anwälte machten Richterin Irina Struk auf zahlreiche Verstöße der Ermittlungen aufmerksam. Einige Zeugen behaupteten, ihre Aussagen seien gefälscht worden. Geheime Zeugen wurden inkognito verhört, aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit. Im September 2021 verurteilte das Gericht 4 Gläubige zu Haftstrafen zwischen 6 Jahren und 6 Jahren und 5 Monaten. Im März 2022 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Wolgograd
Siedlung:
Wolgograd
Woran besteht der Verdacht?:
[noch festzulegen]
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902180028000016
Eingeleitet:
16. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
[noch festzulegen]
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2021 (1-56/2020)
Gericht:
Тракторозаводский районный суд г. Волгограда
Richter:
Ирина Струк
Fallbeispiel
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