Illustratives Foto

Strafverfahren

Ein Zeuge im Suworow-Fall aus Tscheljabinsk wurde zum Angeklagten. Pavel Popov wird wegen seines Glaubens auf der Anklagebank sitzen

Gebiet Tscheljabinsk

Am 18. Mai 2021 durchsuchten Sicherheitsbeamte das Haus von Pawel Popow, 44, aus Jemanzhelinsk, einer Stadt etwa 40 Kilometer von Tscheljabinsk entfernt. Der Gläubige wurde festgenommen, aber später aufgrund einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Es wurde ein Strafverfahren gemäß Teil 1 des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten) eingeleitet.

Um 7:00 Uhr morgens klopften Offiziere der russischen Garde laut an die Wohnung der Popows und befahlen, die Tür zu öffnen. Sie stellten Pavel mit erhobenen Händen an die Wand. Später erlaubte der Ermittler dem Gläubigen, sich frei in seiner Wohnung zu bewegen. Die 5-stündige Durchsuchung wurde in Anwesenheit von Zeugen durchgeführt, die angaben, Jurastudenten und zukünftige Polizeibeamte zu sein. Auch Pavels Garage und sein Auto wurden untersucht. Die Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten die Telefone, Tablets, Computer sowie eine Zulassungsbescheinigung für ein Auto, die nach Angaben des Ermittlers als Pfand für den Fall einer Geldstrafe für den Gläubigen dienen sollte.

Nach der Durchsuchung wurde die gesamte Familie Popow, einschließlich ihrer 13-jährigen Tochter, zum Verhör in das Ermittlungskomitee von Tscheljabinsk gebracht. Der Ermittler Aleksandr Chepenko machte Pavel mit den vorläufigen Materialien des am 22. April 2021 eingeleiteten Strafverfahrens vertraut. Es stellte sich heraus, dass die Dokumente dem Material des Falles einer anderen Gläubigen aus Tscheljabinsk, Walentina Suworowa, sehr ähnlich waren. Pavel hält sich nicht für schuldig, ein "Verbrechen" begangen zu haben, nur weil er Religion praktiziert hat.

Vor zwei Jahren, am 26. März 2020, wurde Pawel Popow bereits durchsucht, aber nach einem Verhör wieder freigelassen. Das aktuelle Strafverfahren gegen Popov wurde vom Fall Valentina Suworowa getrennt, die wegen ihres Glaubens zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Auch in Tscheljabinsk werden Wladimir Suworow und Dmitrij Winogradow wegen ihres Glaubens verfolgt.

Fall Popow in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Die Sicherheitskräfte durchsuchten die Wohnung von Pawel Popow und seiner Frau zweimal im Beisein ihrer kleinen Tochter - 2019 und 2021. Im Fall von Walentina Suworowa aus Tscheljabinsk wurde ein friedlicher Gläubiger aus Jemanschelinsk als Zeugin geladen, und im April 2021 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Alexander Tschepenko, ein Strafverfahren gegen ihn. Er betrachtete das Predigen, das Singen religiöser Lieder und Gebete als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im November 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörungen stellte sich heraus, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage gefälscht waren und die Staatsanwaltschaft keine Beweise hatte. Trotzdem forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, den Gläubigen zu 8 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Mai 2022 wurde der Gläubige für schuldig befunden und zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren verurteilt. Die Berufung und der Kassationsantrag bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102750030000010
Eingeleitet:
22. April 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-77/2022 (1-659/2021)
Gericht erster Instanz:
Металлургический районный суд г. Челябинска
Richter am Gericht erster Instanz:
Мария Мельникова
Fallbeispiel