Der Bundesbeauftragte für Religionsfreiheit in aller Welt ist besorgt über die Situation der Zeugen Jehovas in Russland
Gebiet Orjol, DeutschlandAm 24. Mai 2019 kommentierte Markus Grübel, Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit weltweit, dass das Berufungsgericht das Urteil des Zeugen Jehovas, Dennis Christensen, bestätigt habe.
"Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Christensen abzuweisen", sagte Markus Grübel, "Die Situation der Zeugen Jehovas in Russland beunruhigt mich. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Jeder Staat muss sie respektieren. Die Religionsfreiheit ist unteilbar und gilt für alle Religionsgemeinschaften."
Eine große Zahl russischer und internationaler Persönlichkeiten und Organisationen verurteilt einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Dazu gehören der Menschenrechtskommissar der Russischen Föderation, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation, prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren". Dennoch führen russische Sicherheitskräfte in 40 Regionen weiterhin nächtliche Razzien in den Wohnungen von Gläubigen durch und werfen sie in Gefängnisse.