Auf dem Foto: Das Gebäude des Außenministeriums der Russischen Föderation. Quelle: Website des Außenministeriums der Russischen Föderation

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Menschenrechte

Das russische Außenministerium behauptet, Jehovas Zeugen hätten das Recht, ihre Religion in Gruppen auszuüben. Warum gibt es dann Dutzende von Gläubigen, die eingesperrt sind?

Gebiet Archangelsk,   Moskau

"Mitglieder einer aufgelösten Organisation können unabhängig beten, auch als Teil religiöser Gruppen, die keine Registrierung erfordern..." In der Antwort des russischen Außenministeriums vom 20. Februar 2021 heißt es. "

"Bei der Prüfung des Falles [vor dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation] wurden weder die Rechtmäßigkeit der religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas noch die Art und Weise, wie sie zum Ausdruck gebracht wurden, bewertet, sondern nur die spezifischen illegalen Handlungen der betreffenden Organisation."

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Diese Erklärung wurde an Irina Yakku aus Archangelsk geschickt. In ihrem Brief an Sergej Lawrow bat sie den angesehenen Minister, bei der Wiederherstellung des Völkerrechts und der Einhaltung von Artikel 28 der russischen Verfassung zu helfen: "Seit Februar 2019 ist unsere Familie nicht von Verfolgung wegen des Glaubens verschont geblieben. Am 13. Februar 2019 wurde ein Strafverfahren gegen meinen Mann, Yevgeniy Yakku, eröffnet, nur weil er mit Freunden über die Bibel gesprochen und gebetet hatte. Und es gibt bereits Hunderte solcher Kriminalfälle in unserem Land. Mehr als tausend Hausdurchsuchungen sind bei unschuldigen Menschen durchgeführt worden, nur weil sie an Jehova Gott glauben, dessen Name in verschiedenen Bibelübersetzungen immer wieder genannt wird." Die Untersuchung hält die bloße Tatsache, dass Jewgeni Jakku seine religiösen Ansichten mit seinen Glaubensfreunden diskutiert, für ausreichend, um ein Strafverfahren nach den Artikeln über die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation und die Beteiligung an ihr einzuleiten. Sein Fall wird vor dem Bezirksgericht Solombalski in Archangelsk verhandelt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bezieht sich in seiner Antwort auf die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 über die Auflösung und das Verbot der Aktivitäten des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland und von 395 lokalen religiösen Organisationen dieser Konfession. Es war diese Entscheidung, die an sich ungerecht war und von den Strafverfolgungsbehörden falsch interpretiert wurde, was zu einer groß angelegten religiösen Unterdrückung führte. Russische Gerichte haben gewöhnliche Gläubige der Zeugen Jehovas immer wieder nur aufgrund ihres persönlichen Glaubensbekenntnisses verurteilt. Gleichzeitig haben es sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte zur Aufgabe gemacht, in den Worten und Taten der Gläubigen Anzeichen extremistischer Aktivitäten zu erkennen. Seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas in Russland zu verbieten, in Kraft getreten ist, wurden im Land bereits 1318 Durchsuchungen durchgeführt. Gegen 438 Gläubige wurden bereits Anklagen nach dem "extremistischen" Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation erhoben. Mit Stand vom 20. Februar 2021 befinden sich 80 Strafsachen noch in verschiedenen Prozessstadien, 26 Urteile sind bereits in Kraft getreten, 9 Gläubige werden in Kolonien festgehalten, 39 Personen befinden sich in Untersuchungshaftanstalten und 26 stehen unter Hausarrest.

Yaroslav Sivulskiy von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas sagt: "Es gibt einen offensichtlichen Konflikt zwischen dem Gesetz und den Strafverfolgungspraktiken, und es ist keine Überraschung, dass Präsident Putin im Januar 2021 nach seinem letzten Treffen mit dem Menschenrechtsrat den Obersten Gerichtshof angewiesen hat , Verstöße gegen die Gesetze zur Gewissensfreiheit zu untersuchen. religiöse Überzeugungen und religiöse Vereinigungen." Der Menschenrechtsaktivist Aleksandr Verkhovskiy machte den Präsidenten darauf aufmerksam, dass das Problem nicht gelöst werde. Er sagte: "Wir vermissen die Erklärungen des Obersten Gerichtshofs zu diesen Fragen. Dies gilt insbesondere für jene verbotenen Organisationen, die einen religiösen Aspekt hatten. Es stellt sich heraus, dass diese Menschen, wenn sie sich später versammeln, um gemeinsam zu beten, was in allen großen Religionen obligatorisch ist, gemeinsame Gebete, sich auch als Treffen einer verbotenen Organisation herausstellen und daher vielleicht verstanden werden."

Russische Menschenrechtsorganisationen und die internationale Gemeinschaft halten die strafrechtliche Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland für rechtswidrig. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, dass die Entscheidungen russischer Gerichte, Organisationen der Zeugen Jehovas aufzulösen und zu verbieten, "weder die Lehre der Zeugen Jehovas bewerten, noch eine Einschränkung oder ein Verbot der individuellen Ausübung der oben genannten Lehre enthalten.

Der Fall Yakku in Archangelsk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 begann die Strafverfolgung von Jewgenij Jakku, einem vorbildlichen Familienvater aus Archangelsk - sein Haus wurde durchsucht, das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn. Der Gläubige blieb ohne Arbeit zurück, seine Konten wurden gesperrt, Autos wurden verhaftet. Im Mai, nach einem Jahr der Überwachung von Kaleria Mamykina, wurde ein Verfahren gegen sie eröffnet, dessen “corpus delicti” darin bestand, mit Freunden in ihrem Haus über Religion zu sprechen. Nach 7 Monaten wurden die Anklagen gegen sie fallen gelassen, im Juni 2021, ohne die Wiederherstellung ihres guten Namens abzuwarten, starb Kaleria an Covid. Yakkus Fall kam im Februar 2020 vor Gericht. Der Ermittler beschuldigte Jewgenij, angeblich die Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas in Archangelsk fortgesetzt zu haben, die nicht als extremistisch anerkannt wurde. Der Gläubige reichte Beschwerden an den EGMR und seine Frau an das Außenministerium. Die Antwort bestätigte , dass Jehovas Zeugen das Recht haben, ihre Religion in Gruppen auszuüben. Trotzdem verurteilte das Gericht den Gläubigen im Juli 2021 zu einer Geldstrafe von 780.000 Rubel. Das Berufungs- und Kassationsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Archangelsk
Siedlung:
Archangelsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Teilnahme an und Rekrutierung anderer für die Aktivitäten einer "extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 eingetragenen Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902110035000009
Eingeleitet:
13. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Archangelsk und das Autonome Gebiet der Nenzen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-4/2021 (1-249/2020)
Gericht:
Solombalskiy District Court
Fallbeispiel
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