Verbrechen gegen Gläubige

Ein Gläubiger wurde im FSB-Gebäude in Kaluga unmenschlich behandelt

Kaluga Region

Am 26. Juni 2019 wurde der 43-jährige Gläubige Roman Makhnev im FSB-Gebäude in Kaluga mit Handschellen an ein Rohr gefesselt und bis zum nächsten Morgen in dieser Position belassen. Nach einer schlaflosen Nacht wurde gegen ihn ermittelt. Weder am 26. Juni, noch am 27. Juni, noch am 28. Juni wurde ihm etwas zu essen angeboten. Erst am 29. Juni wurde er zum ersten Mal mit Frühstück gefüttert.

Dies geschah infolge einer Razzia von Offizieren des russischen FSB in der Region Kaluga gegen Gläubige. Insgesamt wurden 6 Durchsuchungen durchgeführt, unter anderem in der Wohnung einer 81-jährigen Frau. Nachdem Roman Machnew verkündet hatte, dass in seinem Haus verbotene Literatur untergebracht worden sei, wurde er nicht in die vorübergehende Haftanstalt, sondern in das FSB-Gebäude gebracht. Makhnevs 15-jährige Tochter wurde nach draußen gebracht und gezwungen, barfuß im Regen zu stehen, während das Haus durchsucht wurde.

Die vom FSB begangenen Gräueltaten wurden vom Bezirksgericht Kaluga hartnäckig ignoriert. So vermied es das Gericht am 28. Juni 2019, die Umstände der Inhaftierung von Gläubigen zu beurteilen. Am selben Tag verurteilte das Gericht Roman Machnew sowie den 54-jährigen Dmitry Kuzin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.

Fall Machnew und Kuzin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 wurden in Kaluga mehrere Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht, darunter auch die Familien von Roman Machnew und Dmitry Kuzin. Die Männer wurden festgenommen und bald darauf in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Beide verbrachten sechs Monate hinter Gittern und weitere zwei Monate unter Hausarrest. Der FSB leitete ein Strafverfahren gegen sie und einen weiteren Gläubigen wegen Extremismus ein. Im November 2020 wurden die Ermittlungen aufgrund der Corona-Pandemie eingestellt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
"tätige organisatorische Maßnahmen ergriffen, die sich in der Vereinigung der Anhänger der Weltorganisation der Zeugen Jehovas, die in der Stadt Kaluga und in der Region Kaluga leben, unter einer einzigen Führung ausdrückten; Einberufung von Versammlungen in Wohnvierteln... Organisation von religiösen Reden und Gottesdiensten bei diesen Versammlungen; Ausübung der Predigttätigkeit" (aus der Entscheidung, als Angeklagter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Durchsicht der Akten durch den Angeklagten
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSSD der Russischen Föderation für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel