Foto: Dennis Christensen

In Strafkolonien und Haftanstalten

Das Gericht wird am 23. Juni über die Bewährung von Dennis Christensen entscheiden. Der Druck auf die Gläubigen in der Kolonie hält an

Gebiet Orjol

Am 23. Juni 2020 wird sich die Richterin des Bezirksgerichts Lgov der Region Kursk, Galina Petlitsa, mit der Frage der vorzeitigen Entlassung des dänischen Staatsbürgers Dennis Christensen, eines Zeugen Jehovas, befassen, der wegen seines Glaubens zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Es gebe keine rechtliche Grundlage, einen Gläubigen nicht freizulassen, sagt Christensens Verteidigung.

"Es gibt keinen objektiven Grund, den Richter daran zu hindern, zu Christensens Gunsten zu entscheiden. Dennis erfüllt alle Voraussetzungen, um auf Bewährung entlassen zu werden: Er hat mehr als die Hälfte seiner Strafe abgesessen, er hat ein vorbildliches Verhalten in der Kolonie. Obwohl die Verwaltung Strafen gegen ihn verhängte, befand der Staatsanwalt sie für ungerechtfertigt und illegal. Deshalb sind wir optimistisch", sagte Jaroslaw Sivulskij, ein Sprecher der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas.

Dennis Christensen während einer der Gerichtsverhandlungen
Dennis Christensen während einer der Gerichtsverhandlungen

Nach Angaben des Anwalts von Dennis Christensen ist seine Stimmung trotz einiger gesundheitlicher Probleme und Versuche der Verwaltung, Druck auszuüben, positiv. "Dennis hat schwere Krankheiten, aufgrund derer der Arzt ihm körperliche Arbeit verboten hat, aber die Mitarbeiter der Kolonie versuchen regelmäßig, ihn zu dieser Art von Arbeit zu zwingen, die ihm körperliches Leid zufügen würde", sagte der Verteidiger des Gläubigen.

Dennis Christensen hatte vor etwa einem Jahr Anspruch auf Bewährung oder Ersatz für den nicht verbüßten Teil der Strafe. Nach den Regeln für die Berechnung der Haftdauer entspricht 1 Tag Haft in einer Untersuchungshaftanstalt 1,5 Tagen in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Somit wird Christensen bis zum 23. Juni fast 4 Jahre und 1 Monat von 6 Jahren gerichtlich angeordneter Haft verbüßt haben. In drei Fällen lehnte es das Gericht von Lgov ab, den Antrag des Gläubigen auf Strafmilderung aus formalen Gründen zu prüfen. Der letzte Antrag - der vierte - wurde jedoch vom Gericht zur Prüfung angenommen und eine Anhörung für den 23. Juni 2020 um 10 Uhr angesetzt. Es ist geplant, dass die Sitzung öffentlich sein wird. Der Konsul des Königreichs Dänemark äußerte den Wunsch, anwesend zu sein.

Richter Petlitsa wird die Frage der vorzeitigen Freilassung von Christensen im Lichte der Entscheidung der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats in Bezug auf 18 russische Gläubige prüfen, die auf der Grundlage derselben Anklagepunkte, aufgrund derer Dennis Christensen verurteilt wurde, strafrechtlich verfolgt werden. Am 6. Mai 2020 erklärte die Gruppe die Strafverfolgung von Zeugen Jehovas für rechtswidrig und forderte ihre sofortige Freilassung im Zusammenhang mit der Pandemie.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel