Während der Anhörung in Birobidschan forderte der Staatsanwalt 4 Jahre Gefängnis und 2 Jahre Freiheitsbeschränkung für Nataliya Kriger, weil sie an Gott glaubte
Während der Anhörung in Birobidschan forderte der Staatsanwalt 4 Jahre Gefängnis und 2 Jahre Freiheitsbeschränkung für Nataliya Kriger, weil sie an Gott glaubte