Auf dem Foto: Ruslan Koroljow, Evgeny Deshko, Valery Shalev. Smolensk, April 2021

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Smolensk verurteilte drei Zeugen Jehovas zu einer Bewährungsstrafe von 6 bis 6,5 Jahren, weil sie in der Bibel gelesen hatten

Gebiet Smolensk

Am 23. April 2021 befand das Industriebezirksgericht Smolensk Walerij Schaljow, Jewgenij Deschko und Ruslan Koroljow für schuldig, extremistische Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Religionsausübung der Zeugen Jehovas organisiert zu haben. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Richterin Marina Masalskaja verurteilte Walerij Schalew und Ruslan Koroljow zu 6,5 Jahren bedingter Haft mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und einem 4-jährigen Verbot, Ämter in religiösen Organisationen zu bekleiden; Evgeniy Deshko – zu 6 Jahren auf Bewährung mit einer Probezeit von 4 Jahren, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und einem Verbot, Ämter in religiösen Organisationen für einen Zeitraum von 3 Jahren zu bekleiden. Viktor Malkov wurde ebenfalls gemäß Teil 1 von Art. 282.2 für schuldig befunden, sein Fall wurde aufgrund des Todes des Angeklagten eingestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld.

Das Verfahren gegen Shalev, Deshko, Korolev und Malkov wurde am 25. April 2019 gemäß Art. 282.2 Abs. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - Beteiligung an extremistischen Aktivitäten - eingeleitet. Die Ermittlungsabteilung des russischen FSB für das Gebiet Smolensk untersuchte diesen Fall fast ein Jahr (350 Tage). Während dieser Zeit wurde die Anklage in Artikel des Strafgesetzbuches umklassifiziert, für die eine härtere Strafe vorgesehen ist: die Organisation und Finanzierung extremistischer Aktivitäten. Das Strafverfahren ging am 9. April 2020 beim Industriebezirksgericht Smolensk ein.

Die Untersuchung ergab, dass Shalev, Deshko, Korolev und Malkov als Gläubige sich friedlich mit Glaubensbrüdern versammelten, um zu Gott zu beten und über die Bibel zu diskutieren. Dies wurde als Bedrohung für die Sicherheit des Staates angesehen. Bemerkenswert ist, dass es in dem Urteil über ihre Inhaftierung heißt, dass die Gläubigen den Ermittlungen zufolge "ein gemeinsames Gebet zu Jehova organisierten und durchführten und Videoclips vorführten".

Trotz der Tatsache, dass es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, Deсhko und Shalev zu 8 Jahren Haft und Koroljow zu 9 Jahren Haft zu verurteilen.

Während der Ermittlungen verbrachten die Gläubigen 4 bis 8 Monate im Gefängnis und weitere 3 bis 7 Monate unter Hausarrest. Genau ein Jahr nach Einleitung des Strafverfahrens starb einer der Angeklagten, Viktor Malkov. In der Untersuchungshaftanstalt und unter Hausarrest wurde er nicht angemessen behandelt, was seine Gesundheit beeinträchtigte.

Die OSZE, die Europäische Union, russische Menschenrechtsaktivisten und viele andere verurteilen die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland.

Der Fall von Shalev und anderen in Smolensk

Fallbeispiel
Im April 2019 wurden Jehovas Zeugen aus Smolensk – Ruslan Koroljow, Waleri Schalew und Viktor Malkow – ins Gefängnis gesteckt. Am Vortag wurden Durchsuchungen in ihren Wohnungen durchgeführt. Jewgeni Deschko wurde in Dagomys (Region Krasnodar) als vierter Verdächtiger in diesem Strafverfahren festgenommen. Die Gläubigen verbrachten 4 bis 8 Monate im Gefängnis und weitere 3 bis 7 Monate unter Hausarrest. Aufgrund des Stresses und der Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt verschlimmerten sich Viktors Herzprobleme und er starb, ohne den Prozess abzuwarten. Das Strafverfahren nach Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wurde vom FSB der Russischen Föderation in der Region Smolensk untersucht. Vor dem Industriebezirksgericht von Smolensk forderte der Staatsanwalt die Richterin Marina Masalskaya auf, Shalev und Deshko für 8 Jahre und Koroljow für 9 Jahre ins Gefängnis zu schicken, weil sie über christliche Lehren diskutiert hatten. Im April 2021 befand ein Richter sie für schuldig, verurteilte sie aber zu Freiheitsstrafen zwischen 6 und 6,5 Jahren auf Bewährung. Im August 2021 genehmigte das Berufungsgericht die Bestrafung der Gläubigen. Das Kassationsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Smolensk
Siedlung:
Smolensk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "organisierte und hielt er ein gemeinsames Gebet zu 'Jehova', führte eine Demonstration von Videos durch ... Information der Anhänger über Fragen der Teilnahme an Kongressen ... Organisation und Durchführung anschließender gemeinsamer Sitzungen" (aus der Anklageschrift)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907660001000014
Eingeleitet:
25. April 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB der Russischen Föderation für das Gebiet Smolensk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2021 (1-159/2020)
Gericht:
Промышленный районный суд г. Смоленска
Richter am Gericht erster Instanz:
Марина Масальская
Fallbeispiel