Foto: Razzia gegen Gläubige in der Region Nischni Nowgorod (Juli 2019)

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Durchsuchungen und Inhaftierungen von Gläubigen in Karelien

Karelien

Am 31. Juli 2019 führte die FSB-Direktion für die Republik Karelien mindestens 15 Durchsuchungen in den Städten Petrosawodsk und Kondopoga in Wohnungen und Arbeitsplätzen von Bürgern durch, von denen angenommen wird, dass sie Zeugen Jehovas sind. Männer und Frauen wurden zum Verhör festgehalten, einige über Nacht. Mehrere Personen haben sich noch nicht gemeldet, vermutlich sind sie inhaftiert.

Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil der Oberste Gerichtshof Russlands im Jahr 2017 die Aktivitäten aller Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland auf einmal verboten hatte. Die Strafverfolgungsbehörden interpretieren diese Entscheidung als ein totales Verbot der Anbetung Jehovas ("Jehova" ist der Name Gottes in der Bibel).

In den meisten Fällen wurden die Gläubigen von Polizeibeamten zu Hause erwischt. Bei einigen kamen die Anfallsgruppen an ihre Arbeitsplätze. Die Eheleute Maksim und Maria Amosov wurden auf der Straße festgenommen, während der Mantel der Frau zerrissen wurde. Die Durchsuchung der Wohnung von Michail Gordejew, in der er mit seiner Frau, seinen minderjährigen Töchtern und seiner Schwiegermutter lebt, dauerte bis zum Abend. Bei den Durchsuchungen wurden Telefone, Tablets, Computer und Ähnliches von Bürgern beschlagnahmt.

Den Fragen der Ermittler nach zu urteilen, wurde ein Strafverfahren gegen den 44-jährigen Alexej Smelow aus Kondopoga und den 42-jährigen Maxim Amosov aus Petrosawodsk eröffnet. Beide Männer haben Familien, die mit unfairer Strafverfolgung zu kämpfen haben.

Vor genau 3 Jahren, am 28. Juli 2016, brachen die karelischen Sonderdienste mit Maschinengewehren in die Gotteshäuser der Zeugen Jehovas in Petrosawodsk und Kostomukscha ein. Die Gläubigen wurden grob zu Boden gestoßen, mit den Knien gedrückt und getreten.

Strafverfolgungsbeamte bezeichnen die Religion der Bürger in unangemessener Weise als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation sowie internationale Organisationen - der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte - machten auf dieses Problem aufmerksam. Jehovas Zeugen haben nichts mit Extremismus zu tun und beharren auf ihrer völligen Unschuld. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".

Der Fall Smelow in Kondopoga

Fallbeispiel
Im Juli 2019 eröffnete der stellvertretende Leiter der FSB-Direktion für die Republik Karelien, M. Golubenko, ein Strafverfahren wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen Alexej Smelow, Vater von drei Kindern. Grundlage dafür war der Bericht des FSB-Leutnants Usoltsev, der das Interesse an der Bibel schilderte und Tonaufnahmen von Gottesdiensten und Gesprächen mit Gläubigen versteckte. Das Haus von Smelow und 16 weiteren Familien von Zivilisten in Kondopoga und Petrosawodsk wurde durchsucht. Aleksey wurde zweimal verhört, woraufhin sie sich schriftlich verpflichteten, den Ort nicht zu verlassen. Im April 2021 ging Smelovs Fall vor Gericht. Er wurde von Richter Alexander Iwanow geprüft. Obwohl die Staatsanwaltschaft keine Fakten über extremistische Aufrufe oder Handlungen vorlegte, forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 500.000 Rubel für ihn. Nach der Debatte beschloss das Gericht, das Verfahren fortzusetzen. Infolgedessen wurde Alexey Smely im April 2022 zu einer Geldstrafe von 400.000 Rubel verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karelien
Siedlung:
Kondopoga
Woran besteht der Verdacht?:
Nach den Ermittlungen organisierte er auf dem Territorium der Stadt Kondopoga in der Republik Karelien die Aktivitäten der illegalen religiösen Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland", einschließlich der Einberufung von Versammlungen, der Organisation von Propagandaaktivitäten und der Rekrutierung neuer Mitglieder
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907860001000023
Eingeleitet:
31. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Föderales Sicherheitsbüro der Russischen Föderation für die Republik Karelien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2022 (1-72/2021)
Gericht:
Кондопожский городской суд Республики Карелия
Richter:
Александр Иванов
Fallbeispiel