Foto: Timofey Zhukov

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Strafverfahren

Jehovas Zeuge aus Surgut nach Jekaterinburg geschickt, um sich einer beispiellosen 30-tägigen psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 16. Januar 2020 erließ Richterin Tatjana Sljuserewa vom Stadtgericht Surgut ein Urteil, wonach Timofej Schukow , ein Gläubiger aus Surgut, nach Jekaterinburg gehen und für einen beispiellosen Zeitraum von bis zu 30 Tagen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss, was mit einer Haft vergleichbar ist.

Der Gläubige wurde angewiesen, sich bis zum 5. Februar zur Untersuchung in das Regionale Psychiatrische Krankenhaus Swerdlowsk (Jekaterinburg) einzufinden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht in Kraft getreten, da Schukow am 20. Januar beim Justizkollegium für Strafsachen des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk - Jugra Berufung eingelegt hat.

Obwohl die psychiatrische Untersuchung von Angeklagten in Strafsachen üblich ist, sind Ärzte in der Regel nur von ihrer Zurechnungsfähigkeit und ihrer Fähigkeit, ihre Rechte unabhängig zu verteidigen, überzeugt. Der Eingriff wird ambulant durchgeführt. Der Ermittler Guselnikow ordnete jedoch eine psychiatrische Untersuchung in einem Krankenhaus nur wegen der Tatsache an, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannte. Diese Praxis hat in der modernen Geschichte der Verfolgung von Anhängern dieses Glaubens keinen Präzedenzfall.

Timofey Zhukov ist ein erfahrener Anwalt und setzt sich aktiv dafür ein, sich selbst zu schützen und anderen Opfern des Vorgehens der Sicherheitskräfte zu helfen. In seiner Berufung gegen die Entscheidung von Richterin Slyusareva macht er darauf aufmerksam, dass religiöse Überzeugungen, die eine Form der Diskriminierung und politischen Unterdrückung darstellen, als Grundlage für die Ernennung einer stationären forensisch-psychiatrischen Untersuchung angeführt werden.

Ein weiterer Grund für die Ermittlungen war die Tatsache, dass sich der Angeklagte während der ambulanten Voruntersuchung weigerte, einige Fragen zu beantworten und sich dabei auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berief. Das soll Zweifel an seinem Verstand aufkommen lassen. In der Akte heißt es zynisch: "Es ist nicht möglich, den somato-neurologischen Zustand des Probanden zu beurteilen, weil er sich weigert, an der Untersuchung teilzunehmen."

In der Berufung lenkt Schukow die Aufmerksamkeit auf andere Verfahrensverstöße: die Geheimhaltung der Gerichtssitzung, Fehler bei der Erstellung von Materialien, die Unfähigkeit, sich mit den Verfahrensmaterialien vertraut zu machen, und die Verletzung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigung.

"Meine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ... ist ein Akt der politischen Unterdrückung gegen mich und andere Bürger, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, die in der Russischen Föderation von einer Reihe hochrangiger Beamter eingesetzt werden", heißt es im Text der Beschwerde. "[...] Die Fortsetzung dieser Repressionen gegen mich ist einzig und allein auf die Reaktion des Ermittlers Guselnikow und des Richters Sljuserewa auf die Ausübung meines in Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Rechts zurückzuführen, nicht gegen mich selbst auszusagen, um mich entweder aus Angst oder infolge der erzwungenen Verabreichung von Psychopharmaka zur Aussage zu zwingen."

Derzeit warten 21 Einwohner von Surgut auf ihren Prozess, nur weil sie an Jehova Gott glauben (siehe Details im "Fall Loginov und andere in Surgut"). Die Aufmerksamkeit auf diese sibirische Stadt wurde durch die Folter gelenkt, der die Sicherheitskräfte Zivilisten wegen ihres Glaubens aussetzten. Die Religion der Zeugen Jehovas ist in Russland nicht verboten .

Fall Loginow und andere in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 leitete die Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut ein (darunter befand sich eine Person, die irrtümlich für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). In ihren Wohnungen fanden Hausdurchsuchungen statt. Während der Vernehmungen wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschnik kam für 29 Tage ins Untersuchungsgefängnis, Jewgeni Fedin und Sergei Loginow für 56 Tage. Timofei Schukow wurde rechtswidrig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wegen der Misshandlungen wandten sich die Gläubigen mit Beschwerden an die Ermittlungsbehörde, den EGMR und den Menschenrechtsbeauftragten; zudem fand eine Pressekonferenz mit Menschenrechtsaktivisten statt. Dennoch wurde keiner der Ermittlungsbeamten zur Verantwortung gezogen. Im Oktober 2021 gingen die Unterlagen des Verfahrens, das 2020 separat abgetrennt worden war, ans Gericht. Zwei Jahre später verurteilte das Gericht alle Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 4 und 7 Jahren. Im Februar 2025 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Wenige Monate später erfuhr Igor Petrow, dass ihm die russische Staatsbürgerschaft aberkannt worden war. Er focht dies an, und im Juni 2026 stellte das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansi seine Rechte wieder her.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
„Er hielt Ansprachen, beteiligte sich am Predigtdienst mit den örtlichen Zeugen Jehovas, führte Zusammenkünfte mit ‚Pionieren‘, ‚Ältesten‘ und ‚Diensthelfern‘ durch, unter anderem zum Zweck der Organisation der Tätigkeit der ‚Ältesten‘ in der ‚Versammlung‘ ‚Wslowaja‘.“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für die Stadt Surgut der Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für den Autonomen Kreis der Chanten und Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Surgut City Court
Richter:
Dmitriy Lyupin
Fallbeispiel
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