Foto: Alexey Metzger

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Ungerechte Urteile

Berufungsgericht bestätigt Strafurteil gegen Aleksey Metsger wegen Glaubens an Jehova Gott

Territorium Perm

Heute, am 13. Januar 2020, bestätigte die Richterkammer des Bezirksgerichts Perm die Entscheidung des unteren Gerichts , Alexei Metzger wegen der Ausübung seiner Religion zu bestrafen.

Das Strafurteil nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, in dem Gespräche über spirituelle Themen als Extremismus interpretiert werden, wurde unverändert gelassen. Jetzt muss der Einwohner von Perm dem Staat eine Geldstrafe von 350.000 Rubel für seine religiösen Überzeugungen zahlen, zu denen er sich auf der Grundlage von Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation bekennen darf. Der Beschluss ist in Kraft getreten.

Die Strafe für den Glauben an Jehova war die zweite in der Region Perm. Im vergangenen Sommer wurde ein weiterer ziviler Einwohner von Perm, Alexander Solowjow, zu einer Geldstrafe in vergleichbarer Höhe verurteilt. Mehrere weitere Fälle sind anhängig.

Fall von Metsger in Perm

Fallbeispiel
Am 25. April 2019 eröffnete A. E. Leontiev, Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Perm, ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Aleksey Metzger wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten (Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) allein auf der Grundlage, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Es basiert auf Audioaufnahmen von friedlichen Diskussionen über die biblischen Lehren durch Gläubige. Der Fall Aleksey wurde von dem Kriminalfall von Aleksandr Solowjow, einem weiteren Gläubigen aus Perm, getrennt. Dank seines Glaubens konnte Alexey schlechte Gewohnheiten ablegen und eine starke Familie gründen. Trotz alledem wurde ein einfacher Bauingenieur wegen eines schweren Straftatbestands angeklagt. Am 14. November 2019 befand Richterin Swetlana Tscherenewa vom Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht wiesen die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Perm
Siedlung:
Dauerwelle
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat er "die Aktivitäten einer verbotenen Organisation propagiert, direkt an den von Jehovas Zeugen durchgeführten Veranstaltungen teilgenommen und andere Handlungen begangen, die darauf abzielten, solche Veranstaltungen durchzuführen und daran teilzunehmen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902570030000022
Eingeleitet:
10. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Perm
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-461/2019
Gericht:
Ordzhonikidzevskiy District Court of Perm
Richter:
Svetlana Chereneva
Fallbeispiel
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